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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2504

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Mit Schreiben vom 05.04.2022 wurde die Stadt Plön gem. § 2 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung des  Bebauungsplans Nr. 71  „Nördlich Lise-Meitner-Straße“  der Stadt Schwentinental beteiligt. Die Beteiligung erfolgt parallel zur Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 71  erfolgt, um Planungsrecht für die Erweiterung des Gewerbegebiets  an der Lise-Meitner-Straße zu schaffen. Festgesetzt werden ein Gewerbegebiet und eine öffentliche Verkehrsfläche zur Erschließung. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,7 ha.

Belange der Stadt Plön sind durch Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Schwentinental nicht betroffen. 

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Beschlussvorschlag

 Gegen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 71 der Stadt Schwentinental  werden keine Bedenken vorgebracht. Seitens der Verwaltung wird keine Stellungnahme an die  Stadt Schwentinental abgegeben.  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: keine
 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine


 

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Anlagen

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