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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2401

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach ca. 13 monatiger Bearbeitungszeit sind die Inhalte des energetischen Quartierskonzeptes „Plön-Südwest“ finalisiert und werden dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus in der Sitzung am 25.11.2021 durch die beauftragte Bietergemeinschaft bestehend aus den Unternehmen Treurat und Partner, Ramboll und KEEA vorgestellt. Der ausführliche Bericht ist dieser Vorlage als Anhang beigefügt.

 

Das Konzept enthält einen Maßnahmenkatalog, der im Rahmen eines sogenannten Sanierungsmanagement durch einen externen Dienstleister in den nächsten drei Jahren umgesetzt werden soll. Danach besteht die Option auf eine zweijährige Verlängerung der Maßnahme.

 

Der maximale Zuschussbetrag hierfür beträgt bis zu 210.000€ für drei Jahre bzw. 70.000€ pro. Bei einer Verlängerung um weitere zwei Jahre kann der Betrag um bis zu 140.000€ auf insgesamt bis zu 350.000€ aufgestockt werden. Als Fehlbetragskommune erhält die Stadt Plön bei Beantragung der Maßnahme eine Förderquote von 95% (75% Bund (KfW), 20% Land (IB.SH)). Der Eigenanteil der Stadt Plön des oben genannten maximalen Zuschussbetrages beträgt somit nur 5%. Wie im Konzept beschrieben, ist geplant bzw. wird empfohlen den maximalen Zuschussbetrag für zunächst drei Jahre zu beantragen. Im Falle einer maximalen Förderung von 210.000€  läge der Eigenanteil der Stadt Plön somit bei 10.500€ (5%) bzw. bei 3.500€ pro Jahr und der Zuschussbetrag bei 199.500€ bzw. 66.500€ pro Jahr.

 

In der Sitzung am 25.11.2021 soll über die Inhalte des Konzeptes beraten und eine Beschlussempfehlung für die Sitzung der Ratsversammlung formuliert werden, damit diese in der Sitzung am 15.12.2021 die Beantragung und Einrichtung des Sanierungsmanagement auf Basis des Maßnahmenkatalogs beschließen kann.

 

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Beschlussvorschlag

Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus:

 

Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus befürwortet die im energetischen Quartierskonzept genannten Maßnahmen und empfiehlt der Ratsversammlung, die Beantragung des Sanierungsmanagements zu beschließen und die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2022  und in die Finanzplanungsjahre 2023 2024 einzustellen.

 

Ratsversammlung:

 

Die Ratsversammlung beschließt die Beantragung des Sanierungsmanagements und die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2022 und in die Finanzplanungsjahre 2023 2024 einzustellen. Die Verwaltung wird gebeten, den hierfür notwendigen Förderantrag bei der KfW und der IB.SH zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

In der Haushaltsplanung 2021 ist die Maßnahme mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 150.000 € eingeplant, welches auf die Jahre 2021 2024 aufgeteilt ist. Da aus Zeitgründen in 2021 keine Umsetzung mehr erfolgen kann, wird die Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 neu veranschlagt.

Aufgrund einer Programmanpassung ist es nunmehr erforderlich, ab 2022 einen Aufwand für das Sanierungsmanagement in Höhe von 210.000 € zu berücksichtigen, aufgeteilt auf die Finanzplanungsjahre 2022 2024 mit jeweils 70.000 € pro Jahr.

Des Weiteren werden die erhöhten Zuweisungsmittel in Höhe von insgesamt 199.500 € aufgenommen, ebenfalls aufgeteilt auf die Jahre 2022 - 2024 mit jeweils 66.500 € pro Jahr.

Aufgrund der sehr hohen Förderquote von 95 % ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf das Fehlbetragszuweisungsverfahren.

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

x

Positiv

 

Negativ

 

keine

 

Der gesamte hier beschriebene Prozess trägt auf zielführende und (in)direkte Art und Weise zu einer klimafreundlichen Entwicklung der Stadt Plön bei. Durch die Umsetzung der Inhalte des Quartierskonzeptes insbesondere die Errichtung und der Betrieb eines Wärmenetzes nnen erhebliche Summe Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet eingespart werden.



 

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Anlagen

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