Die grundsätzliche Veranlassung zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes ist in § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig – Holstein in Verbindung mit § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik geregelt.
Im Jahresverlauf, insbesondere in der zweiten Hälfte, haben sich zahlreiche Veränderungen gegenüber der Ursprungsplanung des Haushaltsjahres 2021 ergeben. Erfreulich ist die Tatsache, dass insgesamt eine deutliche Entspannung der bisher kritischen Planung zu konstatieren ist.
Der Fehlbedarf des laufenden Jahres wird sich unter Berücksichtigung sämtlicher Veränderungen um 1.902.800 € von 3.208.500 € auf 1.305.700 € verringern.
An erster Stelle ist der Verlauf der Gewerbesteuererträge anzuführen. Der Haushaltsansatz kann um 700.000 € von 1.900.000 € auf 2.600.000 € angehoben werden. Das Aufkommen wird sich somit voraussichtlich nahezu auf dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 einpendeln. Das Ergebnis des Jahres 2020 lag pandemiebedingt noch rund 15 Prozent unter dem Vorkrisenniveau. Im Bereich der Zweitwohnungssteuer können die Erträge um erneut 25.000 € gesteigert werden, da die Rechtsprechung die Überprüfung und Veranlagung von weiteren Steuerfällen ermöglicht.
Des Weiteren hat die Stadt Plön in den letzten Wochen eine Fehlbetragszuweisung des Landes Schleswig-Holstein in Höhe von 182.200 € für das Defizit des Jahres 2018 erhalten. Durch ein erhöhtes Besucher:innenaufkommen und aufgrund neu ausgewiesener gebührenpflichtiger Flächen steigen die Parkgebühren voraussichtlich um 40.000 € von 255.000 € auf 295.000 € an. In diesem Zusammenhang schließt sich auch ein erhöhtes Aufkommen an Verwarn- und Bußgeldern in Höhe von 10.000 € an.
Aus finanzieller Sicht negativ ist die Ertragssituation des PlönBades zu beurteilen. Pandemiebedingt war die Einrichtung bis Mitte August 2021 geschlossen. Auch nach Wiedereröffnung der Schwimmhalle ist aufgrund des aufgestellten und mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes nur ein begrenzter Einlass von Besucher:innen möglich. Der bisherige Verlauf lässt erkennen, dass der bereits im Produkthaushaltsplan 2021 lediglich mit 80.000 € festgesetzte Haushaltsansatz auf nunmehr 50.000 € zu reduzieren ist. Vor der Pandemie konnten im Normalbetrieb rd. 265.000 € (Ergebnis 2019) an Erträgen erzielt werden.
Zur Abfederung weiterer finanzieller Belastungen des PlönBades sind derzeit bewusst zwei Vollzeitstellen im Bereich der Fachangestellten für Bäderbetriebe durch die Verwaltung nicht besetzt worden. Durch Einschränkungen der Öffnungszeiten und weiterer flankierender Maßnahmen konnte der Betrieb jedoch aufrechterhalten werden. Aktuell wird an einem Konzept für ein künftiges Betriebsmodell gearbeitet. Dieses ist zu einem späteren Zeitpunkt durch die städtischen Gremien zu beraten. Eine neue konzeptionelle Ausrichtung wäre aufgrund der bestehenden Einflüsse und der Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie jedoch ohnehin nicht vollständig umsetzbar.
In der Zeit vom 09. – 11. November 2021 fand die 161. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung statt. Zwischenzeitlich liegen auch die regionalisierten Daten der Steuerschätzung bezogen auf die Bundesländer vor. Wie bereits den Medien zu entnehmen war, beinhaltet die Steuerschätzung überwiegend positive Einnahmeverläufe aller staatlichen Ebenen. Im Bundesland Schleswig-Holstein sollen im Kommunalbereich die Gesamteinnahmen um rd. 231 Mio. € auf sodann rd. 5,9 Mrd. € ansteigen. Der positive Gewerbesteuerverlauf wurde bereits vorstehend erläutert und ist ein unmittelbarer Beweis dafür. Des Weiteren profitiert die Stadt Plön im Bereich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer mit voraussichtlichen diesjährigen Mehrerträgen in Höhe von 247.400 € sowie im Bereich des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer in Höhe von 31.600 €.
Der zwischen der Landesregierung Schleswig-Holstein und den Kommunalen Landesverbänden am 16.09.2020 ausgehandelte Stabilitätspakt sieht für das Jahr 2021 eine fünfzigprozentige Kompensation der pandemiebedingten Einnahmeausfälle beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer vor. Da die Stadt Plön aufgrund der November – Steuerschätzung nunmehr mit Mehrerträgen rechnen darf, reduzieren sich die Kompensationsmittel um 106.600 €.
