Der Stellenplan ist ein Bestandteil des Produkthaushaltes. Der Produkthaushalt des Jahres 2022 ist in der Entwurfsfassung aufgestellt und berücksichtigt in den finanziellen Auswirkungen bereits die in dieser Vorlage dargestellten Veränderungen.
Der Aufbau des Stellenplans selbst folgt einem entsprechenden amtlichen Grundmuster und gibt einen Überblick über die Aufteilung der Organisationseinheiten / Produktbereiche, die Bezeichnung der jeweiligen Stelle (Amts- und Funktionsbezeichnung), die Bewertung im Vorjahr und im laufenden Jahr sowie die tatsächliche Besetzung am 30.06. des Vorjahres. An einigen Stellen werden zudem auch Zusatzbemerkungen aufgenommen.
Die angeführten Stellen sind anschließend in einem separaten Stellenplanquerschnitt zusammenzufassen, der sich dabei in Bereiche für Beamte und Beschäftigte unterteilt.
Weiterhin ist eine Liste aufzustellen, in der die aktuellen Veränderungen des Stellenplans des Jahres 2022 gegenüber dem Jahr 2021 hervorgehoben und in Stichworten erläutert werden.
Der Stellenplan 2022 wurde mit allen Veränderungen ausführlich mit dem Personalrat abgestimmt.
Die Aufstellung des Stellenplans steht seit vielen Jahren unter zwei Gesichtspunkten, die leider eigentlich eher „gegensätzlich“ verlaufen und die hier nochmals angeführt werden:
- Auf der einen Seite steht die Entwicklung der Personalkosten bei der Stadt Plön als Fehlbetragskommune im dauerhaften Fokus eines möglichen Konsolidierungsbeitrags.
- Auf der anderen Seite hat die Stadt Plön dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, um den weitestgehend rechtlich übertragenen Aufgaben gerecht werden zu können.
Eine Besonderheit im Stellenplan 2022 betrifft die Rückführung der Mitarbeiter:innen des Baubetriebshofes, auf die später noch näher eingegangen wird.
Weiterhin sind aus Sicht der Verwaltung verschiedene Anpassungen der Stellenanteile sowie die Schaffung neuer Stellenanteile im Stellenplan erforderlich, deren Gründe ebenfalls in der Vorlage näher beschrieben werden und auf die in Teilen auch bereits im Personalbericht 2022 (VO/RV/2022/2025) eingegangen wurde.
In dem vorstehend angeführten Personalbericht sowie in den jeweiligen Vorlagen zum Stellenplan der vergangenen Jahre (zum Beispiel für 2021 die Vorlagennummern VO-Nr. VO/RV/2021/2258 und VO/RV/2021/2410) wurde auch umfassend auf die Problematik der Personalgewinnung und der Personalhaltung eingegangen.
Ebenso erfolgten hierin detaillierte Ausführungen bezogen auf die zunehmende Belastungssituation innerhalb der Verwaltung und dem stetigen Zuwachs neuer Aufgaben und Anforderungen.
Auf diese Ausführungen wird daher insgesamt verwiesen.
Bezogen auf die Personalgewinnung bleibt festzustellen, dass die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiterhin alle negativen Befürchtungen bestätigt. Fachpersonal, quer durch alle Bereiche, die eine Verwaltung bietet, ist Mangelware, und die Anzahl der eingehenden Bewerbungen ist weiterhin rückläufig.
Ein „extremer“ Bereich betrifft dabei den technischen Sektor. Die Stadt Plön hat bereits zum zweiten Male eine Ingenieurstelle ausgeschrieben und bisher keine erfolgreiche Besetzung vollziehen können. Damit ist die Stadt Plön aber kein Einzelfall.
Der Ingenieurbereich war erst jüngst Thema in den Medien. Die Verbände der Städte und Gemeinden hatten diese Gesamtproblematik aufgegriffen und die Schwierigkeiten der Kommunen und die Folgen der nichtbesetzten Stellen im Baubereich aufgezeigt. Es fehlen vielerorts in Kommunen Hoch- und Tiefbau-Ingenieur:innen, so dass wichtige Projekte und Investitionen in die Infrastruktur nicht mehr umgesetzt werden können.
Eine Lösung ist derzeit nicht absehbar, da viele der Fachkräfte weiterhin den privaten Arbeitsmarkt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich dort noch die Verdienstmöglichkeiten lukrativer gestalten, vorziehen.
Die Personalgewinnung und -haltung wird somit ein Kernthema für Kommunen bleiben und natürlich auch im Fokus der Stadt Plön stehen.
Alle Veränderungen des Stellenplans 2022 sind in der Veränderungsliste angeführt und werden dort auch bereits in Kurzform beschrieben.
In einigen Bereichen werden innerhalb der Verwaltung Stellenanteile verschoben, Teams zusammengeführt oder Stellenanteile an die tatsächliche Besetzung angepasst. Hierauf wird nachstehend nicht vertiefend eingegangen.
Insbesondere die erforderlichen Stellenplanmehrungen werden nachfolgend angeführt und begründet. Unter dem Einbezug der bereits erfolgten Stellenplanerhöhung im Fachbereich 4 (Team 41 – Ingenieurstelle) - über den Nachtrag zum Stellenplan 2021 - setzt sich nun ein Erfordernis der Stellenplanerhöhung durch alle Fachbereiche fort.
Fachbereich 1 – Bürgerservice
Team 10/11 – laufende Nummer 8
+ 0,500 Stellenanteil für das Team 10 / Ordnungsamt
Der Stellenzuwachs im Team 10 ist insbesondere für eine weitere Entlastung des Fachbereiches 4 – Team 41 / Bautechnik – vorgesehen. Hier bestehen weiterhin die Themen des bekannten Arbeitsstaus und die bereits beschriebene Problematik der Personalgewinnung. Die angestrebte „Doppelbesetzung Ingenieur:in“ konnte aufgrund fehlender Bewerber:innen noch nicht zur Entspannung beitragen.
