Die Umsetzung von geförderten Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sind elementar wichtig für das Erreichen von Klimaschutzzielen und – aufgrund der Zuschüsse – auch für den städtischen Haushalt. Da es in der Vergangenheit laufend neue Förderprogramme wie auch Zuwendungsbescheide für Maßnahmen gegeben hat, soll der nachstehende Bericht einen Überblick über den Sachstand geförderter Umwelt- und Klimaschutzprojekte zu Beginn des Jahres 2023 geben und gleichzeitig einen Ausblick auf die Aktivitäten in diesem Jahr bieten. Zu guter Letzt liefert dieser Bericht auch eine Reihe von Informationen zu diversen Themen, die seitens der Fraktion Bündnis90/DieGrünen angefragt wurden.
Bereich Klimaschutz:
- Umrüstung der Flutlichtmasten auf moderne LED-Technik:
Aufgrund von Nachforderungen der UNB zu etwaigen Lichtemissionen konnte die Maßnahme nicht fristgerecht begonnen werden und der Zuwendungsbescheid des Bundes in Höhe von 24.200€ (40% Förderquote) wurde mit Schreiben vom 21.10.2022 unwirksam. Vom Kreis Plön liegt nach wie vor ein Zuwendungsbescheid vom 20.06.2022 in Höhe von 10.624,32€ vor. Die Mittel stehen längstens bis 31.12.2023 zur Verfügung. Die Mittelübertragung von 2022 nach 2023 wurde beantragt. Um erneut Bundesmittel zu beantragen, ist zunächst der UNB die Verbesserung der Lichtemissionen auf Basis der Fachplanung nachzuweisen. Der hierfür nötige Antrag an die UNB konnte aus Gründen der Arbeitsbelastung im FB4 noch nicht gestellt werden.
- Ladesäulen – Ladeinfrastruktur vor Ort:
Der Zuwendungsbescheid in Höhe von bis zu 124.800€ liegt seit 02.06.2021 vor. Der Bewilligungszeitraum ging bis zum 31.12.2022. Die Maßnahme konnte auf Grund von Lieferschwierigkeiten der Hersteller noch nicht umgesetzt werden. Der Bewilligungszeitraum wurde auf Antrag bis zum 01.06.2023 verlängert. Die Auftragsvergabe für die Lieferung und den Aufbau der vier Normalladesäulen ist erfolgt. Für die Lieferung und den Aufbau der beiden Schnellladesäulen war eine erneute Ausschreibung erforderlich. Die Angebote liegen vor, die Auftragsvergabe soll durch den Hauptausschuss in der Sitzung am 13.02.2023 genehmigt werden.
- Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme: Erneuerung der Wärmeversorgung in der Gemeinschaftsschule:
Die über die Kommunalrichtlinie geförderte sogenannte „Ausgewählte Maßnahme“ aus dem Klimaschutzkonzept wurde am 13.12.2022 bewilligt. Die Förderung beträgt wie beantragt 200.000€ bei einem Gesamtvolumen von 490.429,00€ inkl. 19% USt. (Förderquote von 40,78%, 290.429€ Eigenmittel des Schulverbands). Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum 01.03.2023 bis 28.02.2026 (Bewilligungszeitraum). Für die Vergabe und Durchführung der Fachplanung sind 5% des netto Gesamtvolumens (19.625€ von 392.500€) bzw. das erste Projektjahr vorgesehen. Dies ist eine Maßnahme des Schulverbandes und wird allein über den Schulverbandshaushalt finanziert.
- Weißgerätetausch an den Plöner Schulen:
Ebenfalls über die Kommunalrichtlinie gefördert, liegt der Förderbescheid für die Maßnahme „KSI: Austausch von Elektrogeräten in den Schulen des Schulverbandes Plön Stadt und Land“ in Höhe von 23.595,00€ (55% Förderquote) für den Austausch alter, energieineffizienter Elektrogeräte seit dem 25.10.2022 vor. Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum vom 01.11.2022 bis 31.10.2023 (Bewilligungszeitraum). Dies ist eine Maßnahme des Schulverbandes und wird allein über den Schulverbandshaushalt finanziert.
