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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2689

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Ratsversammlung der Stadt Plön und der Verwaltungsrat der  Stadtwerke Plön AöR haben die Rückführung des Baubetriebshofes zum 01.01.2023 zur Stadt Plön beschlossen.

 

Infolgedessen ist seitens der Stadtwerke Plön AöR die Straßenreinigungsgebührensatzung zum 31.12.2022 aufzuheben.

Entsprechend hat der Verwaltungsrat der Stadtwerke Plön AöR in seiner Sitzung am 24.11.2022 die Satzung über die Aufhebung der Satzung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Plön - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön - über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Plön (Straßenreinigungsgebührensatzung) beschlossen.

 

Auf die Verwaltungsvorlage der Stadtwerke Plön AöR STW/2022/10, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, wird verwiesen.

 

Die Entscheidung des Verwaltungsrates unterliegt gem. § 6 Abs. 3 der Errichtungs- und Organisationssatzungfür das Kommunalunternehmen Stadtwerke Plön AöR dem Zustimmungsvorbehalt der Ratsversammlung der Stadt Plön. 

 

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Beschlussvorschlag

Dem Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtwerke Plön AöR vom 24.11.2022 über die

 

Satzung über die Aufhebung der Satzung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Plön - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön - über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Plön (Straßenreinigungsgebührensatzung)

 

wird zugestimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
./.

 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine


 

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Anlagen

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