Mit der Schaffung einer Halbtagsstelle im Team des Ordnungsamtes soll der verwaltungsseitige Aufgabenzuschnitt der verkehrsrechtlichen Anordnungen im Bereich der Straßen- und Wegenutzungen (z.B. Genehmigungsverfahren für Baustelleneinrichtungen, Containeraufstellungen u.a. Sondernutzungen) künftig vom Fachbereich 1 – Team 10 übernommen werden. Der Techniker im Team 40 wird somit von einem großen Teil der administrativen Tätigkeiten entbunden und erhält somit freie Kapazitäten, sich mehr dem technischen Aufgabenbereich (Spielplatzkontrollen, Straßenunterhaltung, Straßenbaumaßnahmen u.a.) zu widmen.
In der jüngsten Arbeitsplatzbeschreibung nimmt dieser Teil derzeit rund 60 % der Arbeitszeit der vorhandenen Vollzeitstelle ein. Da weiterhin auch ein kleiner Bereich an Außenterminen bei der technischen Fachkraft verbleiben muss, wird vorgesehen, im Ordnungsamt eine Halbtagsstelle für die Bearbeitung der verkehrsrechtlichen Anordnung von Straßenbaumaßnahmen und der Bearbeitung der Sondernutzungen von Verkehrsflächen anzusetzen.
Team 12 – Soziales - laufende Nummer 23
+ 0,500 Stellenanteil / Aufstockung im Team 12 / Soziales
Die bereits getroffenen Maßnahmen der Vergangenheit haben bisher nicht zu einer spürbaren Entlastung der Mitarbeiter:innen geführt, so dass der weiterhin bestehenden Überlastungssituation mit einer Personalaufstockung entgegengewirkt werden soll.
Die Entwicklung wird mit folgenden Beispielen dargelegt:
Für die Gemeinde Ascheberg hat die Stadt Plön zum 01.01.2021 nur die Wohngeld-Sachbearbeitung an die Stadt Quickborn abgegeben. Die Sachbearbeitung für die Bereiche SGB XII und Asyl hat die Stadt Plön behalten, da diese rechtlich nicht übergeben werden konnten (Einzugsgebiet Kreis Plön).
Die Entwicklung der Fallzahlen in der Zeit vor Corona im Vergleich zu heute stellt sich sehr unterschiedlich dar. In vielen Bereichen sind die Fallzahlen zwar nur leicht gestiegen oder sogar rückläufig, trotzdem ist der Arbeitsaufwand enorm angewachsen.
Im Bereich Wohngeld wird das besonders deutlich. In der Gemeinde Bösdorf hatte das Team des Sozialamtes in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2019 insgesamt 10 Wohngeldfälle zu verzeichnen. In diesen Fällen wurden im genannten Zeitraum 12 Bescheide erlassen. In der Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2021 waren es 40 Bescheide, verteilt auf 11 Fälle. In der Stadt Plön hat sich die Zahl der Wohngeldfälle von 2019 auf 2022 von 131 Fällen mit 357 Bescheiden auf 176 Fälle mit 458 Bescheiden erhöht. Insgesamt hat sich die Fallzahl in der Gemeinde Bösdorf und der Stadt Plön um 46 Fälle erhöht. Die Erhöhung wurde durch den Wegfall von 35 Fällen in der Gemeinde Ascheberg zum 01.01.2021 nicht kompensiert. Insbesondere das erhöhte Aufkommen an Bescheiden macht den Anstieg der Bürokratie pro Fall deutlich.
Die Auswertungen des Fachverfahrens zum Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt - SGB XII - ermöglichen nur einen reinen Fallzahlenvergleich, der sich wie folgt darstellt:
Gemeinde Ascheberg:
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII: Stichtag 31.12.2019 = 3 Fälle, Stichtag 31.05.2022 = 3 Fälle
- Grundsicherung nach dem SGB XII: Stichtag 31.12.2019 = 10 Fälle, Stichtag 31.05.2022 = 14 Fälle
- Leistungen nach dem AsylbLG: Stichtag 31.12.2019 = 2 Fälle, Stichtag 31.05.2022 = 18 Fälle
Gemeinde Bösdorf:
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII: Stichtag 31.12.2019: 3 Fälle, Stichtag 31.05.2022 = 1 Fall
- Grundsicherung nach dem SGB XII: Stichtag 31.12.2019 = 6 Fälle, Stichtag 31.05.2022 = 5 Fälle
- Leistungen nach dem AsylbLG: Stichtag 31.12.2019 = 1 Fall, Stichtag 31.05.2022 = 2 Fälle
Stadt Plön:
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII: Stichtag 31.12.2019 = 56 Fälle, Stichtag 31.05.2022 = 41 Fälle
- Grundsicherung nach dem SGB XII: Stichtag 31.12.2019 = 119 Fälle, Stichtag 31.05.2022 = 135 Fälle
- Leistungen nach dem AsylbLG: Stichtag 31.12.2019 = 40 Fälle, Stichtag 31.05.2022 = 68 Fälle.
Gesamtergebnis: + 47 Fälle für alle drei Gemeinden.
Der Anstieg der Fallzahlen, insbesondere im Bereich des Wohngeldes begründet sich im Wesentlichen durch das infolge der Corona-Pandemie gesunkene Einkommen der Haushalte durch Kurzarbeit oder den vollständigen Verlust des Arbeitsplatzes bzw. eines Minijobs. Auch in der Grundsicherung ist die Erhöhung der Fallzahlen zum Teil dadurch entstanden, dass Rentner:innen ihre geringfügigen Beschäftigungen, mit denen sie die geringen Renten aufgestockt haben, pandemiebedingt verloren haben.
Der Anstieg der Fälle im Asylbereich begründet sich im Wesentlichen durch den Krieg in der Ukraine. Auch wenn für die ukrainischen Flüchtlinge zeitnah ein Rechtskreiswechsel ins SGB II stattfinden soll, so dass viele Fälle aufgrund des Wechsels zum Jobcenter dann wieder wegfallen, werden auch in Zukunft die neu ankommenden Flüchtlinge zunächst in das AsylbLG fallen, da ein Wechsel ins SGB II den Besitz einer Fiktionsbescheinigung voraussetzt. Insbesondere die Aufnahme der Erstanträge und die mit dem Rechtskreiswechsel einhergehenden Erstattungsansprüche sind sehr zeit- und arbeitsintensiv.
