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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2630

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 21. September 2022 wurde die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Satzungsentwurfes des Sanierungsgebietes "Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße" (Anlage 1) beauftragt.

Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem beschlossenen Endbericht der Vorbereitenden Untersuchungen und Integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (VUIEK).

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung:

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung empfiehlt der Ratsversammlung der Stadt Plön:
    1. die Satzung für das Sanierungsgebiet „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ inklusive Anhänge zu beschließen und damit das Sanierungsgebiet im umfassenden Verfahren förmlich festzulegen.
    2. Die Frist, in der die Sanierung durchgeführt werden soll, gemäß § 142 (3) BauGB auf 15 Jahre festzulegen.
    3. Die Verwaltung zu beauftragen, die Satzung auszufertigen, nach § 143 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen und zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

Ratsversammlung der Stadt Plön:

  1. Die Ratsversammlung der Stadt Plön beschließt die Satzung für das Sanierungsgebiet „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ inklusive Anhänge und legt damit das Sanierungsgebiet im umfassenden Verfahren förmlich fest.
  2. Die Frist, in der die Sanierung durchgeführt werden soll, wird gemäß § 142 (3) BauGB auf 15 Jahre festgelegt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen, nach § 143 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen und zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Beschluss der Sanierungssatzung „Bahnhofsvorplatz / becker Straße“ bekräftigt die Stadt Plön ihre Absicht, Maßnahmen aus dem beschlossenen VUIEK umzusetzen. Die Kosten der Umsetzung der Maßnahmen aus dem VUIEK sind dem Maßnahmenkatalog zu entnehmen. Vor Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sind Beratungen in den Fachausschüssen und in der Ratsversammlung inklusive der finanziellen Auswirkungen durchzuführen und zu beschließen.
 


 

Klimarelevanz & Begründung:

x

Positiv

 

Negativ

 

keine

 

Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz bzw. Klimafolgenanpassung finden sich als Querschnittsthema in allen Maßnahmen des VUIEK wieder. Die Sanierungssatzung bildet die Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen. Daher ist bei der Umsetzung der Maßnahmen eine positive Klimarelevanz zu erwarten.



 

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Anlagen

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