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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2528

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In den Jahren 2020 und 2021 hat der Hauptausschuss entschieden, keine Jahres- und Saisonsondernutzungsgebühren der örtlichen fest ansässigen Geschäfts- und Gaststättentreibenden zu erheben. Aufgrund der schwierigen Situation des Einzelhandels in der Zeit von Corona, wurde dem Einzelhandel viel abverlangt.

Nun steht die Frage im Raum, wie sich die Verwaltung 2022 verhalten soll.

 

Einmal kann man eine weitere Aussetzung begründen, weil sich der Einzelhandel von den Einbußen 2020 und 2021 noch nicht erholt hat und das das Jahr 2022 genutzt werden soll, um die Defizite auszugleichen.

Das Land und der Bund haben erhebliche Fördermittel für die Entwicklung der Innenstadt bereitgestellt. Dort wird demnach gesehen, dass die Normalisierung des Einzelhandels dort noch nicht gesehen wird. 

 

Wiederum kann argumentiert werden, dass sämtliche Corona-Beschränkungen aufgehoben wurden. Somit steht einem geordneten Geschäftsjahr nichts mehr im Wege.

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt:

Als Folge der durch den Erreger SARS-CoV-2 ausgelösten COVID-19 Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit verzichtet die Stadt Plön auf die Erhebung der Jahres- und Saisonsondernutzungsgebühren der örtlichen fest ansässigen Geschäfts- und Gaststättentreibenden für das Jahr 2022.  

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die betroffenen Gebühren bewegen sich in einem Umfang von rd. 10.99 Euro.

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

 



 

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