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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2583

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Das Jugendcafé ist ein zeitgemäßer Treffpunkt für junge Menschen, zwischen 13 und 21 Jahren. Hier werden sie wertgeschätzt, jede:r ist willkommen, es herrscht kein Konsumzwang und ein/e Mitarbeiter:in hat immer ein offenes Ohr für die Besucher:innen. Das Jugendcafé hat kein starres Konzept und passt sich stetig den Bedürfnissen der Plöner Jugend an.

Zielgruppe:  Jugendliche zwischen 13 und 21 Jahren

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag  13 - 18 Uhr

   Evtl. Sonderveranstaltungen am Wochenende

 

Merkmale des Cafés: 

Kein Konsumzwang

  BYO – Verzehr von mitgebrachten Speisen/Getränken erlaubt

  Wasser und Tee sind kostenlos

  Kleine Speisekarte, vorwiegend vegetarisch

  Günstige/Taschengeldfreundliche Preise

  Wareneinsatz ist kostendeckend

Ort der Kultur: Musik machen und Ausstellungen von Jugendlichen  für Jugendliche

 

Befragung der Zielgruppe:

Bei einer digitalen Umfrage im Juni 2022 an den weiterführenden Schulen, gab es insgesamt 356 Beantwortungen. Über 90% der befragten Kinder und Jugendlichen, finden die Idee eines Jugendcafés insgesamt gut und könnten sich vorstellen es zu besuchen oder sich mit ihren Freunden dort zu treffen. Die Frage, was ein Jugendcafé auf jeden Fall zu bieten haben sollte, beantworteten gut 70% aller Befragten. Neben einem gemütlichen Ambiente und freiem WLAN, gab es viele Ideen zu den anzubietenden Speisen und Getränken. Rund ein Drittel der Befragten, könnten sich zudem auch vorstellen, sich an der Gestaltung des Jugendcafés zu beteiligen.

 

Personalbemessung:

  • Das Jugendcafé wird an das Jugendzentrum und damit an die bestehende Organisationsstruktur der Stadt angebunden. Da sich die Angebote des Jugendcafés und die des Jugendzentrums (Offene Kinder- und Jugendarbeit) inhaltlich unterscheiden, werden keine personellen Kapazitäten frei. Beide Angebote sollen sich ergänzen, es werden keine Angebote im Jugendzentrum eingestellt.
  • Ein/e Erzieher:in nach TVöD-SuE 8b in Vollzeit. Eine bestehende halbe Stelle aus der Jugendarbeit wird eingebracht, sodass zusätzlich eine halbe Stelle erforderlich ist. Der Wegfall der halben Stelle in der Jugendarbeit, die zurzeit im Schwerpunkt in der offenen Ganztagsschule eingesetzt ist, wird durch Honorarkräfte kompensiert.
  • Ein/e Gastrokraft in Teilzeit 25 Std/Woche.
  • Geschlechterparitätische Besetzung ist wünschenswert

 

Raumbedarf: 

Saal; Küche; WC m, w, Personal; Lager; - Als angemessene Größe wird von 200m² ausgegangen. Plus Außenbereich.

 

Investitionskosten:

Das Jugendcafé benötigt eine zeitgemäße gastronomische Ausstattung, die den technischen Anforderungen der Lebensmittelaufsicht, etc. genügt. Hierfür wurde bei Chefs Culinar ein Angebot eingeholt (siehe Anlage). Die Kosten von 83.000,00 € können sich verringern, falls ein Objekt angemietet wird, was die benötigte gastronomische Infrastruktur bereits enthält.

 

Laufende Betriebskosten:

Eine zentrale Lage im Bereich der Plöner Innenstadt ist anzustreben. Die Kaltmiete kann mit 8 bis 12,00 €/m² angesetzt werden.

 

Kaltmiete:  28.800,00 €/Jahr

Bewirtschaftung: 12.000,00 €/Jahr (geschätzt)

Personalkosten: 30.000,00 €/Jahr (Ein/e Gastrokraft 25 Std/Woche, inkl. Vertretung)

51.000,00 €/Jahr (Ein/e Erzieher:in nach TVöD-SuE 8b in Vollzeit). Eine bestehende halbe Stelle aus der Jugendarbeit wird eingebracht, sodass zusätzlich eine halbe Stelle erforderlich ist (s.o.).

Veranstaltungen: 6.000,00 €/Jahr

 

Gesamtkosten: 127.800,00 €/Jahr

 

 

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Beschlussvorschlag

 Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus stimmt der Einrichtung eines Jugendcafés zu. Die Verwaltung wird beauftragt ein entsprechendes Objekt zu finden. Die sich daraus ergebenen Kosten für Investition und Betrieb werden dem Ausschuss vor Umsetzung des Konzeptes zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.  

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bei der geplanten Errichtung eines Jugendcafés sind Investitionen erforderlich, durch die in den Folgejahren entsprechende Abschreibungen ausgelöst werden. Da die Abschreibungen die Jahresergebnisse negativ beeinflussen, müssen diese im Rahmen der Betrachtung der finanziellen Auswirkungen Berücksichtigung finden. Die Höhe der investiven Kosten beläuft sich gemäß einer ersten Planung auf ca. 83.000 € netto (siehe Anlage). Des Weiteren werden zahlreiche laufende Kosten verursacht, wie z.B. Personalaufwendungen, Mietaufwendungen, Bewirtschaftungsaufwendungen und Unterhaltungsaufwendungen.

Da es sich bei der Errichtung eines Jugendcafés um eine freiwillige Leistung handelt, ist nach Rücksprache mit dem Gemeindeprüfungsamt davon auszugehen, dass der Stadt Plön die diesbezüglichen Aufwendungen von den Fehlbetragszuweisungen abgezogen werden.      

Zum jetzigen Zeitpunkt werden noch keine konkreten Räumlichkeiten in Erwägung gezogen, wodurch auch hier ein schwer zu kalkulierendes finanzielles Risiko im Hinblick auf eventuell erforderliche Umbauten, Renovierungen sowie die Höhe der Nebenkosten zu sehen ist.  

Aus der rechtlichen Verpflichtung der zwingenden Haushaltskonsolidierung und dem zusätzlichen Abzug des Unterschusses im Rahmen des jährlichen Fehlbetragszuweisungsverfahrens steht die Kämmerei dieser neuen freiwilligen Maßnahme kritisch gegenüber.

r eine exakte Berechnung der Folgekosten stehen aktuell zu wenige Erkenntnisse zur Verfügung.

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

 

keine

 

 



 

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Anlagen

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