1. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Jazz-Festival
Antragsteller: Gesellschaft zur Förderung des traditionellen Jazz e.V. Plön
Antragshöhe: 5.000 €
Der Verein Gesellschaft zur Förderung des traditionellen Jazz e.V. plant im nächsten Jahr ein zweitägiges Jazz-Festival mit fünf Konzerten auf dem Markt und in dem Kulturforum durchzuführen. Eine Einnahmen-Ausgaben-Übersicht wurde nicht beigefügt.
Der für 2020 bewilligte Zuschuss wurde aufgrund des Ausfalls der Veranstaltung nicht ausgezahlt, in 2021 erfolgte ein Bezuschussung zweier kleinerer Jazz-Tage mit 1.500 €.
2. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Programm und die Angebote für das Jahr 2021
Antragsteller: VHS Plön
Antragshöhe: Barzuschuss 4.230 € plus Mietkosten über FB 3
Der Antrag über den Barzuschuss entspricht in der Höhe den beantragten Zuschüsse denen der Vorjahre.
Der Zuschuss an die VHS setzt sich aus einem Barzuschuss (Zuständigkeit FB 5) und einer Übernahme der Miet- und Bewirtschaftungskosten zusammen (Zuständigkeit FB 3).
Es wird empfohlen, den Zuschuss wie auch zuletzt für drei Jahre zu beschließen.
3. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Sommerausstellung 2022
Antragsteller: Kunstverein Schwimmhalle Schloss Plön e.V.
Antragshöhe: 2.800 € (Barzuschuss 1.000 € & Bauhofleistungen 1.800 €)
Der Antrag entspricht in der Höhe dem beantragten Zuschuss des Vorjahres.
4. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Kulturarbeit des Kulturforums
Antragsteller: Kulturforum Schwimmhalle Schloss Plön e.V.
Antragshöhe: 3.000 €
Der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus hat am 24.09.2020 beschlossen, für das Jahr 2021 den Zuschuss für das Kulturforum Schwimmhalle Schloss Plön e.V. auf 3.000,- € (bis 2020: 1.500 €, beantragt für 2021: 8.000 €) und den Mitgliedsbeitrag auf 1.500,- € (bis 2020: 750 €) zu erhöhen.
Dem Wunsch, die Erhöhungen sowohl für den Mitgliedsbeitrag als auch den Zuschussantrag für drei Jahre zuzusagen, wurde nicht gefolgt. Hinsichtlich der politischen Diskussion wird auf das Protokoll vom 24.09.2020 verwiesen.
In 2020 musste der Zuschuss in Höhe von 1.500 € zurückgezahlt werden, da er nach Vorlage der Jahresrechnung 2020 nicht erforderlich gewesen ist. Für 2021 kann noch keine Jahresrechnung vorgelegt werden.
Sämtliche Zuschussanträge des Vereins Stadtmarketing Plön am See e.V. werden über die Abteilung Wirtschaftsförderung abgewickelt und somit im Hauptausschuss beraten.