Die Gemeinde Wittmoldt beteiligt die Stadt Plön gem. § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) an der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und an der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1.
Der Geltungsbereich für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit dem Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 identisch und befindet sich im östlichen Gemeindegebiet Wittmoldts nördlich des Kleinen Plöner Sees. Er umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 75,4 ha.
Ziel der Planung ist die Errichtung einer Solar-Freiflächenanlage. Vorgesehen sind fest aufgeständerte Solarmodultische. Für die geplante Anlage ergibt sich eine Gesamtleistung von ca. 46 MWp. Der Netzanschluss ist am Umspannwerk am Trenter Berg vorgesehen. Die Anlage soll mit einem Stahlmattenzaun mit Übersteigschutz mit einer Höhe von maximal 2,20 m geschützt werden. Der Zaun wird in einer Höhe von mindestens 20 cm über dem Erdboden errichtet, so dass ihn Kleintiere und Niederwild passieren können.
Die für die Freiflächen-Photovoltaik vorgesehene Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und wird auch im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Zur Realisierung der Planung sind eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung wird dafür im Flächennutzungsplan der überwiegende Teil des Geltungsbereichs als eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Erneuerbare Energien – Photovoltaik dargestellt. Zentral innerhalb dieser Fläche werden eine Grünfläche und eine Fläche für Wald dargestellt. Der östliche Teil des Geltungsbereichs wird als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Auf Ebene des vorhabenbezogenen Bebauungsplans konkretisieren sich die Flächennutzungen: Gemäß Begründung umfasst das dort festgesetzte Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik eine Fläche von ca. 48,5 ha. Zentral innerhalb dieser Fläche werden private Grünflächen und Flächen für Wald festgesetzt. Die Sonderbaufläche wird an allen Seiten nach außen hin durch Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen begrenzt. Insgesamt werden 11 ha als Wald- und Grünflächen festgesetzt.
Innerhalb der Sonderbaufläche werden großzügige Baugrenzen festgesetzt. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,75 und einer Überschreitungsmöglichkeit bis 0,8 festgesetzt. Die minimale Höhe der Module muss 0,8 m betragen, die maximale Höhe darf 4,0 m betragen. Östlich der Sonderbaufläche wird auf ca. 15,7 ha eine landwirtschaftliche Fläche festgesetzt.
Die Realisierung der Freiflächen-Photovoltaikanlage hat keine Auswirkungen auf die Belange der Stadt Plön.