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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2420

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtwerke Plön AöR stellen unmittelbar mit einem Anteil von 100% und die Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH mittelbar mit einem Anteil von 70% verbundene Unternehmen der Stadt Plön dar.

 

Nach §102 Absatz 2 Nr. 7 Gemeindeordnung (GO) sind die Wirtschaftspläne der beiden Unternehmen den Gremien bzw. der Ratsversammlung zur Kenntnis zu geben. Die Inhalte der Wirtschaftspläne richten sich für die Stadtwerke Plön AöR nach §16 Landesverordnung über Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts (KUVO) und für die Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH in analoger Anwendung nach §12 Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO). 

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Beschlussvorschlag

Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Plön AöR und der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH werden zur Kenntnis genommen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sh. Sachverhalt! Eine notwendige Abstimmung mit der Kämmerei erübrigt sich.


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine


 

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Anlagen

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