- Energetische Stadtsanierung – Sanierungsmanagement nach KfW432:
Die Durchführung des Sanierungsmanagements im Quartier Plön-Südwest wurde am 03.03.2022 seitens der KfW bewilligt und wird mit 210.000€ bezuschusst (75% Förderquote). Darüber hinaus bezuschusst die IB.SH das Vorhaben mit Zuwendungsbescheid vom 31.03.2022 mit 56.000€ (20% Förderquote). Das Sanierungsmanagement wurde am 01.04.2022 an die Firma OCF Consulting vergeben (Auftragshöhe: 262.990,00€) und läuft zunächst bis 31.03.2025 mit der Option auf zweijährige Verlängerung zu identischen Förderbedingungen.
Das Energieaudit für die „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ wurde am 05.12.2022 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt und am 15.12.2022 von selber Stelle bewilligt. Die Bezuschussung für die Durchführung einer Energieberatung durch die Firma OCF Consulting beträgt bis zu 5.997,60€. Es ist geplant im Rahmen des Energieaudits das Rathaus samt Nebengebäuden sowie das Umkleidegebäude am Ksour-Essaf-Platz zu begutachten. Der Bewilligungszeitraum begann am 05.12.2022 und endet am 18.12.2023.
- Anschlussvorhaben Klimaschutz:
Das Vorhaben „KSI: „Plön schlägt Klimawellen“ – Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Plön – Anschlussvorhaben“ wurde am 14.10.2021 bewilligt und startete am 01.11.2021. Der Bewilligungszeitraum wurde am 07.12.2022 aufgrund der Abwesenheit des Klimaschutzmanagements vom 29.05.2022 bis zum 28.09.2022 über den 31.10.2024 hinaus bis zum 28.02.2025 verlängert. Die Gesamtausgaben des Vorhabens belaufen sich auf 258.698,00€, zusammengesetzt aus 168.154,00€ Bundesmitteln und 90.544,00€ Eigenmitteln der Stadt Plön (65% Förderquote).
Bereich Umwelt:
- Naturerlebnisweg Plöner See:
Die Neugestaltung der Tafeln des Naturerlebnisweges entlang des Strandweges und auf der Prinzeninsel ist ein gemeinsames Projekt der Stadt Plön (beteiligt sind der FB 3/die Umweltfachkraft, die TIP und die Umweltbeauftragte), des NABU und des Naturparks Holsteinische Schweiz. Die im September 2022 über den Naturpark beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) sowie im Oktober 2022 bei der Natur- und Umweltstiftung des Kreises Plön für das Jahr 2023 beantragten Fördermittel sind bewilligt. Die Fördermittelbescheide liegen vor. Die Summe der Fördermittel für den in 2023 vorgesehenen ersten Teil der Umsetzung beträgt 25.200 € und setzt sich zusammen aus 7.200 € (90 %-Förderung) vom MEKUN sowie 18.000 € (100 %-Förderung) von der Natur- und Umweltstiftung des Kreises Plön. Mit Hilfe dieses Fördermittelbetrages lassen sich voraussichtlich 14 der insgesamt 30 Schilder in 2023 erneuern. Für den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme in 2024 sind weitere Fördermittel zu akquirieren. Die Gestaltung der Layouts der Tafeln ist zurzeit in der Umsetzungsphase.
- Innenstadtprogramm – Standortverbesserung der Bäume und Umgestaltung der Grünflächen nach dem Grünflächengestaltungskonzept „Eine Seebrise durch Plön“ in der Stadtgrabenstraße:
Die Maßnahme ist Teil des Innenstadt-Förderprogramms der IB.SH. Die 2021 beantragten Fördermittel sind per Fördermittelbescheid vom 24.08.2021 bewilligt. Der für diesen Teil des Maßnahmenpaketes vorgesehene Teil-Förderbetrag beträgt 75.000 € (Förderquote 75 %). Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2024. Ende 2022 wurden bereits die Grünflächen umgestaltet. Die Maßnahmen zur Standortverbesserung der Bäume befinden sich in der Vorbereitungsphase.
