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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2685

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat am 09.11.2022 beschlossen, dass der Baubetriebshof mit Wirkung zum 01.01.2023 aus den Stadtwerken Plön AöR ausgegliedert und als Regiebetrieb zur Stadt Plön zurückkehren wird.

 

Aufgrund dieses Beschlusses der Ratsversammlung sind nunmehr die Straßenreinigung sowie die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren ab dem 01.01.2023 satzungsrechtlich neu zu regeln. Die Stadt Plön hat daher die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Plön (Straßenreinigungssatzung) und die Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Plön (Straßenreinigungsgebührensatzung) neu zu fassen.

 

Der in der Anlage 1 befindliche Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Plön (Straßenreinigungssatzung) wurde entsprechend mit dem Baubetriebshof und der Fachabteilung der Stadt Plön abgestimmt.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, den nachfolgenden Beschluss zu fassen: 

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Plön (Straßenreinigungssatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es werden zu Lasten der Stadt Plön keine negativen finanziellen Auswirkungen erwartet, da die Einrichtung von den Gebührenzahlerinnen und -zahlern zu finanzieren ist.


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

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Anlagen

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