Die Entwicklung des Zustroms von Geflüchteten aus der Ukraine ist nicht vorhersehbar. Aber auch wenn zukünftig weniger Flüchtlinge aus der Ukraine selbst kommen sollten, ist aufgrund der infolge des Krieges zu erwartenden Mangelversorgung mit einem vermehrten Zustrom an Flüchtlingen aus den von Hunger bedrohten Ländern der Dritten Welt zu erwarten.
Im Hinblick auf die Kriegssituation in der Ukraine ist zu bedenken, dass das Überstundenaufkommen im Sozialamt auch bereits vor der Ankunft der ukrainischen Flüchtlinge sehr hoch war. Die Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge stellt somit eine zusätzliche Mehrbelastung dar. Sollten sich die Fallzahlen im Asylbereich durch einen verminderten Zustrom aus der Ukraine verbunden mit dem Rechtskreiswechsel verringern, würde das also lediglich zu einer Reduzierung der Überstunden, aber nicht zur Schaffung freier Kapazitäten führen.
Das erhöhte Arbeitsaufkommen begründet sich in allen Rechtskreisen aber nicht nur durch die gestiegenen Fallzahlen, sondern auch durch den Anstieg der Bürokratie pro Fall und im Allgemeinen.
Zum einen ist in allen Bereichen ein erhöhtes Aufkommen an Anträgen, z.B. auch auf einmalige Beihilfen oder Miet- und Stromschuldenübernahmen festzustellen. Auch wenn diese Anträge in den meisten Fällen abzulehnen sind, sind die damit verbundenen Prüfungen und die Erstellung der Bescheide zeit- und arbeitsintensiv. Hinzu kommt, dass sich die Zahl der durch automatisierte Datenabgleiche aufgedeckten Fälle von Leistungsmissbrauch, die mit großem Zeitaufwand aufzuklären und zu ahnden sind, in letzter Zeit deutlich erhöht hat.
Zum anderen fordern Kreis, Land und Bund immer mehr neue Statistiken und Berichte, die in regelmäßigen Zeiträumen einzureichen sind. Die bereits langjährig durchgeführten Statistiken und Berichte werden zeitaufwändiger, da immer mehr Detailangaben erforderlich werden.
Hinzu kommt die zeit- und arbeitsintensive Umsetzung ständiger Gesetzesänderungen, wie z.B. der Einführung der Grundrente zum 01.01.2021, die sowohl in den Rechtskreisen Wohngeld und SGB XII aufwändige rückwirkende Neuberechnungen erforderlich machen. Bisher konnten nur die Fälle bearbeitet werden, die im Rahmen von Sammelabfragen an die Deutsche Rentenversicherung bekannt geworden sind oder in denen die Antragsteller selbst die Veränderung mitgeteilt haben. Eine Prüfung, in welchen Fällen ggf. noch Einzelabfragen vorzunehmen sind, konnte bisher aus Zeitgründen noch nicht durchgeführt werden.
Seit dem 01.01.2020 wird das Wohngeldgesetz zum 01.01. eines jeden Jahres angepasst, was regelmäßig zum Jahresende die Teilnahme einer Sachbearbeiterin /eines Sachbearbeiters an einer Schulung erforderlich macht und mit umfangreichen EDV-Eingaben für die automatisierte Umsetzung in allen Fällen verbunden ist.
Sehr arbeitsintensiv und zeitaufwändig sind die zur Milderung der infolge der Corona-Pandemie und der Preissteigerung im Energiesektor beschlossenen Einmalzahlungen. Im letzten Jahr waren das eine Corona-Einmalzahlung an alle erwachsenen Empfänger:innen von Leistungen nach dem SGB XII und dem AsylbLG und ein Kinderfreizeitbonus für alle Kinder, die kein Kindergeld erhalten. Zusätzlich waren alle Eltern, deren Kinder Kindergeld beziehen, in einem Anschreiben darüber zu informieren, dass der Kinderfreizeitbonus bei der Familienkasse zu beantragen ist. Folglich war jeder Fall mit Kindern zu prüfen.
Für dieses Jahr sind bisher folgende Sonderzahlungen bekannt: Corona-Einmalzahlung an alle erwachsenen Empfänger:innen von Leistungen nach dem SGB XII und dem AsylbLG zum 01.07.2022, laufender Corona-Sofortzuschlag an alle leistungsberechtigten Kinder und jungen Erwachsenen unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern ab 01.07.2022, eine Einmalzahlung an minderjährige Empfänger:innen von Leistungen nach dem AsylbLG zum 01.10.2022 sowie ein einmaliger Heizkostenzuschuss an Haushalte, die im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 Wohngeld bezogen haben. Alle Sonderzahlungen sind mit zeitaufwändigen EDV-Eingaben und einem umfangreichen Bescheiddruck und -versand verbunden.
Die Übergabe des Finanzverfahrens an den Kreis Plön zum 01.01.2021 stellt durch den Wegfall der quartalsweisen Abrechnung der zahlreichen Vorschuss-Konten für den SGB XII- und Asylbereich eine große Erleichterung dar. Diese Erleichterung führt jedoch angesichts der zuvor beschriebenen Mehrbelastungen ebenfalls nicht zu freien Kapazitäten, sondern lediglich zu einer leichten Reduzierung der Mehrarbeitsstunden. Infolge der Übergabe des Finanzverfahrens an den Kreis Plön werden zukünftig außerdem noch umfangreiche „Aufräumarbeiten“ im Fachverfahren LÄMMkom Lissa erforderlich.
Neben den obigen Anforderungen wurden in den vergangenen Jahren aufgrund personeller Wechsel (Elternzeit, Übernahme von Auszubildenden etc.) zudem viel Zeit für die Einarbeitung neuer Kollegen:innen investiert.
