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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2407

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Verwaltungsbeirat der Stadtwerke Plön AöR hat in seiner Sitzung am 03.12.2020 die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung (BGS)  beschlossen. Diesem Beschluss hat die Ratsversammlung am 16.12.2020 zugestimmt. Auf die Vorlage VO/RV/2020/2148 wird verwiesen.

 

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat zwischenzeitlich in zwei Entscheidungen ausgeführt, dass im Rahmen des Zitiergebotes in der Einleitung von Satzungen auf die geltende Rechtsprechung bei Inkrafttreten der Satzung Bezug genommen werden muss. Aus formellen Gründen ist es daher erforderlich, die BGS erneut zu beschließen. Die Satzung ändert sich, bis auf die Einleitung, nicht.

 

Auf die Verwaltungsvorlage der Stadtwerke Plön AöR STW/2021/04, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, wird verwiesen.

 

Die Entscheidung des Verwaltungsrates unterliegt gem. § 6 Abs. 3 der Errichtungs- und Organisationssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Plön AöR dem Zustimmungsvorbehalt der Ratsversammlung der Stadt Plön.

 

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Beschlussvorschlag

Dem Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtwerke Plön AöR vom 09.12.2021 über die

 

Satzung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Plön - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung - BGS)

 

wird zugestimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine


 

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Anlagen

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