Die Ergebnisse des Ersten Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2022 sind gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 8 GemHVO – Doppik in einer Nachtragshaushaltssatzung zusammengefasst darzustellen. Insoweit wird auf die Vorlage zum Ersten Nachtragshaushaltsplan 2022 verwiesen.
§ 1 Ziff. 1 der Nachtragshaushaltssatzung (Ergebnisplan):
Der Gesamtbetrag der Erträge erhöht sich um 1.532.200 € von 23.399.600 € auf 24.931.800 € (sh. Pos. 10 des Ergebnisplanes zuzüglich Pos. 19).
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen verringert sich um 83.100 € von 24.581.100 € auf 24.498.000 € (sh. Pos. 17 des Ergebnisplanes zuzüglich Pos. 20).
Per Saldo verbessert sich das Jahresergebnis um 1.615.300 € von einem Fehlbetrag in Höhe von 1.181.500 € auf einen Überschuss in Höhe von 433.800 €. (sh. Pos. 22 des Ergebnisplanes).
§ 1 Ziff. 2 der Nachtragshaushaltssatzung (Finanzplan):
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht sich um 1.532.200 € von 22.177.500 € auf 23.709.700 € (sh. Pos. 9 des Finanzplanes).
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit verringert sich um 83.100 € von 22.630.400 € auf 22.547.300 € (sh. Pos. 16 des Finanzplanes).
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht sich um 422.400 € von 2.174.000 € auf 2.596.400 € (sh. Pos. 26 des Finanzplanes zuzüglich Pos. 37 und Pos. 38).
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht sich um 551.000 € von 2.722.000 € auf 3.273.000 € (sh. Pos. 34 des Finanzplanes zuzüglich Pos. 40).
§ 2 der Nachtragshaushaltssatzung:
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erhöht sich um 404.400 € von 1.470.500 € auf 1.874.900 € (sh. Pos. 37 des Finanzplanes).
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der Höchstbetrag der Kassenkredite sowie die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleiben unverändert.
§ 3 der Nachtragshaushaltssatzung:
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert und betragen 390 Prozent für die Grundsteuer A, 425 Prozent für die Grundsteuer B und 390 Prozent für die Gewerbesteuer.
§ 4 der Nachtragshaushaltssatzung:
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 bzw. § 84 Gemeindeordnung erteilen kann, bleibt unverändert und beträgt 10.000 €.