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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2453

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.01.2022 wurde die Stadt Plön gem. § 2 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97 der Gemeinde Malente beteiligt.

Ziel des Bebauungsplans ist die Steuerung des Einzelhandels. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird  zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen.

Belange der Stadt Plön sind aus Sicht der Verwaltung nicht betroffen. Ein Vorbringen von Bedenken oder eine Mitteilung von Anregungen und Hinweisen ist nicht erforderlich. 

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Beschlussvorschlag

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97 der Gemeinde Malente werden keine Bedenken vorgebracht. Seitens der Verwaltung wird keine Stellungnahme an die Gemeinde Malente abgegeben.   

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
keine

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine


 

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Anlagen

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