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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2433-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

hrend seiner Sitzung am 16.06.2021 fasste der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung den Beschluss, den Entwurf der Fortschreibung der Werbeanlagensatzung der Stadt Plön zur öffentlichen Beteiligung auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Der Entwurf der fortgeschriebenen Werbeanlagensatzung mit Stand vom 19.05.2021 inklusive der Änderungen aus dem Ausschuss vom 16.06.2021 wurde einschließlich der Anlage (Geltungsbereich) vom 17.09.2021 bis zum 31.10.2021 öffentlich ausgelegt und auf der Homepage der Stadt Plön zur Beteiligung eingestellt. Die betroffenen Behörden und Anlieger wurden mit Anschreiben vom 16.09.2021 gebeten, sich zu der Fortschreibung der Satzung zu äern.

hrend der Auslegung wurden Stellungnahmen von einem Bürger sowie vier Anliegern abgegeben. Außerdem sind Stellungnahmen der Kreisplanung des Kreises Plön, der Handwerkskammer Lübeck sowie der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck bei der Stadt Plön eingegangen.

Die vorgebrachten Anregungen hat die Verwaltung geprüft und Abwägungsvorschläge erarbeitet (Anlage 1). Die Fortschreibung der Werbeanlagensatzung wurde entsprechend der Abwägungsvorschläge angepasst (Anlage 2).

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat in seiner Sitzung am 19.01.2022 der Ratsversammlung der Stadt Plön empfohlen, die Fortschreibung der Werbeanlagensatzung inklusive des geänderten § 10 Abs. 2 (0,40 cm x 0,60 cm) nebst Anlage (Geltungsbereich) in den vorgelegten Fassungen zu beschließen. Diese Änderung ist in den aktuellen Satzungstext übernommen.

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung der Fortschreibung der Werbeanlagensatzung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:
    1. teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen des Fachbereiches 1 der Stadt Plön, des Kreises Plön, der Handwerkskammer Lübeck sowie der Anlieger Nr. 2 und Nr. 3.
    2. nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer zu Kiel, des Bürgers Nr. 1, der Anlieger Nr. 1 und Nr. 4 sowie des Fachbereiches 5 der Stadt Plön.

 

Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Ratsversammlung der Stadt Plön beschließt die Fortschreibung der Satzung incl. des geänderten § 10 Abs. 2 (0,40 cm x 0,60 cm) über die äußere Gestaltung von Werbeanlagen im Innenstadtbereich der Stadt Plön (Werbeanlagensatzung) nebst Anlage (Geltungsbereich) in den vorgelegten Fassungen.

 

  1. Der Beschluss über die Satzung ist gemäß § 84 Abs. 2 LBO i.V.m. § 10 BauGB öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Fortschreibung der Werbeanlagensatzung hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

x

Positiv

 

Negativ

 

keine

 

Die Fortschreibung der Werbeanlagensatzung hat geringfügige klimarelevante Auswirkungen. Der Insektenschutz ist durch eine Einschränkung von Beleuchtungszeiten berücksichtigt.

 

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Anlagen

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