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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2511

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2021 wurde die Jahresrechnung erstellt.

 

Die Jahresrechnung 2021 schließt mit folgenden Zahlen ab:

 

Verwaltungshaushalt:

 

17.493,52 € bei den Einnahmen und

17.493,52 € bei den Ausgaben

 

Vermögenshaushalt:

 

   7.523,82 € bei den Einnahmen und

   7.523,82€ bei den Ausgaben

 

Gesamthaushalt:

 

  25.017,34 € bei den Einnahmen und

  25.017,34 € bei den Ausgaben

 

Die Begründung der Jahresrechnung ergibt sich aus der beigefügten Begründung zur Verwaltungsvorlage vom 11.07.2022. Gemäß § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) gelten für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes die Vorschriften des Gemeinderechts entsprechend. Nach § 94 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) ist die Jahresrechnung in Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, durch einen Ausschuss der Gemeindevertretung zu prüfen. Diese Aufgabe nimmt nach § 8 der Verbandssatzung des Feuerlöschverbandes Groß-Plön ein ständiger Ausschuss wahr, der sich aus drei Vertretern der Verbandsversammlung zusammensetzt. Der ständige Ausschuss ist mit den Verbandsmitgliedern BGM Beiroth aus der Gemeinde Dersau, BGM Wenndorf aus der Gemeinde Rantzau und dem stellv. BGM Borchert aus der Gemeinde Rathjensdorf besetzt. Die Prüfung der Jahresrechnung fand am 29.06.2022 um 14:30 Uhr im Sitzungszimmer der Stadt Plön statt. Auf die Niederschrift vom 29.06.2022, die den Anlagen dieser Verwaltungsvorlage beigefügt ist, wird verwiesen.

 

  

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Beschlussvorschlag

1. Die Feuerlöschverbandsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Jahresrechnung 2021 am 29.06.2022 durch den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung geprüft wurde.

 

2. Der Leistung der überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 13000.550000 in Höhe von 1.563,47 € im Haushaltsjahr 2021 wird zugestimmt.

 

3. Die Feuerlöschverbandsversammlung nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis. Die Jahresrechnung 2021 wird beschlossen.  

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt
 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine


 

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Anlagen

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