Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2666

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Mit Schreiben des Planungsbüros Ostholstein, Tremskamp 24 in 23611 Bad Schwartau vom 26.10.2022 wird die Stadt Plön als Nachbargemeinde im Sinne des § 2 Abs. (2) Baugesetzbuch (BauGB) am Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Gemeinde Bosau, Kreis Ostholstein, für ein Gebiet im Ortsteil Bosau, südlich der Straße „Sandlid“, östlich der Straße „Achter de Mur“ beteiligt.

 

Ziel der Planung ist die Nachnutzung einer bislang gewerblich genutzten Fläche sowie einer angrenzenden derzeit gärtnerisch genutzten Fläche mit einer Wohnbebauung mit Doppelhäusern, Hausgruppen und einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 20 Wohneinheiten.

 

Belange der Stadt Plön sind nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Stellungnahme an die Gemeinde Bosau abzugeben.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 der Gemeinde Bosau, Kreis Ostholstein, werden von der Stadt Plön weder Bedenken vorgebracht noch Anregungen und Hinweise gegeben. Belange der Stadt Plön sind nicht betroffen. Eine Stellungnahme wird nicht abgegeben.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
keine


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine



 

Reduzieren

Anlagen

Loading...