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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2591

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Amtszeit des Schiedsmanns für den Bezirk Plön-West ist am 07.08.2022 abgelaufen. Bereits im Vorwege wurde geklärt, dass der derzeitige Schiedsmann solange im Amt verbleibt, bis ein neuer Schiedsmann gewählt wurde.

In dem vorliegenden Fall steht der bisherige Schiedsmann, Herr Jörn Mißfeldt, für eine weitere Amtszeit zur Verfügung, sodass eine Neu-Wahl obsolet ist.

Das Amtsgericht Plön teilte mit, dass gegen eine Wiederwahl keinerlei Bedenken bestehen.

Bei Wiederwahl wurde mit Zustimmung des Amtsgerichts Plön als Fachaufsicht bislang in allen Fällen auf eine formelle Ausschreibung verzichtet.    

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Beschlussvorschlag

Herr Jörn Mißfeldt wird erneut für die Dauer von fünf Jahren zum Schiedsmann des Schiedsmannbezirks Plön-West gewählt.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
Die Schiedspersonen der Stadt Plön erhalten seit dem Jahr 2013 eine Aufwandspauschale für ihre Tätigkeiten. Die Pauschale wird jew. nachträglich für das 1. Halbjahr im Juni und für das 2. Halbjahr im Dezember eines Jahres in Höhe von jew. 10,00 € pro Person/Monat angewiesen.

Die Pauschale beruht auf keiner gesetzlichen Grundlage wie z.B. der Schieds-ordnung, sondern ist eine freiwillige Zahlung der Stadt Plön.

 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

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