Die Umsetzung der Möglichkeiten des eingeführten Dokumentenmanagementsystems „regisafe“ konnte aufgrund der fehlenden zeitlichen Ressourcen noch nicht begonnen werden.
Die obigen Punkte führen im Ergebnis zu der beantragten Stellenplanerhöhung im Team Soziales.
Fachbereich 2 – Finanzen und interner Service
Fachbereich insgesamt / Baubetriebshof – laufend Nummern 34, 39, 44 (Anteil), 67 bis 85):
Derzeit werden zur Umsetzung des bestehenden Grundsatzbeschlusses der Ratsversammlung der Stadt Plön alle erforderlichen Schritte für die Rückführung des Baubetriebshofes (BBH) zur Stadt Plön - in Form eines Regiebetriebes - vorbereitet.
Ab dem 01. Januar 2023 ist vorgesehen, dass der BBH künftig dem Fachbereich Finanzen und interner Service zugeordnet und von diesem geleitet wird.
In der AöR Stadtwerke Plön waren diverse Mitarbeiter:innen der Verwaltung mit Aufgaben aus dem Bereich des Baubetriebshofes betraut (Leitung durch den Vorstand, Buchhaltung, Betriebswirtschaft, Einkauf, Straßenreinigung - Gebühreneinzug / -kalkulationen usw.). Diese Personalkostenanteile für den BBH wurden der Stadt Plön für die entsprechenden Tätigkeiten in Rechnung gestellt. Dieser Kostenanteil entfällt künftig, jedoch werden wiederum für die Verwaltung des BBHs im Bereich der Stadt Plön Stellenanteile benötigt, um den Aufgaben des BBHs gerecht werden zu können. Auf Seiten der AöR wurden und werden wiederum Stellenanteile abgebaut und somit sollte bei der Erhöhung der Stellenanteile im Stellenplan 2022 für den Bereich des BBHs zutreffend von einer „virtuellen Verschiebung“ von Stellenanteilen zwischen Mutter (Stadt) und Tochter (AöR) gesprochen werden und nicht von einem Stellenzuwachs.
Diese virtuelle Verschiebung wurde dabei zunächst mit der Aufnahme von moderaten Stellenanteilen vorgenommen. Zudem wurden bisher noch unbesetzte Stellenanteile (Reststunden der bestehenden Teilzeitkräfte) mit einbezogen. Dadurch konnte erreicht werden, dass auf Seiten der Stadt Plön im Stellenplan lediglich eine Zunahme (eher eine Verschiebung aus der AöR) von 0,750 Stellen (+ 0,550 Kämmerei / + 0,200 Steueramt) aufzunehmen wäre.
Neben der Schaffung „neuer“ Stellen für die Leitung und Verwaltung des BBHs durch den Fachbereich Finanzen und interner Service sind zudem die „direkten“ Mitarbeiter:innen aus dem Bereich des BBHs zu übernehmen, hierzu gehört der Teamleiter und sein Stellvertreter sowie die Mitarbeiter:innen aus den Bereichen Park- und Gartenanlagen, Bauhof und Straßenreinigung.
Eine Grundvoraussetzung der Personalübernahme der Mitarbeiter:innen des BBHs ist die Ausweisung entsprechender Planstellen.
Aktuell ist davon auszugehen, dass der Haushalt 2023 beim avisierten Rückführungstermin „01. Januar 2023“ noch nicht aufgestellt und beschlossen ist, so dass die Stellen bereits im Stellenplan 2022 angeführt werden. Die Besetzung steht unter dem Vorbehalt des endgültigen Rückführungsbeschlusses durch die Ratsversammlung.
Team 20 – laufende Nummer 44
Im Bereich des Steueramtes des Teams Finanzen ist die Ausweisung einer Vollzeitstelle vorgesehen.
Nachstehend werden die Gründe für die erforderliche Personalverstärkung, die sich aus mehreren Bausteinen ergeben, angeführt.
Zunächst wird nachstehend der Stand der Fallzahlen im Steueramt angeführt (Stand 31.12.2021):
Steuerart | Plön | Bösdorf |
Grundsteuer A | 64 | 73 |
Grundsteuer B | 3.688 | 569 |
Gewerbesteuer | 473 | 134 |
Hundesteuer | 596 | 134 |
Zweitwohnungssteuer | 168 | 22 |
Vergnügungssteuer | 3 | - |
Tourismusabgabe | 568 | - |
Saisonkurabgabe | 148 | - |
In 2021 gab es insgesamt 17 Widerspruchsverfahren (alle Zweitwohnungssteuer), die ablehnend beschieden werden mussten, zwei Klageverfahren (beide Zweitwohnungssteuer) und ein Eilverfahren (Zweitwohnungssteuer). Widerspruchsverfahren, die zur Abhilfe führten oder anderweitig nicht beschieden werden mussten, wurden nicht gezählt.
Die Entwicklung in den einzelnen Bereichen wird, wie folgt, von Seiten der Verwaltung eingeschätzt.
Grundsteuer:
Mit der Grundsteuerreform, deren Umsetzung ab dem 01.01.2025 erfolgen muss, wird erheblicher Mehraufwand entstehen. Alle Grundsteuerobjekte werden vom Finanzamt neu bewertet und sind entsprechend in der Finanzsoftware einzupflegen. Zudem wird es wahrscheinlich zu einer erhöhten Anzahl an Nachfragen/Widersprüchen/Beschwerden nach der Umsetzung kommen. Die Grundsteuer soll zwar aufkommensneutral erhoben werden, dies bedeutet aber dennoch in einigen Fällen Mehrbelastungen der Steuerpflichtigen.
Gewerbesteuer:
Hier wird kein Mehraufwand erwartet.
Hundesteuer:
Hier wird kein Mehraufwand erwartet.
Zweitwohnungssteuer:
Im Bereich der Zweitwohnungssteuer sollte dringend eine umfassende Überprüfung aller Objekte (Wohnungen und Häuser) im Stadtgebiet Plön und im Gemeindegebiet Bösdorf durchgeführt werden.
