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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2636

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Durch Beschluss des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus vom 25.08.2022 wurde die Verwaltung um Prüfung gebeten, wo im Bereich der Kirche/Marktplatz vier neue Behindertenparkplätze geschaffen werden könnten.

Diesem Auftrag ist die Verwaltung zwischenzeitlich nachgekommen. Auf die bereits erfolgte Beratung hinsichtlich etwaiger Standorte im Ausschuss am 25.08.2022 wird verwiesen. So wird seitens der Verwaltung weiterhin beobachtet, dass die Taxistellplätze gegenüber der Fördersparkasse regelmäßig genutzt werden. Auch wäre dieser Standort für Rollstuhlfahrer ungeeignet, da der Ausstieg aus dem Fahrzeug und das Be- und Entladen des Rollstuhls zum Verkehrsraum erfolgen würde.

Gegen eine Schaffung weiterer Behindertenparkplätze hinter der Kirche auf dem Parkplatz des Marktes spricht aus Sicht der Verwaltung, dass das Kopfsteinpflaster dort für Rollstuhlfahrer ungeeignet ist. Von daher wurde die Schaffung von zwei weiteren Behindertenparkplätzen gegenüber des Pastorats ins Auge gefasst. Die dortige Pflasterung würde sich für gehbehinderte Menschen als deutlich geeigneter erweisen. Aus Sicht der Verwaltung könnten hier aus zwei nebeneinander liegenden Parkplätzen, die der Parkraumbewirtschaftung unterliegen, zwei DIN- genormte Behindertenparkplätze geschaffen werden. Die neu geschaffenen Behindertenparkplätze würden sich an einen bereits bestehenden rechtsseitig angliedern.

 

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Beschlussvorschlag

 Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus beauftragt die Verwaltung mit der Schaffung von zwei weiteren Behindertenparkplätzen gegenüber des Pastorats.  

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
Die Einrichtung von zwei neuen Behindertenparkplätzen verursacht Kosten in Höhe von rd. 400,00 €, die im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel des Produktes Gemeindestraßen bzw. des Produktes Straßenverkehrsangelegenheiten abgedeckt werden können. Darüber hinaus gehen mit der Aufgabe von zwei gebührenpflichtigen Parkplätzen jährliche Mindererträge bei den Benutzungsgebühren von rd. 2.600 einher.

 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 


 

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Anlagen

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