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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2652

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verwaltung wurde nach der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung am 18.09.2019 damit beauftragt, die Realisierbarkeit einer Einbahnstraßenregelung für das Wasserturmgebiet (Breitenaustraße, Klanderstraße, Bruhnsstraße, Scheerstraße, Tirpitzstraße, Buchenallee, Lindenstraße und Scharweg) unter besonderer Berücksichtigung der Breitenauschule zu prüfen.

 

Die für die Beauftragung eines Ingenieurbüros erforderlichen Finanzmittel wurden in den Haushalt für das Jahr 2020 eingestellt.

 

Am 16.12.2021 erhielt das Büro Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH aus Neumünster den Auftrag zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes für das zuvor genannte Gebiet.

 

Zusammen mit der Verwaltung wurde eine Ortsbegehung vorgenommen. Dabei wurde die bestehende Situation durch die Verwaltung erläutert  und die durch eine geänderte Verkehrsführung gewünschten Ziele besprochen.

 

Als Grundlage für die Planung  wurde durch das Büro Wasser- und Verkehrs-Kontor am 01.03.2022 eine Verkehrserhebung durchgeführt (siehe Anlage).

 

Anschließend wurden verschiedene Möglichkeiten der Verkehrsführung erarbeitet (siehe Anlage). Die Bezeichnung MuB über den einzelnen Grafiken bedeutet „Markierung und Beschilderung“.

 

Herr Titze vom Büro Wasser- und Verkehrs- Kontor wird an der Sitzung teilnehmen und die von ihm aufgezeigten Lösungsvorschläge an Hand der Grafiken erläutern.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss nach Beratung im Ausschuss.  

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die erforderlichen Markierungsarbeiten und für den Erwerb und den Aufbau der erforderlichen Beschilderung können erst nach Ende der Planung ermittelt werden.

 

Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Finanzmittel müssen im Haushalt für das Jahr 2023 bereitgestellt werden.  

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

 



 

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Anlagen

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