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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2726

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Jazz-Festival
Antragsteller: Gesellschaft zur Förderung des traditionellen Jazz e.V. Plön
Antragshöhe: 5.000 €

 

Das Jazz-Festival fand in 2022 erstmals nach Corona und durch einen neuen Vereinsvorstand organisiert statt. Es wurden zwei kostenpflichtige Abendveranstaltungen (Aula am Schiffsthal, Kulturforum Schwimmhalle Schloss Plön) sowie eine kostenfreie und sehr gut besuchte open-air Veranstaltung auf dem Marktplatz angeboten. Der Jazz-Verein hatte für 2022 einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € beantragt und auch bewilligt bekommen. Hintergrund dieser hohen Summe war ein Antrag des Vereins für 2020, der damals noch unter alter Vereinsführung ein großes Musikfest in der Stadt Plön plante. In den Vorjahren wurde das Jazz-Festival seitens der Stadt Plön mit Barzuschüssen zwischen 400 € und 1.500 € sowie Bauhofleistungen (maximal 1.000 €) unterstützt.

 

Die Abrechnung des Jazz-Festivals ergab einen Fehlbetrag von rd. 2.200 € (aufgrund der immer noch fehlenden Benennung der GEMA-Kosten durch den Verein kann die Summe noch nicht genau beziffert werden). Es wurde dem Verein bereits mitgeteilt, dass gemäß der Richtlinie die Stadt den nicht benötigten Zuschuss in Höhe von rd. 2.800 € zurückzahlen muss.

r 2023 beantragt der Jazz-Verein wiederum einen Zuschuss in Höhe von 5.000 €, laut Antrag für ein vergleichbares Leistungsspektrum wie in 2022. Der tatsächliche Zuschussbedarf 2022 betrug rd. 2.200 €.

 

Die AG Tourismus empfiehlt, den Zuschuss 2023 auf 3.000 € zu begrenzen.

 

 

 

2. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Kulturarbeit des Kulturforums
Antragsteller: Kulturforum Schwimmhalle Schloss Plön e.V.
Antragshöhe: 3.000 €

 

Der Verein Kulturforum Schwimmhalle Schloss Plön hat einen Zuschussantrag in Höhe von 3.000 €r das Jahr 2023 beantragt. Als Gegenstand der Maßnahme wurde „Kulturbetrieb für kulturelle Veranstaltungen“ angegeben. Gemäß der Richtlinie sind aber nur die Durchführung von Veranstaltungen förderfähig und nicht die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten

In 2020 musste der komplette Zuschuss in Höhe von 1.500 € zurückgezahlt werden, da er nach Vorlage der Jahresrechnung 2020 nicht erforderlich gewesen ist. Für 2021 mussten ebenfalls nicht-erforderliche Zuschussmittel in Höhe von rd. 1.770 € zurückgefordert werden. Für 2022 liegt noch keine Abrechnung vor.

 

Es wird auf die Vorlage zu dem ebenfalls in dieser Sitzung zu beratenden TOP „Verein Kulturform Schwimmhalle Schloss Plön Antrag auf Wiedereinführung der Basisfinanzierung“ verwiesen.

 

Die AG Tourismus empfiehlt, den Zuschuss 2023 weiterhin auf 3.000 € festzulegen, verbunden mit dem Hinweis, dass künftig eigenveranstaltungsbezogene Aufwendungen mit in der Abrechnung des Veranstalters berücksichtigt werden sollen.

 

 

mtliche Zuschussanträge des Vereins Stadtmarketing Plön am See werden über die Abteilung Wirtschaftsförderung abgewickelt und somit im Hauptausschuss.

 

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Beschlussvorschlag

 Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus beschließt, in 2023 der Gesellschaft zur Förderung des traditionellen Jazz e.V. Plön einen Zuschuss in Höhe von 3.000 € für die Organisation des Jazz-Vereins und dem Verein Kulturforum Schwimmhalle Schloss Plön einen Zuschuss in Höhe von 3.000 € für die Durchführung der eigenorganisierten Veranstaltungen zu gewähren.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
 

PSK 26200.5318000: 10.230 €

3.000 € Gesellschaft zur Förderung des traditionellen Jazz e.V. Plön (Jazz-Festival), 3.000 € Kulturforum Schwimmhalle Schloss Plön (eigene Veranstaltungen)

4.230 € VHS (bis 2024 bewilligt)

 

PSK 28100.5318000: 1.000 € Kunstverein (bis 2024 bewilligt)

PSK 28100.54550700: 1.800 € Kunstverein (bis 2024 bewilligt)
 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

 



 

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Anlagen

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