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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2412

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt laut Haushaltssatzung 2021 des Feuerlöschverbandes Groß-Plön 1.500,00 €. Die Genehmigung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

Die Überschreitungen über 1.500,00 € sind von der Feuerlöschverbandsversammlung zu genehmigen und daher hier gesondert erläutert. Insgesamt belaufen sich die Mehrausgaben bis zum 25.11.2021 auf 3.555,60 €. Davon sind 1.600,00 € durch den Deckungskreis gedeckt und 1.500,00 € durch den Verbandsvorsteher im Rahmen seiner Genehmigung gem. Haushaltssatzung 2021 angeordnet. Es verbleiben somit über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 455,60 €, die von der Verbandsversammlung zu genehmigen sind.

 

Die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:

 

HHSt. 13000.550000 Unterhaltung des Löschfahrzeugs

Ansatz: 2.700,00 €

AO-Soll: 6.225,60 €

Mehrausgaben: 3.555,60 €

Deckung durch Deckungskreis: 1.600,00 €

Deckung durch Genehmigung Verbandsvorsteher: 1.500,00 €

Verbleibend (zu genehmigen): 455,60 €

 

Die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben 2021 resultieren im Wesentlichen aus dem durchgeführten Räderwechsel des HLF. Die Kosten hierfür waren ursprünglich im Vermögenshaushalt (Haushaltsstelle 13000.935000) eingeplant, sind jedoch dem Verwaltungshaushalt zuzuordnen. Der Haushaltsansatz auf der Haushaltsstelle 13000.935000 bleibt demgemäß, zumindest hinsichtlich des Reifenwechsels, unberührt.

 

Die Deckung der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben 2021 ist zum Beispiel durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 13000.110000 (Gebühren für die Inanspruchnahme des FLV) möglich. Dort ist zum Stand 25.11.2021 eine Mehreinnahme in Höhe von 743,54 € zu verzeichnen.

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Beschlussvorschlag

 

Der Leistung der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 455,60 € zum Stichtag 25.11.2021 wird gemäß § 82 Gemeindeordnung zugestimmt.    

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine


 

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