Für 2023 geplante, noch nicht bewilligte Maßnahmen:
- Massen-Algen-Kulturanlage auf der Kläranlage Plön (MAKKAP):
Die Maßnahme wurde am 28.02.2022 beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beantragt. Antragstellerin ist die Stadt Plön. Die Gesamtmittel des Vorhabens betragen 9.995.000€, von denen ggf. 100% Bundesmittel und 0% Eigenmittel sein könnten. Die Inhalte der Maßnahme befinden sich noch in diversen Prüfungen, sowohl auf Seiten des Fördergeldgebers als auch durch seitens der Stadt extern beauftragte Dienstleister. So werden derzeit die Themen Beihilferelevanz und Verkauf der entstehenden Wärme durch die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH und durch die Rechtsanwaltskanzlei Cornelius + Krage sowie die Themen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung & Risikoanalyse durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Treurat GmbH geprüft. Da mit abschließenden Ergebnissen dieser Prüfungen nicht vor April 2023 zu rechnen ist, wurde der geplante Bewilligungszeitraum zwischenzeitlich vom 01.12.2022 bis 30.11.2026 auf den 01.06.2023 bis 31.05.2027 verschoben. Es ist vorgesehen, die Ratsversammlung am 06. April 2023 im Rahmen einer Informationsveranstaltung über Zwischenergebnisse dieser Prüfungen zu unterrichten.
- Kommunale Wärmeplanung gemäß §7 EWKGSH:
Die Zuweisungspauschale für die Stadt Plön in Höhe von 30.000€ + 0,45€ je Einwohner für die Aufstellung einer kommunalen Kälte- und Wärmeplanung wurde am 28.11.2022 beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein beantragt. Mit weiteren Informationen seitens des Landes ist im ersten Quartal 2023 zu rechnen. Parallel hierzu streben die zur Erstellung kommunaler Wärme- und Kälteplanung gesetzlich verpflichteten Kommunen über den Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag an, eine Aufnahme in ein Bundesförderprogramm zu erreichen mit dem Ziel, weitere Fördermittel für dieses Vorhaben zu generieren.
- Machbarkeitsstudie Photovoltaik kommunale Liegenschaften:
Aus dem Klimaschutzkonzept hervorgehend strebt die Verwaltung die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für Photovoltaikanlagen auf kommunalen Liegenschaften an. Ein solches Vorhaben wäre über die AktivRegion zuwendungsfähig mit einer Förderquote von 80%. Maximales Gesamtvolumen dieses Vorhabens wären 20.000€ netto und der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum läge zwischen April und Oktober 2023. Die erforderlichen Mittel werden in den Entwurf des Hauhaltes 2023 eingestellt.
- Blühwiese am Parkplatz Prinzeninsel, Schilder für alle Blühwiesen im Stadtgebiet, Fortführung der Umsetzung Naturerlebnisweg:
Diese Maßnahmen sind als geplante Fördermittelprojekte beim Naturpark Holsteinische Schweiz für 2023 vorgemerkt. Geplante Förderbeträge: Blühwiese Prinzeninsel 1.200 €, Beschilderung Blühwiesen 1.200 €, Naturerlebnisweg 13.500 €. Die Förderquote beträgt i.d.R. 90 %.
