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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2678

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben des Planungsbüros Ostholstein, Tremskamp 24 in 23611 Bad Schwartau vom 23.11.2022 wird die Stadt Plön gem. § 2 Abs. (2) Baugesetzbuch (BauGB) als Nachbargemeinde am Verfahren zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 33 der Gemeinde Bosau, Kreis Ostholstein, für ein Gebiet am östlichen Ortseingang von Hutzfeld, östlich der Gemeindeverwaltung, nördlich der L 176 „Edeka-Markt“ wiederholt beteiligt.

 

Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 33 ist die Neuordnung und Vergrößerung eines vorhandenen Edeka-Supermarktes. Die Erweiterung der derzeitigen Verkaufsfläche soll eine Anpassung an Kundenwünsche und geltende Marktstandards ermöglichen, um im zunehmenden Wettbewerb im Einzelhandel bestehen zu können. Der Vorhabenträger plant dafür Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen.

 

Belange der Stadt Plön sind aus Sicht der Verwaltung nicht betroffen. Ein Vorbringen von Bedenken oder eine Mitteilung von Anregungen und Hinweisen ist nicht erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Gegen die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 33 der Gemeinde Bosau, Kreis Ostholstein, werden keine Bedenken vorgebracht. Belange der Stadt Plön sind nicht betroffen. Seitens der Verwaltung wird keine Stellungnahme an die Gemeinde Bosau abgegeben.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
 

keine

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 



 

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Anlagen

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