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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2693

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben am 02.11.2022 den Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen, er liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

 

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung für Sondervermögen der Stadt Plön für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr kann der vom Wehrvorstand aufgestellte und von der Mitgliederversammlung beschlossene Einnahme- und Ausgabeplan erst nach Zustimmung der Ratsversammlung in Kraft treten.

 

Eine Ablehnung wäre gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen.

 

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Beschlussvorschlag

Dem Einnahme- und Ausgabeplan der Freiwilligen Feuerwehr Plön für das HHJ 2023 wird zugestimmt.  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
./.

 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine


 

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Anlagen

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