Anfragen der Fraktion Bündnis90/DieGrünen:
- Stand zum Umbau (Neuanpflanzungen) des 1. Abschnittes „Steinbergwald“:
- Maßnahme wurde 2021 erfolgreich abgeschlossen (Rodungen, Aufforstung, Zaunbau, Fördermittelabrechnung)
- Aufgrund zweier massiver Sturmereignisse Anfang 2022 kam es zu starken Schäden auf der Fläche (Restbestand der Bäume auf der Fläche und umliegende Bäume stürzten zahlreich auf die Aufforstungsfläche)
- Massive Schäden auch am Wildschutzzaun, die aber zeitnah behoben werden konnten
- Genaue Dimension des Schadens an der Aufforstungsmaßnahme wird sich im Laufe dieses Jahres nach dem Austrieb ermitteln lassen
- Evtl. großflächige Nachpflanzung erforderlich. Dies ist u.a. von der weiteren Sturmentwicklung in den nächsten Wochen und den Kapazitäten der Forstbetriebsgemeinschaft abhängig
- Stand Planung hinsichtlich eines 2. Abschnittes zum Umbau „Steinbergwald“:
- Aufgrund des massiven Sturmschadens der Aufforstungsfläche (s.o.) und mangelnder Verfügbarkeit der Forstbetriebsgemeinschaft (massive Schäden in vielen Wäldern des Einzugsgebietes der FBG, Aufräumarbeiten zogen sich in vielen Waldgebieten über Monate hin) wurde in Abstimmung mit der FBG von einer Fortführung der Maßnahme 2022 abgesehen
- Mittel sind im HH 2023 eingeplant
- Wenn zeitliche Kapazitäten (304 und FBG) es zulassen, kann die Maßnahme „Waldumbau“ fortgesetzt werden
- Fördermittelanträge bei der Landwirtschaftskammer wären zu stellen
- Stand zur Umsetzung der Änderungen der Düngung und Pflege der städtischen Sportplätze (Umstellung auf organische Düngung):
- Umstellung auf organische Düngung ist 2022 erfolgt
- Einsatz ausschließlich organischer Dünger nach intensiver Düngemittelberatung und fachlicher Begleitung durch die Firma Compo und auf Basis der im Vorfeld durchgeführten Bodenuntersuchungen ist gewährleistet
- Ausbringen des Düngers erfolgte nach Einweisung eigenständig durch den TSV Plön, Kauf und Lieferung des Düngers durch die Stadt
- 2023 soll dies durch eine Fachfirma ausgeführt werden, Kapazitäten des BBH nicht sind hierfür nicht ausreichend. Anfragen laufen, es wird im Vorfeld erneut eine Bodenuntersuchung durchgeführt
- Schreiben des NABU (Fritz Heydemann) zum Baugebiet Düvelsbrook:
- Es wird zeitnah (Termin in Abstimmung) eine gemeinsame Begehung mit Vertreter:innen des Kreises (Bauaufsicht, UNB) und der Stadt Plön (FB 3 und 4) im B-Plan-Gebiet 61 stattfinden
- Es müssen die im B-Plan festgesetzten Maßnahmen mit dem Stand der Umsetzung abgeglichen werden (umfassende Bestandsaufnahme). Dafür ist das Schreiben des NABU eine gute Grundlage
- Sodann erfolgt ein Einfordern der Umsetzung je nach Maßnahme bei einzelnen Eigentümer:innen und/oder der Eigentümergemeinschaft sowie deren anschließender Kontrolle
- Umsetzung Stadtgrün naturnah: Was ist geschafft, was ist für 2023 geplant?