Saldiert steigen die Gesamterträge des Ergebnisplanes gegenüber der Ursprungsplanung um 1.041.200 € von 20.117.400 € auf 21.158.600 €.
Der Aufwandsbereich trägt ebenfalls überwiegend zur positiven Haushaltsentwicklung bei.
Die Stadt Plön wird in diesem Jahr rd. 129.700 € an Personalaufwendungen einsparen. Dieses begründet sich u.a. durch vorübergehend nicht besetzte Planstellen, aber auch durch die bis Mitte des Jahres laufende Kurzarbeit im PlönBad.
Ebenfalls kann im Bereich der Unterhaltungsaufwendungen eine merkliche Einsparung in Höhe von 434.500 € erzielt werden. Ein kleiner Teil der nicht realisierten notwendigen Unterhaltung wird jedoch in 2022 neu veranschlagt, da dennoch eine Notwendigkeit der Umsetzung gesehen wird, aber eine Realisierung aufgrund des Auslastungsgrades der Verwaltung sowie aufgrund der zeitlich langen Interimswirtschaft nicht möglich war.
Neu berücksichtigt wurde im Produkt 12205 – Obdachlosenangelegenheiten – die notwendige Aufstellung von drei Wohn- sowie eines Sanitärcontainers in der Gartenstraße zur Unterbringung von Obdachlosen während der Wintermonate. Leider sind die Kapazitäten der Gartenstraße 9 / 11 ausgereizt, so dass auf diese Alternative zurückgegriffen werden muss.
Saldiert reduzieren sich die Gesamtaufwendungen des Ergebnisplanes gegenüber der Ursprungsplanung um 861.600 € von 23.167.400 € auf 22.305.800 €.
Im investiven Bereich waren ebenfalls Veränderungen notwendig. Die Mitglieder der Selbstverwaltung wurden bereits ausführlich darüber informiert, dass das in die Jahre gekommene Blockheizkraftwerk im PlönBad ausgefallen ist. Eine Reparatur wäre mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Die Lebensdauer der Anlage wäre nach einer kostenträchtigen Reparatur dennoch begrenzt. Die Verwaltung empfiehlt als wirtschaftlichere Variante, ein neues Blockheizkraftwerk zu planen. Bezüglich der künftigen Energieversorgung des PlönBades wurde ein professioneller Energieberater beauftragt. Die Maßnahme wurde verwaltungsseitig selbst mit einem Sperrvermerk versehen, so dass je nach gutachterlicher Stellungnahme der zuständige Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus auch noch alternative Wege, z.B. über den Einsatz von Wärmepumpen, in Betracht ziehen kann. Jedoch ist bei dieser Planung eine gewisse Eile geboten, um eine vorübergehende Schließung der wichtigen Einrichtung zu vermeiden.
Des Weiteren wurde in der Planung die Errichtung einer Fahrradstraße in der Rodomstorstraße – Gänsemarkt in Höhe von 330.000 € veranschlagt. Dieses Vorhaben wird zu 90 Prozent gefördert.
Die Kämmerei wurde seitens der Kommunalaufsichtsbehörde in die Pflicht genommen, bis Jahresende 2021 den letzten fehlenden Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2020 aufzustellen. Aus diesem Grunde wird sich die Aufstellung, Abstimmung, Beratung und Beschlussfassung des Produkthaushaltsplanes 2022 erneut zeitlich in das neue Haushaltsjahr 2022 verschieben. Um die Ausschreibung des für die Freiwillige Feuerwehr erforderlichen Mannschaftstransportfahrzeuges dennoch ohne rechtskräftigen Haushalt 2022 in Auftrag geben zu können, wurde diese Maßnahme über den Nachtragshaushalt per Verpflichtungsermächtigung abgesichert.
Darüber hinaus konnte die Stadt Plön erfreulicherweise einige Zuweisungen einwerben, so dass saldiert die notwendigen investiven Darlehensaufnahmen gegenüber der Ursprungsplanung um 252.100 € reduziert werden können. Somit wäre ebenfalls die von der Kommunalaufsichtsbehörde ausgesprochene Kürzung der Darlehensaufnahmen in Höhe von 50.700 € integriert.
Des Weiteren wurden Korrekturen des Haushaltsverlaufes im Nachtragshaushalt 2021 eingearbeitet. Die Veränderungen wurden jeweils bei den Produkten unter der Rubrik „Erläuterungen“ beschrieben.