Aufgrund der stetigen Rechtsprechung in dem Bereich gibt es immer mehr Möglichkeiten zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer. Ein Beispiel hierfür ist die seit dem Jahr 2016 bestehende Möglichkeit zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer von Eheleuten, die „überkreuz“ (unterschiedliche Hauptwohnsitze) gemeldet sind.
Des Weiteren ist der Bereich der Kapitalanlagen dringend weiter auszubauen. Jedes Objekt, das nicht von den/der Eigentümer/innen selbst als Hauptwohnsitz genutzt wird, bedarf einer Überprüfung, ob es sich dabei um eine zweitwohnungssteuerpflichtige Zweitwohnung oder um eine zweitwohnungssteuerfreie Kapitalanlage handelt. Diese Prüfungen sind aufgrund der umfangreichen Rechtsprechung enorm aufwändig. Zudem müssen die Kapitalanlagefälle laufend überprüft werden. Jeder Mieterwechsel müsste dokumentiert und die Mietverträge dabei angefordert werden.
Es wird im Bereich der Zweitwohnungssteuer also zu einer enormen Anzahl an neuen Steuerfällen kommen, aber auch die laufend zu überprüfenden Fälle werden sich exorbitant mehren.
Zudem ist weiterhin ungewiss, wie das Oberverwaltungsgericht hinsichtlich der neuen Bemessungsgrundlage urteilen wird. Im schlimmsten Fall sind die Überarbeitung der Zweitwohnungssteuersatzung und die Neuberechnung aller Steuerfälle notwendig.
Die rechtskonforme Prüfung aller Fälle im Zweitwohnungssteuerbereich führt zum einen zu einer Steuergerechtigkeit (da alle Steuerpflichtigen erfasst werden) und zum anderen auch zu entsprechenden Mehreinnahmen in diesem Sektor, der sich bereits jetzt im Verlauf abzeichnet:
2018: 109.400 €
2019: 118.400 €
2020: 80.200 € (im Jahr 2020 wurde der Bemessungsmaßstab geändert. Die Vergleichsberechnungen für die Steuerfestsetzung des Vorjahres führte zu diversen Erstattungen)
2021: 194.800 €
Widerspruchs- und Klageverfahren:
Erfahrungsgemäß wird gegen Steuerbescheide, die rückwirkende Steuerfestsetzungen zum Gegenstand haben, gerade im Bereich der Zweitwohnungssteuer, in fast allen Fällen Widerspruch eingelegt. Bei einer wie oben beschrieben ausführlichen Überprüfung aller Objekte in der Stadt Plön wird es vermehrt zu Steuernachforderungen und damit auch zu Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren kommen. Dies führt dazu, dass vermehrt Arbeitszeit für die Prüfung der Sach- und Rechtslage des jeweils einzelnen behördlichen Vorverfahrens aufgewendet werden muss.
Vergnügungssteuer:
Hier wird kein Mehraufwand erwartet.
Tourismusabgabe/Kurabgabe:
Durch die Neukalkulation der Tourismus- und Kurabgabe ergibt sich bereits durch die Vorarbeiten ein enormer Mehraufwand. Die für die Kalkulation der beiden Abgaben benötigten Berechnungsgrundlagen sind aufwändig aus den Haushaltsdaten der vergangenen Haushaltsjahre auszuwerten. Zudem müssen für die Kalkulation der Tourismusabgabe insgesamt ca. 700 - 800 potenzielle Abgabepflichtige in Plön mit der Bitte um Mitteilung der Umsätze des vergangenen Jahres angeschrieben werden. Diese Daten sind anschließend auszuwerten. Für eine belastbare Auswertung wird ein Mindestprozentsatz an Antworten benötigt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden diverse Erinnerungsschreiben versendet werden müssen.
In den darauffolgenden Jahren wird es dann notwendig sein, für die jeweils vergangenen Jahre Nachkalkulationen aufzustellen. Zudem müssen die Umsätze der Abgabepflichtigen dann jährlich in dem oben genannten Umfang ermittelt und entsprechend verwertet werden. Dies war in den vergangenen Jahren anders, da sich die Bemessungsgrundlagen fast nie geändert haben. Daher war es nicht notwendig, jeden einzelnen Abgabepflichtigen jährlich anzuschreiben.
Bei der Kurabgabe dürfte sich im Veranlagungsverfahren im Vergleich zu den Vorjahren kein Mehraufwand ergeben. Lediglich die Nachkalkulationen in den Folgejahren sind notwendig.
Einführung der Doppik in Bösdorf:
Die Einführung der Doppik muss im Kalenderjahr 2023 erfolgen, damit die Haushaltswirtschaft ab dem 01.01.2024 doppisch geführt werden kann. Dies allein wird zu erheblichen Mehrbelastungen führen. Es muss beispielsweise auch noch das Vermögen im Bereich der Regenwasserentsorgung von der Firma PCO bewertet werden. Darüber hinaus muss die Stadt Plön einen geeigneten Produkthaushaltsplan aufstellen, eine umfassende Anlagenbuchhaltung einrichten sowie eine Erst-Eröffnungsbilanz erarbeiten. Die Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, aber auch der Stadt Plön, dass diese Arbeiten mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden sind.
Straßenreinigungsgebühren:
Wie bereits oben angeführt, wird durch die Überleitung des Baubetriebshofes zur Stadt Plön die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren ab dem 01.01.2023 wieder vom Steueramt zu bearbeiten sein. Hier kommen ca. 2.500 Fälle auf das Steueramt zu. Zudem wird sich erfahrungsgemäß auch die Anzahl an Beschwerden, Anfragen und Widersprüchen in diesem Bereich häufen.
Für die beschriebenen Aufgaben, die künftig im Bereich des Teams Finanzen, Steueramt, übernommen werden, wird daher die Ausweisung einer zusätzlichen Vollzeitstelle im Stellenplan 2022 vorgesehen.
