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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2396

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Ziel kommunaler Wohnraumversorgungskonzepte ist die Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Daten zum Wohnungsmarkt, Ableiten von Prognosen des zukünftigen Wohnungsbedarfs und die Formulierung von daraus abgeleiteten Handlungsvorschlägen. Hierzu ist es erforderlich, unterschiedliche Bereiche näher zu betrachten.

 

Wohnungsmarkt:

Die Nachfrage nach Wohnraum übersteigt das vorhandene Angebot. Es gibt im Prinzip keinen Leerstand. Die Mieten und Kaufpreise sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.

 

Wohngebäude / Wohnungen:

Das statistische Landesamt veröffentlichte mit Stichtag 31.12.2020 folgende Daten zum Wohnraum in Plön:

 

Wohngebäude:   2.262 insgesamt

    1.645 mit einer Wohnung (Einfamilienhäuser)  (72,7 %)

       207 mit zwei Wohnungen   (  9,2 %)

       410 mit 3 und mehr Wohnungen  (18,1 %)

     (inklusive Wohnheime)

 

Wohnungen:  4.962 insgesamt davon 150 selbstgenutzte Zweitwohnungen

         76 mit 1 Raum

       454 mit 2 Räumen

    1.204 mit 3 Räumen

    1.265 mit 4 Räumen

       906 mit 5 Räumen

       534 mit 6 Räumen

       523 mit 7 Räumen

 

Bevölkerungsstruktur in Plön (31.12.2020)

 

Insgesamt:  8.987

 

0 bis 17 Jahre: 1.283

18 bis 24 Jahre:    617

25 bis 29 Jahre:    453

30 bis 49 Jahre: 1.806

50 bis 64 Jahre: 2.088

65 und älter:  2.740

 

Zuzüge über die Gemeindegrenze:  761

Fortzüge über die Gemeindegrenze:  620

Umzüge innerhalb von Plön:   141

Kommunale Wohnungspolitik sollte darauf abzielen, auch (oder insbesondere?) Wohnraum für Haushalte zur Verfügung zu stellen, die entweder zu den einkommensschwachen gehören oder besondere Bedürfnisse haben:

 

  • Alleinerziehende
  • Arbeitssuchende
  • Asylbewerber
  • Ältere

 

Die Mieten der Wohnungen müssen finanzierbar sein, insbesondere auch die Bewirtschaftungskosten. Gleichzeitig muss soziale Teilhabe ermöglicht werden, Erreichbarkeit von Infrastruktur gegeben sein sowie eine seniorengerechte Ausstattung (Barrierefreiheit) vorhanden sein.

Plön hat neben einem hohen Anteil an Einfamilienhäusern gleichzeitig einen hohen Anteil an Älteren in der Bevölkerung. Diese Menschen haben häufig den Wunsch, ihr mittlerweile - zu großes Haus zu verkaufen, um dann selbst adäquaten Wohnraum zu beziehen, der den Bedürfnissen der veränderten Lebenslage gerecht wird.

 

 

tjenburger Straße (23, 23a und 23 b):

 

In der Lütjenburger Straße sind 31 Wohnungen von der Stadt Plön angemietet und an derzeit 39 Personen weiter vermietet.

Von den 39 Personen….

  • Leben 19 alleine
  • Es gibt 8 WGs
  • Eine Frau mit einem Kind
  • Ein Ehepaar
  • 15 sind erwerbstätig (3 auswärts, 12 in Plön)
  • 9 sind bereits anerkannte Flüchtlinge, was u.a. bedeutet, dass sie innerhalb von Schleswig-Holstein ihren Wohnsitz frei wählen dürfen.
  • 30 von ihnen habe eine Wohnsitzweisung für die Stadt Plön. Sie haben aufgrund ihres Aufenthaltsstatus (Gestattung oder Duldung) keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Ein WBS ist erforderlich, um sozial geförderten Wohnraum anmieten zu können.
  • Bewohner:innen sind zwischen 20 und 35 Jahre alt
  • 35 alleinstehende Männer
  • Viel Fluktuation, u.a. aufgrund gelingender Integrationsarbeit!

 

Geschätzt sind rund 200 geflüchtete Menschen dezentral in Plön lebend. Es gibt aufgrund von Familiennachzügen einen Bedarf an großen Wohnungen, der nicht gedeckt werden kann.

 

Gartenstraße 9 und 11

 

Die Zahl der wohnungslosen Menschen nimmt insgesamt nicht nur in Plön zu. Im Jahr 2015 waren 8 Personen und im Jahr 2021 sind 18 Personen obdachlos in der Gartenstraße aufgrund ordnungsrechtlicher Einweisungsverfügungen untergebracht.

r ausführliche Informationen wird auf die Vorlage in ALLRIS VO/RV/2021/2192 von Frau Taube verwiesen.

Herauszunehmen ist der Fakt, dass dieser Personenkreis aufgrund seiner Multi-Problemlagen i.d.R. nicht in den „normalen“ Wohnungsmarkt integrierbar ist. Wohnungslose befinden sich am Rand unserer Gesellschaft und können als nicht integriert in die Gesellschaft bezeichnet werden.

 

Warum ist das relevant?

