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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2413

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 17.03.2021 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 56 „r den Bereich zwischen der B 76, der B 430, dem Stadtgraben sowie dem Stadtsee“ gefasst.

Das Planverfahren wird im Vollverfahren durchgeführt, der nächste Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

Ziele der Planung sind die Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche, die Vergrößerung der zulässigen Verkaufsfläche auf 1.460 qm, sowie die Sicherung der Wald- und Wasserflächen sowie der öffentlichen Verkehrsflächen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt die vorgelegten Vorentwurfsunterlagen für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 56 r den Bereich zwischen der B 76, der B 430, dem Stadtgraben sowie dem Stadtsee“. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Aushang der Unterlagen im Rathaus r die Dauer von vier Wochen. Gleichzeitig werden die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Plön zur Verfügung gestellt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Durchführung  des Planverfahrens (Beauftragung eines Planungsbüros, Erstellung von Gutachten) werden durch die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG  als Vorhabenträgerin übernommen. Für die Stadt Plön entstehen mit Ausnahme des Personalaufwands in der Verwaltung keine Kosten.


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

Die Änderung des Bebauungsplans schafft die planungsrechtliche Grundlage für  eine Vergrößerung des Discounters am heutigen Standort. Bei den überplanten Flächen handelt es sich um Flächen, die  bereits heute für den Lebensmittelmarkt und seine Stellplätze genutzt werden. Es werden keine neuen Flächen in Anspruch genommen, die Versiegelung vergrößert sich nicht. Durch die Änderung des Bebauungsplans wird ein zentrennaher Einzelhandelsstandort langfristig gesichert, der  auch mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes gut zu erreichen ist. Der in den Siedlungsraum integrierte Standort des Marktes begünstigt kurze Wege für die Einkäufe des täglichen Bedarfs.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrensnnen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie im Durchführungsvertrag Festsetzungen und Regelungen mit positiven Auswirkungen auf das Mikroklima getroffen werden. Dies können z.B. Regelungen zur Dachbegrünung, zum Anpflanzen von Gehölzen oder zur Schaffung von Möglichkeiten zur Nutzung regenerativer Energien sein. Diese Regelungen werden im weiteren Verfahren unter Beteiligung des Klimaschutzmanagers der Stadt Plön erarbeitet.

 

Zwar geht mit der Änderung des Bebauungsplans auch die Absicht des Vorhabentgers einher, das heutige Gebäude rückzubauen und einen Neubau zu errichten, was einen entsprechenden Verbrauch von Ressourcen bedeutet. Ein Abriss mit anschließendem Neubau entsprechend den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans wäre jedoch auch ohne die Änderung des Bebauungsplans jederzeit möglich.



 

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Anlagen

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