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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2459

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 14.09.2020 wurde die Stadtverwaltung beauftragt:

 

 

  • ein geeignetes Backend-System (z.B. Innogy) installiert wird, welches einen reibungslosen Betrieb der Ladesäule garantiert,

 

  • die Maßnahme ob der steigenden Zahlen gemeldeter E-Fahrzeuge in der Stadt und im Kreis Plön sowie der ehrgeizigen Klimaschutzziele schnellstmöglich umgesetzt werden sollte und hierfür Fördergelder des Landes und/oder des Kreises unbedingt in Anspruch genommen werden sollten,

 

  • der zur Verfügung gestellte Strom dringend Ökostrom zu sein hat und der Betrieb der Ladesäulen nicht darauf ausgerichtet sein sollte, maximalen Gewinn zu erzielen, sondern in erster Linie als eine Attraktivitätssteigerung für die Plöner Innenstadt und ein Angebot für die Plöner E-Autofahrer:innen verstanden werden sollte und der Ladevorgang dementsprechend günstig bzw. der Bepreisung am Strommarkt entsprechend angeboten werden sollte.

 

Nach vielen weiteren Vorgesprächen wurde am 27. April 2021 ein Fördermittelantrag für acht Normalladepunkte (bis 22 KW) und vier Schnelladepunkte (bis 50 KW) gestellt. Vier Normal- und vier Schnellladepunkte sollten in der Stadtgrabenstraße realisiert werden um die Attraktivität der Innenstadt zu stärken. Der Beschluss des Hauptausschusses ist der Vorlage beigefügt.

Mit Bescheid vom 7. Juni 2021 wurde eine Zuwendung in Höhe von 124.800 Euro gewährt. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2022.

 

Es wurden weitere Gespräche über den möglich Standtort der Ladesäulen geführt. Beteiligt waren die Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH und SH Netz. Mehrere Standorte in der Stadtgarbenstraßen wurden besichtigt und untersucht. Als geeignetste Fläche wurde die Parkplätze im inneren Rondell am Ende der Parkpalette identifiziert. Um die Ladepunkte ausreichend mit Strom zu versorgen ist ein weiteres Trafogebäude erforderlich. Hierfür ist eine städtische Fläche nahe der Gerberhofbrücke gefunden worden. Die Versorgungsleitungen zu den Ladepunkten sind damit sehr kurz. Das Trafogebäude wird von und zu Lasten der SH-Netz errichtet.

 

Vier weitere Normalladepunkte werden in den Bereich Plön-Ost aufgestellt um auch Mietern der Mehrfamilienhäuser die Möglichkeit zu geben E-Fahrzeuge zu laden.

 

Über die jeweiligen Sachstände wurde immer in den Controllingberichten des Hauptausschusses berichtet. Zusätzlich hat der Klimaschutzmanager in einer der Arbeitsgruppensitzungen berichtet. 

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Beschlussvorschlag

Keiner. Der Hauptausschuss hat der Verwaltung bereits Aufträge erteilt.  

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Maßnahme mit einem Gesamtvolumen i.H.v. 156.000€ sowie einer Förderquote von 80% (124.800€) und ist nicht Gegenstand der bisherigen städtischen Finanzplanung 2022 ff. Die Möglichkeit der Auslagerung der Abrechnung an die Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH wird derzeit geprüft.

 

Da das Eigentum an den Ladesäulen bei der Stadt Plön liegt und die Eigenmittel von dieser aufzubringen sind, wird dadurch der städtische Haushalt über die bilanzielle Nutzungsdauer der Ladesäulen hinweg ein jährliches Defizit erwirtschaften. Ob das Defizit Auswirkungen auf die Höhe der Fehlbetragszuweisungen hätte, ist nicht bekannt. Eine Gegenfinanzierung aus dem Betrieb der Ladesäulen wäre unerlässlich. Hier wäre die Vermietung der Ladesäulen an die Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH zu prüfen. Ebenso könnten je nach rechtlicher Ausgestaltung des Betriebes die Folgekosten, wie z.B. Wartung und Reparatur, zu beachten sein.

 

 

Klimarelevanz & Begründung:

X

Positiv

 

Negativ

 

keine

 

Je höher das Angebot an E-Ladesäulen ist, desto eher entscheiden sich Konsument:innen für den Erwerb von E-Fahrzeugen.



 

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Anlagen

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