Bereits umgesetzt (Auswahl):
- Fortsetzung des Grünflächengestaltungskonzeptes „Eine Seebrise durch Plön“ auf den Staudenflächen im Stadtgraben
- Reduzierte Mahd auf Teilflächen und weniger intensiv genutzter, städtischer Rasenflächen
- Reduzierung der intensiven Pflege in städtischen Randbereichen und auf besonders wertvollen Standorten zum Schutz besonderer Arten
- Schutz des sensiblen Uferstreifens im Stadtwäldchen und Erhöhung der Akzeptanz in der Bevölkerung durch Konsequenz
- Ausdehnung der Aktion „Einheitsbuddeln“ auf das gesamte Stadtgebiet mit der Aktion „Mein Baum für Plön“ – leider nur geringe Teilnahme in 2022 (8 Bäume)
- Neugestaltung des Naturerlebnisweges am Strandweg und auf der Prinzeninsel (gemeinsam mit NABU und Naturpark, Projekt läuft bereits seit 2022, die ersten Schilder werden dieses Jahr aufgestellt)
- Insektenhotel auf der großen Blühwiese an der Schiffsthalschule
- Gute Fortschritte bei der Sensibilisierung der Mitarbeiter des Bauhofes und der Schulhausmeister
- Vermehrt Verbleib von Stammholz in den Wald- und/oder Gehölzflächen als Totholzhabitat
In Vorbereitung (Auswahl):
- Umgestaltung weiterer Flächen zu Blühwiesen (z.B. am Parkplatz Prinzeninsel sowie an der Breitenauschule)
- Pflanzung von heimischen Vogelnährgehölzen (Parkplatz Prinzeninsel)
- Herausnahmen weiterer Flächen aus der regelmäßigen Rasenmahd (Abstimmung mit BBH), Umstellung der Mähintensität
- Umstellung der Wechselflorflächen zu ganzjährig attraktiven Staudenbeeten
- (Einheitliche) Beschilderung der Blühwiesen und der artenreichen Staudenbeete („Seebrise-Flächen“) im Stadtgebiet
- Begrünung der Innenstadt (Kübel)
- Extensive Dachbegrünung auf dem Dach des Mensa-Neubaus an der Breitenauschule
- Stand „Klimaschutzkonzept“: Welche Auswirkungen hat das Ausscheiden von Herrn Prüß auf die bisher geplante Realisierung?
Vorausgesetzt es kann zum 01.04. eine Nachfolge gefunden und eingestellt werden, gäbe es keine Auswirkungen. Das Vorhaben liefe dann wie bewilligt bis zum 28.02.2025 weiter. Sollte eine Nachfolge erst zu einem späteren Zeitpunkt gefunden und eingestellt werden, würde sich das Vorhaben entsprechend verzögern.
Auf Nachfrage gab es folgende Vorgabe seitens des Fördermittelgebers: Im Sinne eines kontinuierlichen Prozesses und der stetigen Begleitung der Umsetzung der Maßnahmen, sollte eine Unterbrechung während der Laufzeit des Vorhabens nicht länger als drei Monate betragen. Sollte die Unterbrechung länger als 3 Monate andauern, ist dem Fördergeldgeber durch die Projektleitung mitzuteilen, wie die Unterbrechung zu überbrücken ist, damit das Vorhaben „am Laufen“ gehalten wird, ähnlich der Situation vom 29.05.2022 bis zum 28.09.2022, als das Klimaschutzmanagement in Elternzeit war.
- Als kurzfristigen zu realisierbaren Punkt aus dem Klimaschutzkonzept wurde die Schaffung eines „Spendenfonds“ angesehen, gibt es hier Fortschritte?
Ja, und zwar gab es hierzu diverse Vernetzungsrunden mit weiteren Kommunen aus S.-H., die an der Umsetzung eines „Klimaschutzfonds“ oder ähnlichen Klimaschutzförderprogrammen arbeiten oder bereits eine solche Maßnahme umgesetzt haben. U.a. konnten Klimaschutzfonds aus Bargteheide und aus Elmshorn als orientierungsgebende Beispiele identifiziert werden. Darüber hinaus konnten ein Grundkonzept für lokale Klimaschutzfonds sowie ein Projekttypenkatalog und weitere Arbeitshilfen des Forschungs- und Beratungsinstituts adelphi ausfindig gemacht werden. Diese stellen Informationen im ausreichenden Maße zur Verfügung, um die Umsetzung eines solchen Fonds in der Stadt Plön vorzubereiten. In allen Modellen werden die Fonds größtenteils aus Eigenmitteln der jeweiligen Kommune getragen und Drittmittel (wie z.B. Spenden) lediglich ergänzend hinzugezogen.