Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2585

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Einfeldsporthalle und Gymnastikhalle der Gemeinschaftsschule des Schulverbandes Plön Stadt und Land war einsturzgefährdet und wurde im IV. Quartal 2020 abgerissen.

 

Nach Ablehnung der Anträge auf Fördermittel aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021“ sowie aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Projektaufruf 2020 möchte die Stadt Plön erneut die Möglichkeit nutzen, Fördermittel für den Sporthallenersatzbau Am Schiffsthal aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Projektaufruf 2022 zu erwerben.

 

Erforderlich ist hierfür ein Grundsatzbeschluss, mit dem die Teilnahme zur Interessenbekundung an dem Projektaufruf durch die Ratsversammlung gebilligt wird.

 

rderziele, Zuwendungszweck

In diesem Förderprogramm sind Jahresraten bis 2027 vorgesehen, um eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel zu ermöglichen. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.

Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb den energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Sie sollen ferner vorbildhaft hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein. Darüber hinaus müssen sie über ein hohes Innovationspotenzial zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur verfügen.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Ein Schwerpunkt soll bei Schwimmhallen und Sportstätten liegen. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und müssen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen ("klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern.

 

Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Dies kann dann der Fall sein, wenn es im Vergleich zur Sanierung die nachweislich deutlich wirtschaftlichere und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante ist.

Ersatzneubauten und Erweiterungen, die eine zusammenhängende Netto-Grundfläche > 50 m² aufweisen, müssen nach Abschluss der Maßnahme die Effizienzgebäude-Stufe 40 gem. BEG erreichen.

Die Förderung umfasst grundsätzlich konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten. Dies schließt Ausgaben für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch anerkannte Energieeffizienz-Experten ein.

Weiter müssen die Projekte langfristig nutzbar ein, die Zweckbindung liegt in der Regel bei 20 Jahren, bei Ersatzneubauten bei 25 Jahren.

 

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung, förderfähige Kosten, Beteiligungsformen

Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro liegen. Die Projekte müssen von den Kommunen mitfinanziert werden.

Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; bei Kommunen in Haushaltsnotlage 75 v.H. die Haushaltsnotlage ist von der in den Ländern jeweils zuständigen Finanzaufsicht zu bestätigen.

 

Zuständigr die Durchführung ist das Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumordnung (BBSR).

Der erste Schritt wäre nun die Interessenbekundung (Einreichen der Projektskizze) mit Beschluss der Ratsversammlung, dass die Teilnahme am Projektaufruf 2022 gebilligt wird. Die Interessenbekundung ist bis zum 30. September 2022 online einzureichen. Zuvor ist bis zum 23. September 2022 dem für die Städtebauförderung zuständigem Landesressort (Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes S-H) formlos anzuzeigen, dass und für welches Projekt eine Interessenbekundung vorgesehen ist.

 

Laut Kostenschätzung durch Herrn Architekt Andreas Schneider GmbH Co. KG nach DIN 276 (Stand 10/2020) liegen die Kosten für den Ersatzneubau der Sporthalle Am Schiffsthal bei 5.220.000 Euro zuzgl. einer geschätzten 30 % igen Preissteigerung, bei 6.786.000,00 € (rund 6.800.000 Euro).  

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss befürwortet, dass die Stadt Plön einen Antrag zur Interessenbekundung (Einreichen der Projektskizze) zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Projektaufruf 2022“ – für den Sporthallenersatzbau Am Schiffsthal stellt und empfiehlt der Ratsversammlung, dies zu beschließen.

 

Die Ratsversammlung bittet die Verwaltung, einen Antrag zur Interessenbekundung (Einreichen der Projektskizze) zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Projektaufruf 2022“– für den Sporthallenersatzbau Am Schiffsthal zu stellen.  

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

An dieser Stelle werden sich noch keine finanziellen Auswirkungen ergeben, da es sich in dieser Phase noch um kein konkretes Projekt handelt, sondern erst um eine Interessenbekundung zu einem Förderaufruf.

Im weiteren Verfahren wird auf die finanziellen Auswirkungen eingegangen.

 

 

 

 

Klimarelevanz & Begründung:

 

 

Positiv

X

Negativ

 

keine

 

Die Neuerrichtung von Gebäuden wirkt sich durch den Ressourcenverbrauch und die Versiegelung von Flächen klimatechnisch grundsätzlich negativ aus. Bei einem Neubau soll so umwelt- und klimafreundlich wie möglich gebaut werden, um die negativen Auswirkungen auf das Klima zu reduzieren, so z.B. durch die Verwendung nachwachsender Rohstoffe und die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Notwendigkeit einer neuen Sporthalle überwiegt in diesem Fall gegenüber den Klimaschutzzielen. Die negativen Auswirkungen sollen so gering wie möglich gehalten werden.  


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...