Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2634

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr sind nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zu kalkulieren. Ein Kalkulationszeitraum darf laut § 6 KAG nicht länger als 3 Jahre sein. Da seit der 1. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2007 keine Kalkulation stattgefunden hat, wurde diese im Jahr 2021/2022 nachgeholt.

 

Für die Erarbeitung der Gebührenkalkulation wurde am 25.05.2021 das Institut für Public Management (IPM) beauftragt. Während der Datenaufbereitung kam es zu Verzögerungen und somit konnte die Kalkulation erst im Oktober 2022 abgeschlossen werden. Da die damalige Kalkulationsgrundlage nicht vorlag, konnte ein Abgleich in Form einer Nachkalkulation nicht stattfinden. Aus diesem Grund ist die Vorauskalkulation maßgeblich für die Festsetzung der Gebühren für den Kalkulationszeitraum 2022-2024.

 

Die neuen Gebührensätze setzen wie folgt zusammen:

 

Grundgebühr je Stunde

Grundgebühr pro Minute

42,58 €

0,70 €

 

Fahrzeugkategorie

Gebühr je Stunde und Fahrzeugkategorie

Gebühr je Minute und Fahrzeugkategorie

ELW 1

176,89 €

2,94 €

HLF 20

40,41 €

0,67 €

LF 20

58,64 €

0,97 €

LF 10

196,52 €

3,27 €

LF 16 Kat-S

118,03 €

1,96 €

Notstromaggregat

8,04 €

0,13 €

MZB

55,83 €

0,93 €

MZF

1,61 €

0,02 €

DLK

202,08 €

3,36 €

RW

11,24 €

0,18 €

MTF

25,13 €

0,41 €

GW

71,71 €

1,19 €

 

Personal

Gebühr je Einsatzkraft und Stunde

Gebühr je Einsatzkraft und Minute

Einsatzkraft

5,12 €

0,08 €

 

Im Vergleich zur alten Gebührensatzung wird nun eine Grundgebühr erhoben, welche unabhängig von der Anzahl der beteiligten Fahrzeuge und Einsatzkräfte ist. Dazu wurde die Liste der Fahrzeuge überarbeitet und die Gebühren neu kalkuliert. Gleiches gilt für die Gebühr der Einsatzkräfte. Dazu sind insgesamt betrachtet die Gebühren in allen Feldern gesunken.

 

Weitere Informationen zur Vorgehensweise in der Kalkulation können dem Bericht des IPM in der Anlage entnommen werden.  

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt die Kalkulation der Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Plön zur Kenntnis und empfiehlt der Rataversammlung, die Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Plön zu beschließen.

 

Die Ratsversammlung nimmt die Kalkulation der Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Plön zur Kenntnis und beschließt die neue Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Plön.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Minderung der Gebührensätze werden künftig weniger Einnahmen erwartet. In welcher Höhe, lässt sich aufgrund der unbekannten Anzahl der Einsätze nicht prognostizieren.


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...