Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung am 09. November 2022 beschlossen, den Baubetriebshof aus der Stadtwerke Plön AöR ab dem 01. Januar 2023 zurückzuführen und als Regiebetrieb in die Verwaltung der Stadt Plön zu integrieren. Der Baubetriebshof wird dabei dem Fachbereich Finanzen und interner Service zugeordnet.
Einhergehend mit diesem Beschluss ist auch die Übernahme der Aufgaben der Straßenreinigung durch die Stadt Plön unzertrennlich verbunden.
Die Stadt Plön hat somit Sorge zu tragen, dass zum 01. Januar 2023 städtische Satzungen über die Straßenreinigung sowie über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in Kraft treten. Hierzu wird auf die Verwaltungsvorlage zur Straßenreinigungssatzung Nr. 2685 sowie auf die Verwaltungsvorlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung Nr. 2686 verwiesen.
Für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr ist entsprechend der gesetzlichen Vorschriften eine Gebührenkalkulation als Grundlage aufzustellen. Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren wurde durch die Stadtwerke Plön AöR in der Vergangenheit an die Firma Treukom GmbH vergeben. In Abstimmung mit der AöR wurde daher vereinbart, dass die anstehende Kalkulation 2023 ebenfalls durch die Treukom vorgenommen wird, da dort alle Grunddaten und Hintergründe für die Kalkulation bekannt sind.
Die Treukom wurde bereits frühzeitig eingebunden, jedoch konnte der endgültige Auftrag zur Kalkulation erst nach der Beschlussfassung zur Rückführung (Ratsversammlung vom 09. November 2022) erfolgen. Seit dem stehen die Stadt Plön sowie die Stadtwerke Plön AöR intensiv in der Vorbereitung und Abstimmung mit der Treukom, um dem engen Zeitfenster noch gerecht werden zu können.
Die Ergebnisse der Treukom wurden, wie vorab durch die Treukom zugesagt, Ende der 49. KW an die Verwaltung übermittelt. Das Gutachten zur Ermittlung der Straßenreinigungsgebühren und die Gebührenvorkalkulation sind dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.
Vorab wurden die Mitglieder der Ratsversammlung per Mail vom 08. Dezember 2022 über die ersten Hinweise zu den Kalkulationsergebnissen informiert.
Die Gebühr steigt künftig, wie von der Treukom im Vorwege vermutet, ab 2023 an. Im Ergebnis stellen sich die neuen Gebührensätze im Vergleich zu den bisherigen Gebührensätzen wie folgt dar:
Für die einmal wöchentliche Reinigung wurde von der Treukom ein Gebührensatz in Höhe von 3,86 € kalkuliert. Bisher lag dieser Gebührensatz bei 3,35 €, so dass sich im Ergebnis eine Steigerung um 0,51 € ergibt. Dies stellt eine prozentuale Steigerung in Höhe von 15,22 Prozent dar.
Für die fünfmal wöchentliche Reinigung wurde in der Vorkalkulation ab 2023 ein Gebührensatz in Höhe von 19,73 € kalkuliert. Bisher lag dieser Gebührensatz bei 16,88 €, so dass sich eine Erhöhung um 2,85 € ergibt. Dies stellt eine prozentuale Steigerung in Höhe von 16,88 Prozent dar.
Deutlich wird anhand der Kalkulationsgrundlagen, dass diese Steigerung nicht durch den Wechsel zur Stadt Plön verursacht wird, sondern sich insbesondere zum einen in der Deckung der Unterschüsse vergangener Jahre sowie zum anderen in dem Anstieg fast aller weiteren Kosten (z.B. Energiekosten, Fahrzeuge, Reparaturen, Wartungen etc.) begründet.
Anzumerken bleibt zudem, dass die Overheadkosten der städtischen Verwaltung weitaus geringer sind, so dass der Anstieg bei einem Verbleib der AöR sogar noch erheblich höher ausfallen würde. Die Treukom hat hierzu eine Modellrechnung aufgestellt. Bei einem Ansatz von Verwaltungskosten von 186.160 € (AöR) anstatt 82.550 € (Stadt) steigen die Gebührensätze wie folgt:
- Von 3,86 €/m um 0,76 €/m auf 4,62 €/m 1-mal wöchentliche Reinigung
- Von 19,73 €/m um 3,85 €/m auf 23,58 €/m 5-mal wöchentliche Reinigung
- Erstattung der Stadt von 79.170 € um 20.730 € auf 99.900 €.
Zu Bedenken ist jedoch, dass die Verwaltungskostenumlagen für 2021 bei der AöR außergewöhnlich hoch waren und diese Kosten als Basis für die Hochrechnung möglicherweise zu hoch sind.
In der Sitzung wird aller Voraussicht nach ein Vertreter der beauftragen Firma Treukom für Fragen zur Verfügung stehen.