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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2478

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung am 10.02.2022 wurde im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Massenalgenkulturanlage auf der Kläranlage Plön (MAKKAP) – hier: abschließende Beratung der Inhalte des Förderantrags“ (VO/RV/2022/2447) folgender Beschluss gefasst:

 

Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung empfehlen, den Förderantrag wie beschrieben bei der ZUG GmbH fristgerecht zum 28.02.2022 einzureichen.

Die unter den finanziellen Auswirkungen beschriebenen haushaltsmäßigen Auswirkungen sollen im bevorstehenden Haushaltsplanungsverfahren 2022 Berücksichtigung finden.

Um die Risiken dieses Projektes für die Stadt Plön und ihre Stadtwerke so weit wie möglich zu reduzieren wird ein externes, zertifiziertes Risikomanagement in das Projekt implementiert.“

Die in VO/RV/2022/2447 beschriebenen finanziellen Auswirkungen dieses Vorhaben beinhalten u.a. folgenden Absatz: „Darüber hinaus werden einmalig 50.000 € im Ergebnisplan 2022 veranschlagt. Diese Mittel dienen der Überprüfung einer möglichen Umsetzung durch fachkundige Dritte (Wirtschaftlichkeitsberechnung, Folgekostenberechnung, Beihilferelevanz, evtl. Vertragsgestaltung etc.). Dieser einmalige Aufwand ist nach aktueller Kenntnis voraussichtlich ebenfalls nicht förderfähig und erhöht das Defizit des Ergebnisplanes 2022.

Der Förderantrag wurde inzwischen wie beschlossen eingereicht. Voraussetzung für das Einreichen war u.a. die Überprüfung der Beihilferelevanz, die durch Firma Cornelius & Krage verbunden mit Kosten in Höhe von 3.593,80 Euro durchgeführt wurde.

 

Wie in oben stehendem Beschluss sowie in den finanziellen Auswirkungen in VO/RV/2022/2447 beschrieben, sind weitere Mittelfreigaben für die vorbereitende Planung der Maßnahme „MAKKAP“ einzuplanen. Hierfür sind aus Sicht der Verwaltung folgende Mittel für nachstehende Leistungen freizugeben:

 

3.593,80 Euro für die bereits stattgefundene Überprüfung der Beihilferelevanz mit einem Fokus auf die beantragten Bestandteile des Vorhabens, insbesondere die Wärmeleitung nach Plön und die PV-Anlage

 

5.000,00 Euro für eine weitergehende Überprüfung in Sachen Beihilferelevanz mit einem Fokus auf den zu einem späteren Zeitpunkt geplanten Verkauf der Wärme

 

30.000 Euro für eine externe Risikobewertung des Vorhabens (auf Basis einer Kostenschätzung von Treurat und Partner für die folgenden Schwerpunkte) mit einem Fokus auf eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Kosten- und Erlösstruktur) inkl. Testat eines Wirtschaftsprüfers, Sensitivitätsanalyse und Sollbruchstellen.

 

(Ein externes, zertifiziertes Risikomanagement nach ISO 310000 kommt zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht, da sich dieses nicht auf eine projektbezogene Risikobeurteilung bezieht, sondern vielmehr darauf, wie Organisationen mit dem Thema Risiko in laufenden Projekten und den allgemeinen Aufgaben umgehen.)

 

In Summe: 38.593,80 Euro

 

+ Sicherheitsmarge in Höhe von 10.406,20 Euro

 

= 50.000 Euro

 

 

Mit der Freigabe dieser Mittel kann das Vorhaben MAKKAP, wie seitens der Ausschüsse und seitens der Verwaltung gewünscht, hinsichtlich sämtlicher Projektrisiken vor Erhalt und möglicherweise Annahme eines Zuwendungsbescheids geprüft und somit eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen geschaffen werden.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt die unter den finanziellen Auswirkungen beschriebenen haushaltsmäßigen Auswirkungen im bevorstehenden Haushaltsplanungsverfahren 2022 zu berücksichtigen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Maßnahme ist nicht Gegenstand der bisherigen städtischen Finanzplanung 2022 bis 2025. Im investiven Finanzplan 2022 wird die Maßnahme sowohl mit der Zuweisung in Höhe von 9,995 Mio. € als auch mit den entsprechenden investiven Auszahlungen in Höhe von 9,995 Mio. € aufgenommen, soweit ein positiver Beschluss hinsichtlich der Antragstellung erfolgt. Des Weiteren ist im Ergebnisplan ab 2024 oder ggf. später (ab Inbetriebnahme der Anlage) der nicht förderfähige Aufwand (Strom, Wartung, Personal) in Höhe von jährlich 887.700 € zu berücksichtigen. Die Fehledarfe des Ergebnisplanes steigen entsprechend um die genannte Höhe an. Darüber hinaus werden einmalig 50.000 € im Ergebnisplan 2022 veranschlagt. Diese Mittel dienen der Überprüfung einer möglichen Umsetzung durch fachkundige Dritte (Wirtschaftlichkeitsberechnung, Folgekostenberechnung, Beihilferelevanz, evtl. Vertragsgestaltung etc.). Dieser einmalige Aufwand ist nicht förderfähig und erhöht das Defizit des Ergebnisplanes 2022.

Sofern die weitere Vorplanung positiv verläuft und die Maßnahme in die Umsetzung geht, sollte der jährliche Mehraufwand durch ausreichend hohe Erträge aus dem Vertrieb der Wärme aufgefangen werden.

 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

x

Positiv

 

Negativ

 

keine

 

Der gesamte hier beschriebene Prozess trägt auf zielführende und (in)direkte Art und Weise zu einer klimafreundlichen Entwicklung der Stadt Plön bei. In der Summe können mit diesem Vorhaben durch die Verdrängung fossiler Energieträger im Quartier und die Einleitung von gekühltem, gereinigtem und sauerstoffübersättigtem Wasser in den Kleinen Plöner See CO2-Äquivalente umgerechnet in Höhe von 8.476 t/a reduziert und somit ein immenser Beitrag zum Erreichen der bundesweiten und städtischen Klimaschutzziele geleistet werden.

 



 

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