Fachbereich 3 – Klimaschutz, Liegenschaften, Schulverband
Team 30 – Liegenschaften – laufende Nummer 102
+ 1,000 Stellenanteil / Klimaanpassungsmanager:in
Die Selbstverwaltung hat bereits in den zuständigen Gremien über die Antragsstellung und folglich über die nun vorgesehene Ausweisung eines/einer Klimaanpassungsmanager:in beraten und hierzu einen entsprechenden Beschluss gefasst. Unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderzusage wird eine Besetzung im Dezember 2022 / Januar 2023 angestrebt, so dass die Stelle zunächst bis 12/2024 befristet für den Förderzeitraum im Stellenplan 2022 aufgenommen werden soll.
Team 32 – Schulverband - laufende Nummer 104 und 105
+ 0,909 Stellenanteil / Aufstockung im Team des Schulverbandes
Für eine sachgerechte Ausübung der Geschäftsführung für den Schulverband Plön Stadt und Land sind im Team 32 ebenfalls Stundenanteile auszuweisen.
Die Gründe für die Erhöhung des Stellenanteils (+ 0,140) bei der laufenden Nummer 104 und der Neuausweisung einer Teilzeitstelle (+ 0,769) liegen insbesondere im Bereich der steigenden Anforderung der Digitalisierung in den Schulen sowie in der Einführung der gesetzlich ab 2024 vorgeschriebenen Doppik.
Der Digital-Pakt I läuft derzeit noch bis zum Jahr 2024. Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung ist festgeschrieben, dass es einen Digital-Pakt II geben wird. Die Entwicklung und Anforderungen gehen weiter, IT-Technik in den Schulen wird ausgebaut bzw. muss auch ausgetauscht werden. Weitere Förderprogramme werden abzuwickeln sein und der Medienentwicklungsplan mit Betriebs-/Supportkonzepten und den technisch pädagogischen Einsatzkonzepten muss weitergeschrieben und evaluiert werden.
Man muss daher mittel- bis langfristig von einer Daueraufgabe der Digitalisierung in der Schulverwaltung ausgehen, allerdings wandeln sich die Themen der letzten drei Jahre von der Konzepterstellung/den Bestandsaufnahmen eher zur Fördermittelbeantragung und –verwaltung sowie Aktualisierung der Digitalisierungsstrategie und Koordinierung der Maßnahmen. Ergänzend sei erwähnt, dass auch andere Kommunen bzw. Schulverbände für die Digitalisierung an Schulen zusätzliches Personal eingestellt haben. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der zukünftigen Bedarfe ist für dieses Aufgabenfeld eine Teilzeitstelle mit 19,5 Stunden nicht ausreichend und bedarf einer Aufstockung auf 25 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit.
Dem zu erwartenden Mehraufwand der Doppik, der gegenüber der bisherigen kameralen Haushaltsführung des Schulverbandes ansteht, soll durch die neue Teilzeitstelle entgegengewirkt werden. Neben diesem Schwerpunkt soll die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber künftig auch rund 30 % der Aufgaben der Sachbearbeitung der Teamleitung des Teams 32 übernehmen, da der designierte Teamleiter 32 aus seinem bisherigen Aufgabenbereich die zentrale Koordination der Gebührenkalkulation mitnehmen wird.
Die weiteren bisherigen Aufgaben des designierten Teamleiters 32 werden künftig im Team 30 durch Umstrukturierungen im Team 30 sowie „Rückkehrstunden“ aus Elternzeiten umgeschichtet, so dass im Stellenplan bei der Stelle Nr. 89 bereits jetzt ein KW-Vermerk ab 10/2025 ausgewiesen werden kann.
Die vorstehend beschriebenen Aufstockungen werden im Rahmen des Verwaltungskostenbeitrags 1:1 dem Schulverband Plön Stadt und Land zugeordnet und führen somit zu einer entsprechenden Erstattung durch den Schulverband Plön Stadt und Land.
Für die Stadt Plön entfallen für diesen Bereich die Personalkosten im Verhältnis zu dem Umlagen-Anteil der Stadt Plön an den Schulverband.
Der Schulverband wurde über die erforderlichen personellen Aufstockungen bereits in den zuständigen Gremien informiert. Von Seiten des Schulverbandes wurde hierzu auch die Erforderlichkeit gesehen sowie das Einvernehmen für eine Stellenanpassung und Abrechnung über den Verwaltungskostenbeitrag quasi „vorab“ erteilt.
Fachbereich 5 – Tourismus und Kultur
Team 50 – Touristinfo – laufende Nummer 123
+ 1,000 Stellenanteil / Tourismus
Für den Fachbereich 5 – Tourismus und Kultur – wird die Aufstockung des Teams der Tourist Info Plön um eine Vollzeitstelle vorgesehen.
Hintergründe sind die gestiegenen Arbeitsvorgänge und Aufgaben v.a. in den Bereichen Counter & Marketing. Zudem erfordern notwendige Projekte und Aufgaben die entsprechenden Personalressourcen zur Planung und Umsetzung. Dies wird im Folgenden ausgeführt.
Marketingstelle – zu viele Aufgaben gebündelt in einer Stelle
In 2020 wurde eine halbe (19,5 Stunden) Marketingstelle mit einer qualifizierten Bewerberin besetzt, zudem wurde die halbe Stelle um 10,5 Stunden aufgestockt, um zusätzlich auch Aufgaben für die Kernverwaltung miterledigen zu können. Die Stelleninhaberin hat sich sehr gut eingearbeitet. Sie übernimmt Gestaltungs-, aber auch Projektentwicklungsaufgaben sowohl für die Stadt Plön als auch den Stadtmarketingverein. Auf dieser Stelle bündeln sich aktuell zu viele Aufgabenbereiche: komplettes online- und offline Marketing, Mitarbeit in allen relevanten Arbeits- und Projektgruppen bei TZHS und MaKS, Steuerung & Betreuung der kompletten Internetseite der Tourist Info Plön, Erstellung von Content – also Bilder und Texte, umfangreiche Zulieferungen zu Angeboten, Veranstaltungen etc. an TZHS, OHT und TASH, Projektarbeit, wie z.B. aktuell die Erstellung eines virtuellen Stadtrundgangs, Verantwortung für die Neuausrichtung und dauerhafte Weiterentwicklung des Souvenirbereiches, Erstellung und unterjährig mehrfache Aktualisierung aller Flyer der Tourist Info Plön, Mitarbeit beim Stadtmarketingverein – Umsetzung der Marketingaktivitäten und Begleitung der Website, Marketingaktivitäten für die Stadt Plön und auch hier Mitarbeit in Projekten, wie z.B. aktuell der Erneuerung des Naturlehrpfades, Aufbau und Pflege der Bilddatenbank, Mitorganisation des Stadtbuchtfestes und weiterer Veranstaltungen, Unterstützung des Seekiekers im Bereich Marketing und Audioguide etc. Diese Aufgabenvielfalt kann nicht dauerhaft nur von einer Stelleninhaberin geleistet werden; es ist zu viel und die Bandbreite der Themen ist zu vielfältig. Aufgrund der Struktur der Tourist Info Plön gibt es zudem keine adäquate Vertretung der Stelleninhaberin im Fall von Urlaub oder Krankheit.
