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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2462

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 31.01.2022 wurde die Stadt Plön gem. § 2 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwentinental beteiligt. Die Beteiligung erfolgt parallel zur Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erfolgt, um nach dem Zusammenschluss der vormals hauptamtlich verwalteten Gemeinden Klausdorf und Raisdorf zur Stadt Schwentinental im Jahr 2008 die beabsichtigte städtebauliche Entwicklungr das gesamte Stadtgebiet darzustellen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Schwentinental ersetzt die Flächennutzungspläne der Gemeinde Raisdorf aus 1977 und der Gemeinde Klausdorf aus 1986.

Wesentliche Änderungen gegenüber den Darstellungen der derzeit rechtswirksamen Flächennutzungspläne sowie dem in der Örtlichkeit vorhandenen Bestand sind zwei Entwicklungsflächen für Wohnbebauung mit Flächen von 0,9 und 4,5 ha. Auf diesen beiden Flächen kann insgesamt ein Potential von ca. 70 115 Wohneinheiten realisiert werden.

Die Darstellung der Gewerbeflächen wird um eine Fläche mit 2,5 ha erweitert.

 

Belange der Stadt Plön sind durch die Aufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwentinental nicht betroffen.

 

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Beschlussvorschlag

Gegen die Aufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwentinental  werden keine Bedenken vorgebracht. Seitens der Verwaltung wird keine Stellungnahme an die Stadt Schwentinental abgegeben.  

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Plön.
 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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Anlagen

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