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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2574

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach der Sitzung des Hauptausschusses am 08. August 2022 hat der Fachbereich Finanzen und interner Service unter Einbezug der aktualisierten Veränderungsliste sowie der im Hauptausschuss gefassten Beschlüsse einen Entwurf für die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 erarbeitet. Die Satzung enthält folgende Festsetzungen:

 

§ 1 Ziff. 1 der Haushaltssatzung (Ergebnisplan):

 

Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf 23.399.600 €. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen errechnet sich mit 24.581.100 €, so dass ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.181.500 € (Vorjahr: 1.317.800 €) auszuweisen ist.

 

§ 1 Ziff. 2 der Haushaltssatzung (Finanzplan):

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beläuft sich auf 22.177.500 €. Dem gegenüber steht der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 22.630.400 €.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit wird auf 2.174.000 € festgestellt. Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ist mit 2.722.000 € auszuweisen.

 

§ 2 Ziff. 1 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der Kredite):

 

Zur Mitfinanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Finanzplanes werden Kreditaufnahmen in Höhe von 1.470.500 € (Vorjahr: 1.164.900 €) benötigt.

 

§ 2 Ziff. 2 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen):

 

Im investiven Teil des Finanzplanes sind in 2022 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.088.000 € berücksichtigt worden.

 

§ 2 Ziff. 3 der Haushaltssatzung (Höchstbetrag der Kassenkredite):

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt mit 8.000.000 € gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

§ 2 Ziff. 4 der Haushaltssatzung (Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen):

 

Der Stellenplan 2022 erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 21,669 von 83,193 auf 104,862 Stellenanteile.

 

§ 3 Ziff. 1 der Haushaltssatzung (Hebesätze der Grundsteuer):

 

Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt mit 390 % und der Hebesatz der Grundsteuer B mit 425 % gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

§ 3 Ziff. 2 der Haushaltssatzung (Hebesatz der Gewerbesteuer):

 

Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt mit 390 % gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

§ 4 der Haushaltssatzung (Höchstbetrag unerheblicher über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen):

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 bzw. § 84 der Gemeindeordnung erteilen kann, bleibt mit 10.000 € gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

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Beschlussvorschlag

Die Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2022 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind im Sachverhalt beschrieben.

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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Anlagen

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