Mitarbeit & Beteiligung & v.a. neue Projekte und Aufgaben fordern Personalressourcen
Der bereits vor mehr als fünf Jahren eingesetzte Wandel im touristischen Marketing setzt sich fort – es werden nicht mehr teure Anzeigen in Zeitungen geschaltet oder Messebesuche durchgeführt, sondern der Schwerpunkt liegt im online-Bereich, dies heißt konkret aktuellen authentischen Content (der gesamte Inhalt einer Website) erstellen, aufbereiten, veröffentlichen, verbreiten und steuern. Zudem geht es auf allen Ebenen, auch in der intensiven Zusammenarbeit mit der TZHS, der MAKS, dem Kreis Plön, dem OHT und der TASH nicht um reines Zuliefern von Informationen, sondern um Mitarbeiten und v.a. Umsetzen in Projekten, wie z.B. Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Marketingkampagnen, Begleitung und Umsetzung von Infrastruktur- und Marketingmaßnahmen in den Bereichen Wandern, Radfahren, Wasserwandern, der gemeinsamen permanenten Weiterentwicklung der online-Präsenz von TZHS und den Orten etc.
Auch innerhalb der Plöner „Tourismus-Familie“ wäre eine viel stärkere Zusammenarbeit mit den Akteuren sinnvoll und wünschenswert. So sieht das Klimaschutzkonzept der Stadt Plön richtigerweise eine verstärkte Ausrichtung des Tourismus auf Nachhaltigkeit vor, und es wurden auch bereits gute Projektideen skizziert. Die Umsetzung innerhalb der Tourist Info Plön und gemeinsam mit den Partnern scheitert bisher schlichtweg an den entsprechenden personellen Ressourcen, um sich dauerhaft und auch in intensiver Form diesem Thema widmen zu können.
Die Tourist Info Plön sollte viel stärker auch präsent sein in übergreifenden Arbeitsgruppen der Verwaltung, z.B. im Fahrrad-Forum. Sinnvoll wäre auch die Begleitung eines übergreifenden Managements des Tourismus in der Stadt, auch hier fehlt es an den entsprechenden Ressourcen bei der Tourist Info Plön.
Ende 2022 soll planmäßig ein mehrjähriger Markenprozess (gefördert über ein Bundesprogramm) gestartet werden, die Umsetzungsverantwortung liegt bei der Tourist Info Plön. Mit den derzeitigen Personalressourcen ist das nicht leistbar.
Zudem bedarf es in der Tourist Info Plön auch ausreichend Ressourcen, um touristische Projekte wie den Umbau des Bahnhofs, die Hotelplanungen an Fegetasche und Seehof, die Umgestaltung und v.a. Nutzung des Fischereigeländes, die Belebung des Schlossgebietes zu begleiten.
Counter – Konzentration des Teams aufs Kerngeschäft erforderlich
Durch Corona hat der Tourismus in der Holsteinischen Schweiz einen enormen Schub erfahren, v.a. in den Monaten April bis Oktober ist ein deutlich höheres Gästevolumen zu verzeichnen und damit einhergehend auch eine stärkere Inanspruchnahme des Leistungsangebotes der Tourist Info Plön. Das Counter-Team (knapp 3 Vollzeitäquivalente, verteilt auf 6 Kolleginnen) kann sich in dieser Zeit ausschließlich seinen Kernaufgaben widmen und nicht wie bisher auch in den Bereichen Veranstaltungsorganisation und –begleitung mitarbeiten.
Mit dem Übergang des Bahnkartenverkaufs von der Deutschen Bahn an die Fa. Erixx Holstein ist die Stadt Plön die Verpflichtung eingegangen, ganzjährig mind. 35 Stunden / Woche an 1,5 Arbeitsplätzen fachkundiges Personal vorzuhalten. Mit Blick auf die Personaldecke am Counter der Tourist Info Plön bedeutet dies, dass das Personal in entsprechendem Umfang für die Counter-Arbeiten tätig sein wird. In der Einarbeitungsphase wird es sicherlich auch zu erhöhtem Bahn-Arbeitsaufwand kommen, dauerhaft bleibt eine erhöhte Ressourcenbelastung, z.B. durch zwei Abrechnungs- und Vertriebssysteme.
Veranstaltungen – Nebenbei-Aufgabe ohne Chance auf mehr Quantität & Qualität
Der Bereich der Veranstaltungen kann aus den genannten Gründen nicht in dem eigentlich erforderlichen Umfang, der erforderlichen Intensität und Professionalität bedient werden, es ist eine Nebenbei-Aufgabe aller Mitarbeiter:innen. Es können geradeso die bestehenden Veranstaltungen abgedeckt werden – ein Mehr, z.B. auf dem Gelände der Fischerei/Eutiner Straße ist aktuell undenkbar und gleichzeitig bedauerlich, da sich die Fläche für regelmäßige Konzerte, Kino-Events, Lesungen etc. ideal eignet. In dem Bereich fehlt es zudem an Springern/Hilfskräften, die nur bei der Begleitung der Veranstaltung eingesetzt werden können. Hier sind noch entsprechend tarifkonforme Lösungsansätze zu bilden.
