Die Gemeinde Grebin hat eine Potenzialanalyse zur Eignung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufgestellt.
Gemäß Landesentwicklungsplan sollen Planungen für Solar-Freiflächenanlagen gemeindeübergreifend abgestimmt werden, so dass es nicht zu einer räumlichen Überlastung durch zu große Agglomerationen von Freiflächenphotovoltaikanlagen kommt. Daher wird die Stadt Plön um Stellungnahme zu den Planungszielen der Gemeinde Grebin gebeten.
In der Analyse der Gemeinde Grebin wurden zunächst Ausschlussflächen definiert, die aufgrund sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht für die Errichtung von großflächigen Freiflächenphotovoltaikanlagen zur Verfügung stehen. In einem zweiten Schritt wurden Abwägungsflächen ermittelt, die im weiteren Verfahren einem besonderen Abwägungs-und Prüferfordernis unterliegen. Auf diesen Flächen ist die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nicht kategorisch ausgeschlossen, sondern es kann davon ausgegangen werden, dass diese Flächen unter bestimmten Voraussetzungen für diese Nutzung geeignet sind. Die in einem dritten Schritt ermittelten Eignungsflächen sind jene, die für die Nutzung von Freiflächenphotovoltaikanlagen besonders geeignet sind. Diese Eignungsflächen (siehe Darstellung Anlage 6) liegen überwiegend im Nordosten des Gemeindegebiets und damit in größerer räumlicher Entfernung zur Stadt Plön. Darüber hinaus wurden jedoch auch zwei Flächen entlang der Bahnstrecke Kiel-Lübeck gleichzeitig als Eignungs- und als Abwägungsfläche eingestuft. Die besondere Eignung der Flächen scheint trotz der vorigen Einschätzung als Abwägungsfläche gesehen zu werden, das diese dem Grundsatz des Landesentwicklungsplans entsprechen, Freiflächenphotovoltaikanlagen entlang von Schienenwegen zu entwickeln.
In den Anlagen 2 und 7 werden die Flächen dargestellt, für die eine kurz- bis mittelfristige Realisierung als Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen angestrebt wird und deren Eignung geprüft.
Das Ergebnis der gemeindeweiten Potenzialanalyse zur Eignung für Freiflächenphotovoltaikanlagen der Gemeinde Grebin zeigt zwei unter einem Abwägungsvorbehalt stehende Eignungsflächen in räumlicher Nähe zur Stadt Plön auf. Konkrete Anträge für diese Flächen gibt es derzeit nicht. Auch bei einer potenziellen Inanspruchnahme dieser Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen ist eine räumliche Überlastung durch zu große Agglomerationen von Freiflächenphotovoltaikanlagen in Verbindung mit möglichen Planungen der Stadt Plön nicht zu befürchten. Es handelt sich um zwei kleinere, räumlich voneinander getrennte Flächen. Bei dem sich in direkter räumlicher Nähe befindenden Plöner Stadtgebiet handelt es sich um die Fläche des Behler Sees, so dass eine Entwicklung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in direkter räumlicher Nähe zu den Grebiner Flächen auf Plöner Stadtgebiet nicht angestrebt werden wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Potenzialanalyse um eine informelle Planung handelt. Formelles Planungsrecht muss durch Bauleitplanung hergestellt werden, bei der erneut eine Beteiligung der Stadt Plön auf Grundlage des § 2 Abs. 2 BauGB erfolgen wird.