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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2437

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.01.2022 wurde die Stadt Plön gem. § 2 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 der Gemeinde Malente beteiligt.

Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebiets auf einer bislang als Hofstelle (Hühnerhof) genutzten Fläche. Es sollen etwa 14 Grundstücke für Einzelhäuser in Form von Einfamilienhäusern entstehen.

Belange der Stadt Plön sind aus Sicht der Verwaltung nicht betroffen. Ein Vorbringen von Bedenken oder eine Mitteilung von Anregungen und Hinweisen ist nicht erforderlich. 

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Beschlussvorschlag

Gegen den Bebauungsplan Nr. 100 der Gemeinde Malente werden keine Bedenken vorgebracht. Die Verwaltung wird beauftragt, keine Stellungnahme an die Gemeinde Malente abzugeben.  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
keine


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine


 

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Anlagen

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