Ein Blick in die Region zeigt, dass sich andere Tourist Infos in der Region deutlich stärker in dem Bereich aufstellen. Die Eutin Tourismus GmbH beschäftigt im Bereich Veranstaltungen zwei Vollzeitmitarbeiter:innen & eine Auszubildende, der Malenter Tourismusservice einen /eine Vollzeitmitarbeiter:in.
Auszubildende
Bei der Tourist Info Plön sind zwei Auszubildende in jeweils unterschiedlichen Ausbildungsjahren beschäftigt. Sie erlernen im ersten Jahr die Basics in allen Aufgabenbereichen und werden ab dem zweiten Ausbildungsjahr sehr selbständig eingesetzt, das betrifft v.a. den Counter. Für den Marketingbereich sind sie enorm wichtig als Unterstützung bei redaktionellen Aufgaben und der Contentproduktion.
Aus den genannten Gründen wird eine dauerhafte Aufstockung des Teams der Tourist Info Plön um eine Vollzeitstelle vorgesehen.
Diese Stelle hätte folgende Schwerpunktaufgaben:
• Veranstaltungsorganisation und –begleitung (Bündelung der damit
verbundenen Aufgaben auf einer Stelle)
• Projektentwicklung und –betreuung (v.a. die neuen, bisher nicht erfolgten
Aufgaben)
• Unterstützung der Marketingfachkraft (zur Entlastung der Mitarbeiterin)
Eine Teilfinanzierung im Haushalt wäre durch den neuen Bahnkartenvertriebsvertrag, der eine Aufstockung der Einnahmen zur Folge hat, gegeben.
Alle Fachbereiche
ZBV- Stelle – laufende Nummer 130
+ 1,000 Stellenanteil
Die bestehende Problematik der Personalgewinnung wurde bereits mehrfach erläutert. Zusammen mit der Selbstverwaltung sollten daher Lösungen gefunden werden, um die Attraktivität der Stadt Plön als Arbeitgeberin aufrecht zu erhalten bzw. weiterhin zu steigern.
Aus Sicht der Verwaltung könnte neben der Attraktivität eine höhere Flexibilität im Stellenplan ebenso dazu beitragen, Personal zu finden und dauerhaft an die Stadt Plön zu binden.
Hierzu wurde bereits vor einigen Jahren von der Verwaltung vorgeschlagen, eine Stelle „Übernahme Auszubildende“ (aktuell die laufende Nummer 129) in den Stellenplan aufzunehmen. Der Stadt Plön ist es somit möglich, die Auszubildende / den Auszubildenden nach dem Abschluss eine direkte Übernahme zu ermöglichen, auch wenn eine „feste“ Sachbearbeiter:in-Stelle noch nicht sofort im Stellenplan zur Verfügung steht.
Mit dem nunmehr vorliegenden Vorschlag eine ZBV Stelle (zur besonderen Verwendung) soll in gleicher Weise diese Flexibilität auch bei externer Personalgewinnung geschaffen werden. Außerhalb des Stellenplans ist es der Verwaltung möglich, befristete Arbeitsverträge mit einer Laufzeit bis zu 6 Monaten einzugehen.
Mit der Aufnahme einer „ZBV“ Stelle könnten die Stellenausschreibungen für besondere Zwecke (Projektarbeiten, Krankheitsvertretungen, Einarbeitungsphasen bei Pension/Rente, Sonderfälle wie derzeit die Flüchtlingssituation aus der Ukraine, Abbau von Arbeitsrückständen sowie Abbau von Mehrarbeitsstunden etc.) eine langfristigere Perspektive, gesichert durch den Stellenplan, ermöglichen.
Verwaltung und Selbstverwaltung können somit gemeinsam schneller und flexibler auf besondere Situationen eingehen und reagieren, ohne hierfür das langwierige Prozedere einer Änderung des Stellenplans durch einen Nachtragshaushalt herbeizuführen.
Für die tatsächliche Besetzung der Stelle ist eine Beratung und Beschlussfassung im Hauptausschuss jeweils erforderlich.
Vorstehend wurden die wichtigsten Veränderungen des Stellenplans 2022 erläutert.
Die Zu – und Abgänge werden in Kurzform nochmals angeführt:
Veränderungen:
- Ordnungsamt (Nr. 8) + 0,500
- Sozialamt (Nr. 23) + 0,500
- Finanzen / BBH (Nr. 39) + 1,000
- Steueramt (Nr. 44) + 1,000
- Team BBH (Nr. 67 bis 85) + 17,923
- Klimaanpassung (Nr. 102) + 1,000
- Schulverwaltung (Nr. 104 +105) + 0,909
- Tourismus (Nr. 123) + 1,000
- ZBV Stelle (Nr. 130) + 1,000
- Anpassungen/Einsparungen:
- Nr. 37 - 0,219
- Nr. 38 - 0,231
- Nr. 48 + 0,006
- Nr. 65 - 0,009
- Nr. 66 - 0,009
- Nr. 99 - 0,701
- Nr. 100 - 0,500
- Gesamt + 23,169 Stellenanteile
„neutrale“ Verschiebungen:
PlönBad / Zentrale (Nr. 60 / Nr. 19) 0,512
Team Finanzen / BBH (Nr. 41 / Nr. 34) 0,641
Tourist Info (Nr. 120 / 121) 0,500
Stellenplanentwicklung im Rückblick:
2013 69,758 Stellen
2014 81,142 Stellen (Übernahme Ascheberg/Bösdorf)
2015 85,285 Stellen (Flüchtlingswelle)
2016 85,285 Stellen
2017 85,025 Stellen
2018 84,136 Stellen
2019 83,443 Stellen
2020 83,789 Stellen
2021 81,193 Stellen (Ausscheiden Ascheberg)
Nachtrag 2021 83,193 Stellen
2022 106,362 Stellen (inklusive Baubetriebshof)