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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2435

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2020 wird nach aktuellem Stand voraussichtlich Ende Februar 2022 vom Team Finanzen abschließend aufbereitet sein.

 

§ 92 GO schreibt eine Prüfung des Jahresabschlusses vor. Bei Gemeinden, die nicht über ein eigenes Rechnungsprüfungsamt verfügen, tritt an dessen Stelle gemäß § 92 Abs. 5 GO ein Ausschuss der Gemeindevertretung. Das ist bei der Stadt Plön der Fall. Nach § 1 Ziffer 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Plön ist hier der Hauptausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig.

 

Bisher war es üblich, dass vom Hauptausschuss zur Vorprüfung der Jahresabschlüsse eine Delegation von 2 bis 3 Mitgliedern bestimmt wurde. Dieses  bewährte Verfahren wird dem Hauptausschuss ebenso für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 vorgeschlagen.

 

Eine Abfrage zur Verfügbarkeit einzelner Hauptausschussmitglieder für die Prüftätigkeit erfolgte durch den Fachbereich Finanzen und interner Service nicht. Aus diesem Grund wird dem Hauptausschuss an dieser Stelle kein Vorschlag zur Benennung der Vorprüfer:innen unterbreitet.

 

Eine genaue Terminabsprache wird direkt mit den vom Hauptausschuss benannten Vorprüfer:innen vorgenommen.  

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Beschlussvorschlag

 Der Hauptausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und benennt in der Sitzung die Vertreter:innen für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020. 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Sachverhalt hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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