Die Ergebnisse des Ersten Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2021 sind gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 8 GemHVO – Doppik in einer Nachtragshaushaltssatzung zusammengefasst darzustellen. Insoweit wird auf die Vorlage zum Ersten Nachtragshaushaltsplan 2021 verwiesen.
§ 1 Ziff. 1 der Nachtragshaushaltssatzung (Ergebnisplan):
Der Gesamtbetrag der Erträge erhöht sich um 1.114.600 € von 20.123.900 € auf 21.238.500 € (sh. Pos. 10 des Ergebnisplanes zuzüglich Pos. 19).
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen verringert sich um 776.100 € von 23.332.400 € auf 22.556.300 € (sh. Pos. 17 des Ergebnisplanes zuzüglich Pos. 20).
Per Saldo verringert sich der Jahresfehlbetrag um 1.890.700 € von 3.208.500 € auf 1.317.800 € (sh. Pos. 22 des Ergebnisplanes).
§ 1 Ziff. 2 der Nachtragshaushaltssatzung (Finanzplan):
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht sich um 1.034.600 € von 18.899.000 € auf 19.933.600 € (sh. Pos. 9 des Finanzplanes).
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit verringert sich um 776.100 € von 21.394.500 € auf 20.618.400 € (sh. Pos. 16 des Finanzplanes).
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht sich um 516.700 € von 2.112.700 € auf 2.629.400 € (sh. Pos. 26 des Finanzplanes zuzüglich Pos. 37 und Pos. 38).
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht sich um 527.700 € von 2.595.700 € auf 3.123.400 € (sh. Pos. 34 des Finanzplanes zuzüglich Pos. 40).
§ 2 der Nachtragshaushaltssatzung:
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen verringert sich um 247.600 € von 1.412.500 € auf 1.164.900 € (sh. Pos. 37 des Finanzplanes).
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 85.000 € von 0 € auf 85.000 €.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite unterliegt keiner Veränderung und beträgt 8.000.000 €.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen steigt von 81,193 um zwei Stellen auf 83,193.
§ 3 der Nachtragshaushaltssatzung:
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert und betragen 390 Prozent für die Grundsteuer A, 425 Prozent für die Grundsteuer B und 390 Prozent für die Gewerbesteuer.
§ 4 der Nachtragshaushaltssatzung:
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 bzw. § 84 Gemeindeordnung erteilen kann, bleibt unverändert und beträgt 10.000 €.