Geflüchtete Menschen sollen und werden vielfach durch entsprechende Maßnahmen und Unterstützungsangebote in unsere Gesellschaft integriert: sie lernen die Sprache, erfassen gesellschaftliche Strukturen, machen eine Ausbildung oder werden anderweitig erwerbstätig. Sie unternehmen hierfür viele Anstrengungen und setzen viel Energie ein, um einen gewissen Lebensstandard für sich und ihre Familie zu erreichen.

 

Wohnungslose Menschen befinden sich am Rand der Gesellschaft. Sämtliche vorhandene Unterstützungsangebote des sozialen Systems in Deutschland haben sie nicht erreicht, sodass ihr Weg bis in die Obdachlosigkeit führte.

 

Eine gemeinsame Unterbringung dieser so unterschiedlichen Gruppen ist keinesfalls sinnvoll, sondern birgt ein hohes Konfliktpotenzial. Gleichzeitig findet eine Stigmatisierung der geflüchteten Menschen statt. Integrationsmaßnahmen werden durch negatives Modelllernen massiv erschwert. Kommunen, die diesen Weg gegangen sind, haben es wieder geändert (z.B. Preetz).

 

 

Sozial geförderter Wohnraum in Plön

 

Sozial geförderter Wohnraum unterliegt u.a. einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Die Mieten dürfen einen bestimmten m² Preis nicht übersteigen (laut I Bank: Vereinbarung einer Miete von max. 5,40 EUR bis 6,25 EUR pro m2 mtl. (nach Regionalstufen) bzw. im 2. Förderweg 7,50 EUR oder 8,00 EUR pro m2 mtl. (nach Regionalstufen) je für die Dauer von 4 Jahren ab Bezugsfertigkeit. Erhöhung der Nutzungsentgelte ab dem 5. Jahr nach Bezugsfertigkeit bis zu 6,00 Prozent alle drei Jahre bis zum Ende der Zweckbindung zulässig.).

Die Zweckbindung beträgt entweder 20 oder 35 Jahre.

Dieser Umstand ermöglicht den einkommensschwachen Zielgruppen den Zugang zu finanzierbarem Wohnraum, der aufgrund der Mietpreisbindung sich innerhalb der Mietobergrenzen der Sozialleistungen befindet.

Am 31.12.2014 gab es in Plön 484 sozial geförderte Wohnungen, am 31.12.2021 werden es noch 157 und am 31.12.2030 nur noch 60 Wohnungen sein.

 

Das Land Schleswig-Holstein hat ein Förderprogramm für Besondere Bedarfsgruppen aufgelegt, danach ist eine weitergehende Förderung als nach dem Wohnraumfördergesetz möglich (siehe Anlage).

 

Geplante Wohnungsbauprojekte in Plön

 

Laut Information des Bauamtes der Stadt Plön gibt es derzeit folgende Wohnungsbauprojekte in Plön:

Im Rahmen von Baugenehmigungen und damit schon recht konkret, sprich einer hohen Realisierungswahrscheinlichkeit und einer eher kurzfristigen Umsetzung:

  • Neubau Ulmenstraße 52: 29 Wohneinheiten (im Verfahren)
  • Neubau Ulmenstraße 42: 15 Wohneinheiten (genehmigt)
  • Rodomstorstraße 29: 7 Wohneinheiten (genehmigt)
  • Wilhelmstraße 11: 12 Wohneinheiten (im Bau)
  • Walter-Volkers-Straße 8: 5 Wohneinheiten (im Verfahren)
  •  

 

Weitere Planungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren, die jedoch noch nicht konkret beantragt wurden:

  • Bahnhofstraße 8+9: ca. 10-15 Wohneinheiten
  • Stettiner Straße/Ulmenstraße 30 Wohneinheiten

 

Im Rahmen von Bebauungsplänen und damit mit etwas längerem Vorlauf bzw. ggf. Unwägbarkeiten, die noch im Rahmen des Planverfahrens entstehen können:

  • Krabbe 2+3: ca. 18 Wohneinheiten
  • Am Rodomstor 26: ca. 22 Wohneinheiten

 

 Fazit

  • Es besteht Handlungsbedarf!
  • Ersatzbauten reichen nicht aus.
  • In der Stadt Plön steht kein ausreichender Wohnraum für einkommensschwache Haushalte sowie für Ältere zur Verfügung.
  • Aufgrund des Zustandes der Gartenstraße muss es neue Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose geben.
  • Eine kurzfristige dezentrale Unterbringung der Geflüchteten aus der Lütjenburger Str. in der Stadt Plön wird nicht gelingen.
     

 

Handlungsfolgen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

 

  • Beauftragung der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen zur Planung des Geländes „Gartenstraße + Ehm + Fischer“ (wie kann das Quartier aussehen? Wieviel Wohnraum würde gewonnen werden? Etc.)
  • Einbindung der Wankendorfer Baugenossenschaft als mögliche Partnerin für anstehende Planungen und Gespräch über den Mietvertrag für die Lütjenburger Str.
  • Prüfung, ob weitere Partner:innen infrage kommen
  • Ist das Gelände der jetzigen Gemeinschaftsunterkunft des Kreises eine Option?
  • …………


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Beschlussvorschlag

Das Diskussionspapier zum Wohnraumkonzept wird zur Kenntnis genommen. Die in den Handlungsfolgen beschriebenen Schritte werden erarbeitet und in den politischen Gremien vorgestellt und weiterentwickelt.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

- noch nicht absehbar -

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

 

keine

 

noch nicht absehbar

 

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Anlagen

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