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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2584

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach Beschluss der Landesregierung findet die nächste Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen am Sonntag, den 14.Mai 2023 statt.

 

Der Gemeindewahlausschuss hat  die Aufgabe, die Zusammensetzung der Wahlbezirke und Wahlräume festzulegen,  über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden und nach der Wahl das Wahlergebnis festzustellen.

 

Auf Grund des § 15 Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG)  ist es erforderlich, dass der Gemeindewahlausschuss kurzfristig gebildet wird, um über die Wahlbezirkseinteilung zu beschließen. Die vom Kreiswahlausschuss vorzunehmende Wahlkreiseinteilung für die Kreiswahl definiert sich über die Wahlkreise der Gemeinden und kann folglich erst vorgenommen werden, wenn die Abgrenzung der Wahlkreise für die Gemeindewahl abgeschlossen ist.

 

Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 GKWG in der zzt. gültigen Fassung besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als dem Gemeindewahlleiter und aus acht von der Vertretung zu wählenden Beisitzer:innen sowie deren Stellvertreter:innen.

 

Bei der Bildung des Gemeindewahlausschusses sollen nach § 12 Abs. 3 Satz 2 GKWG möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Bisherige und bewährte Praxis war, die in der Ratsversammlung vertretenen Gruppierungen aufgrund der Stimmenverteilung der vergangenen Gemeindewahl zu berücksichtigen und folgende Verteilung vorzunehmen:

 

CDU    2

SPD                          2

FDP    1

FWG    1

Bündnis 90/GRÜNE 1

Die LINKE   1

 

sowie für jeden Vorschlag ein/e Stellvertreter/in.

 

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hatte in ihrer Sitzung am 31. Oktober 2007 beschlossen, die Befugnis über die Wahl der Beisitzer:innen und Stellvertreter:innen des Gemeindewahlausschusses für künftige Kommunalwahlen auf den Hauptausschuss zu delegieren. Grundlage hierfür bildet der  § 12 Abs. 32 Satz 3 GKWG.

 

 

Von den Parteien und Wählergemeinschaften wurden folgende Vorschläge eingereicht:

 

Für die CDU:   Mechtilde Gräfin von Waldersee (Stellv. Klaus-Eckart Hewicker)

Wilhelm Helmers   (Stellv. Reinhard Jagusch )

 

Für die SPD:    Thorsten Roth    (Stellv. Kirstin Winter) )

Bernd Möller    (Stellv. Sabrina-Thode Rothhaar)

 

Für die FDP:    verzichtet auf Vorschlag

 

Für die FWG:   Carsten Gampert   (Stellv. nicht benannt)

 

Für das Bündnis 90/

GRÜNE:  Peter Betke    (Stellv. Martin Rüter)

 

Für  Die LINKE:  verzichtet auf Vorschlag

 

 

Da die Fraktionen FDP und DieLINKE auf die Benennung von Beisitzer:innen und Stellvertreter:innen verzichten, rücken der Stellvertreter Klaus-Eckart Hewicker für die CDU sowie Frau Kirstin Winter für die SPD als Beisitzer auf.

 

 

Damit ergibt sich folgende Besetzung des Gemeindewahlausschusses:

 

Für die CDU:  Mechtilde Gräfin von Waldersee

Klaus-Eckart Hewicker

Wilhelm Helmers   (Stellv. Reinhard Jagusch)

 

Für die SPD:   Thorsten Roth

Kirstin Winter

Bernd Möller    (Stellv. Sabrina-Thode Rothhaar )

 

Für die FWG:  Carsten Gampert

 

Für das Bündnis 90/

GRÜNE:  Peter Betke    (Stellv. Martin Rüter)

 

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Beschlussvorschlag

Die vorstehenden, von den in der Ratsversammlung vertretenen Parteien und der Wählergemeinschaft vorgeschlagenen Personen, werden zu Beisitzer:innen  des Gemeindewahlausschusses für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 bzw. zu deren Stellvertreter:innen gewählt.  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
./.

 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine


 

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