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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2682

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Plön erhebt als anerkannter Luftkurort auf Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 10 KAG SH eine Tourismusabgabe und eine Kurabgabe. Die Tourismusabgabe wird zur teilweisen Deckung der Aufwendungen der Stadt Plön für die Fremdenverkehrswerbung und die Aufwendungen zur Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen erhoben. Die Kurabgabe wird zur teilweisen Deckung ihrer Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zur Kur- und Erholungszwecken im Er- hebungsgebiet bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen (Kureinrichtungen) erhoben.

 

Der Hauptausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 07.11.2022 beschlossen, die Tourismusabgabe anhand des Realgrößenmaßstabs und die Kurabgabe über die Firma KUBUS kalkulieren zu lassen.

 

Gemäß der aktuell geltenden Kurabgabesatzung vom 17.05.2017 wird r jede ortsfremde Person, die sich im Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September im Stadtgebiet aufhält, eine Kurabgabe in Höhe von 1,50 Euro pro Tag erhoben. Darüber hinaus sieht die Satzung eine Saisonkurabgabe (vor allem für Zweitwohnungsinhaber) in Höhe von 45,00 Euro vor. Hier werden also pauschal 30 Tagessätze für die Berechnung zugrunde gelegt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus vom 06.05.2021 wurde damals die Beteiligung an dem überregionalen Projekt „unbeschwert unterwegs“ beschlossen. Für die Finanzierung dieses Projektes wurde in diesem Zusammenhang die Einführung eines ganzjährigen Kurabgabeerhebungszeitraums beschlossen. Vorgesehen waren hier zwei Saisonzeiträume:

 

-          die Hauptsaison vom 01. Mai bis zum 30. September mit einer Kurabgabe in Höhe von 2,00 Euro

 

und

 

-          die Nebensaison vom 01. Oktober bis zum 30. April mit einer Kurabgabe in Höhe von 1,00 Euro

 

Dieser Beschluss wurde entsprechend auch vom Hauptausschuss am 31.05.2021 und der Ratsversammlung am 09.06.2021 gefasst.

 

Im Anschluss an die gefassten Beschlüsse wurde in diversen Projektsitzungen der Ostsee-Tourismus-Service-GmbH über die Einführung und die Finanzierung des Projektes beraten. An diesen Sitzungen haben auch die betroffenen Mitarbeiter:innen der Stadt Plön teilgenommen. Ein Projektstart war zunächst für den 01.01.2023 vorgesehen, wurde später jedoch auf den 01.05.2023 verschoben.

 

In und kurz nach der letzten Sitzung der Projektgruppe am 02.12.2022 stellte sich nunmehr heraus, dass die politischen Gremien einer Gemeinde gegen die Umsetzung des Projektes gestimmt haben, so dass das Projekt schlussendlich eingestellt wurde.

 

Infolge des Projektendes sind nunmehr auch grundsätzlich die politischen Beschlüsse der Stadt Plön zurückzunehmen bzw. aufzuheben. Demnach wäre auch der Beschluss, der im Zusammenhang mit dem Projektstart gefasst wurde, dass die Stadt Plön einen ganzjährigen Kurabgabeerhebungszeitraum einführt, hinfällig.

 

Unabhängig von dem Projekt „unbeschwert unterwegs“ wird aus rechtlichen Gründen verwaltungsseitig jedoch trotzdem die Einführung eines ganzjährigen Erhebungszeitraums empfohlen. Dieser Empfehlung liegt zugrunde, dass die aktuell geltende Kurabgabesatzung die Erhebung einer pauschalierten Jahreskurabgabe (Saisonkurabgabe) vorsieht, dies aber wohl nicht zulässig ist, da die Kurabgabepflicht nicht das gesamte Jahr besteht (vgl. Riehl/Elmenhorst, in Habermann/Arndt, KAG, Stand 1.2018, § 10 Rn. 111). Daher wird die Einführung eines ganzjährigen Erhebungszeitraums dringend empfohlen.

 

Eine hierzu entsprechende Kalkulation wurde von der Firma KUBUS bereits erarbeitet, da zum Zeitpunkt der Beauftragung noch nicht endgültig feststand, ob das Projekt tatsächlich beendet wird.

 

Auf die Kurabgabe umlagefähige Kosten sowie Deckungsbeiträge sind aus folgenden Produkten ermittelt worden:

 

57500 – Tourist Info Plön

57501 – Bahnstationsservice

26200 – Musikpflege

28100 – Kunstausstellungen

42402 – Badestellen (teilweise)

55100 – Park- und Gartenanlagen (teilweise)

 

Die Kalkulation der Kurabgabe, die dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt ist, stellt im Ergebnis einen abgabefähigen Aufwand in Höhe von insgesamt 721.778,98 € vor. Der Eigenanteil, den die Stadt Plön zu tragen hat, liegt bei 30 %, so dass der umlagefähige Aufwand bei 505.245,28 € liegt. Hiervon werden schließlich 30 % (151.573,58 €) auf den Aufwand bei der Tourismusabgabe verteilt, so dass der voraussichtliche Deckungsbedarf für 2023 bei 353.671,70 € liegt.

 

Unter Berücksichtigung der Umlageeinheiten, die aus den Gastzahlen der vergangenen Kalenderjahre prognostiziert werden, ergeben sich schlussendlich folgende kalkulierte Abgabesätze:

 

Hauptsaison: 1,88 Euro netto, 2,01 Euro brutto, gerundet auf 2,00 Euro

Nebensaison: 0,94 Euro netto, 1,00 Euro brutto

 

Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der beigefügten Kalkulation verwiesen.

 

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Beschlussvorschlag

1. Es wird ab dem 01.01.2023 ein ganzjähriger Kurabgabeerhebungszeitraum eingeführt. Für die Nebensaison (01. Oktober bis 30. April) wird eine Kurabgabe in Höhe von 1,00 Euro und für die Hauptsaison (01. Mai bis 30. September) in Höhe von 2,00 Euro erhoben.

 

2. Die Kalkulation der Kurabgabe von der Firma KUBUS GmbH wird beschlossen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Plön vorzunehmen und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich über den Beschluss der Kurabgabesatzung.


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine


 

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Anlagen

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