Am 28. Februar 2023 endet die 6-jährige Amtszeit des derzeitigen Plöner Bürgermeisters.
Gem. § 57 a der GO ist die notwendig werdende Wahl frühestens 8 Monate und spätestens einen Monat vor frei werden der Stelle durchzuführen.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters ist gem. § 12 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetztes ein Wahlausschuss zu bilden.
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden oder der Wahlleiterin als Vorsitzende und 8 Beisitzerinnen und Beisitzer; die Ratsversammlung wählt diese sowie deren Stellvertreterin und Stellvertreter vor jeder Wahl aus dem Kreis der Wahlberechtigten. Dabei sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.
Der Wahlausschuss bestimmt nach § 48 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetztes den Wahltag und den Tag einer notwendig werdenden Stichwahl. Die Wahl und die Stichwahl finden jeweils an einem Sonntag statt.
Um die Vorbereitungen der Wahl vonseiten des Wahlausschusses und der Verwaltung zeitgerecht durchführen zu können, sollte die Ratsversammlung in ihrer Sitzung am 30. März 2022 die gesetzlich vorgeschriebenen Mitglieder/Innen des Wahlausschusses wählen.
Die in der Ratsversammlung vertretenen Fraktionen wurden gebeten, Mitglieder zur Besetzung des Wahlausschusses zu benennen.
Es wird verwaltungsseitig die Besetzung des Wahlausschusses wie folgt vorgeschlagen:
CDU- 2 Vertreterinnen / Vertreter
SPD- 2 Vertreterinnen / Vertreter
GRÜNE- 2 Vertreterinnen / Vertreter
FDP- 1 Vertreterin / Vertreter
Linke- 1 Vertreterin / Vertreter
Die FWG Plön hat auf eine Besetzung im Gemeindewahlausschuss verzichtet.
In gleicher Anzahl sind jeweils Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu benennen.
Wahlleiterin oder Wahlleiter ist gem. §12 Abs. 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetztes grundsätzlich der Bürgermeister/In, es sei denn, er ist Wahlbewerber/In.
Da der Plöner Bürgermeister als derzeitiger Amtsinhaber erneut kandidieren wird, ist der Ratsversammlung eine andere Person als Wahlleiterin / Wahlleiter durch den Ältestenrat vorzuschlagen und von ihr zu wählen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Stadtangestellten Mark Westerwelle zum Wahlleiter zu wählen. Als Stellvertreter wir der Stadtangestellte Marcel Mauritz durch den Wahlleiter berufen. Eine Wahl durch die Ratsversammlung ist hier nicht vorgeschrieben.