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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2464

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 11.02.2022 wurde die Stadt Plön gem. § 2 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33, 1. Änderung der Gemeinde Malente beteiligt.

 

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Planungsrecht für die Erweiterung und Neukonzeption des bereits bestehenden Bildungszentrums. Aufgrund von Kapazitätsproblemen soll ein Neubau errichtet werden. Das historische Hotelgebäude sowie das vorhandene Wohngebäude bleiben erhalten.

 

Belange der Stadt Plön sind aus Sicht der Verwaltung nicht betroffen. Ein Vorbringen von Bedenken oder eine Mitteilung von Anregungen und Hinweisen ist nicht erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

 Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.33, 1. Änderung,  der Gemeinde Malente werden keine Bedenken vorgebracht. Seitens der Verwaltung wird keine Stellungnahme an die Gemeinde Malente abgegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
keine
 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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Anlagen

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