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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2717

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat in seiner Sitzung am 26.10.2022 die Verwaltung beauftragt, bestimmte Flächen im Stadtgebiet auf ihre Eignung hinsichtlich der Errichtung einer Kindertagesstätte zu prüfen.

Im Ausschuss wurden folgende Flächen zur Prüfung bestimmt:

  • Nördlicher Schulhof Am Schiffsthal
  • Schulhof Förderzentrum Am Schiffsthal
  • Brückenstraße (Bolzplatz Kirche)

In der Diskussion hat die Verwaltung dargestellt, dass insbesondere der Gewässerschutz und forstliche Belange einer Bebauung auf den benannten Flächen entgegenstehen können. Daher hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung die Verwaltung beauftragt, diese Flächen mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Forstbehörde hinsichtlich ihrer Bebaubarkeit zu prüfen.

Eine weitere Fläche, die seitens der Verwaltung in die Prüfung aufgenommen wurde, ist der

  • Spielplatz an der Walter-Volkers-Straße

im Bereich Stadtheide. Für die

  • Flächen am Appelwarder

wurden bereits in der Vergangenheit Gespräche mit dem Kreis Plön und der Unteren Forstbehörde geführt.

In der Anlage 1 sind die Ergebnisse der Prüfung hinsichtlich der planungsrechtlichen, naturschutzrechtlichen, forstrechtlichen und sonstigen Belange aufgeführt. Dafür wurde die Grundfläche der ursprünglich für die Fläche am Appelwarder konzipierten Kindertagesstätte als Platzhalter in die anderen Flächen gelegt, um die Flächenverhältnisse einschätzen zu können. Selbstverständlich würde im weiteren Verfahren eine dem jeweiligen Standort angepasste Architektur entwickelt werden.

Im Ergebnis scheiden die Standorte „Schulhof Förderzentrum Am Schiffsthal“ und „Brückenstraße (Bolzplatz Kirche) aus. Hier kann aufgrund naturschutzrechtlicher sowie forstrechtlicher Belange keine erfolgreiche Bauleitplanung in Aussicht gestellt werden.

Der Standort „rdlicher Schulhof Am Schiffsthal“ stellt sich aus planungsrechtlicher und forstrechtlicher Sicht zunächst als geeignet dar. Auch naturschutzrechtlich bestehen keine Bedenken sofern sowohl Gebäude als auch Außenflächen innerhalb der Baugrenze, die deckungsgleich mit dem Gewässerschutzsteifen ist, realisiert werden. Dies würde jedoch bedeuten, dass sehr große Teile des bestehenden Schulhofes, der auch für die Mofaschule genutzt wird, für die Realisierung einer Kindertagesstätte aufgegeben werden müssten. Aus den Fachbereichen 1 und 3 wurden hier erhebliche Bedenken geäert. Über einen möglichen Verkauf der Fläche zur Errichtung einer Kindertagesstätte soll am 9.3.2023 im Hauptausschuss des Schulverbandes beraten werden.

Als planungsrechtlich ebenfalls potentiell realisierbar stellen sich die Flächen „Appelwarder“ und „Spielplatz an der Walter-Volkers-Straße“ dar. Auf beiden Flächen müsste im Rahmen der Planung ein Umgang mit den forstrechtlichen Belangen gefunden werden, im Bereich „Appelwarder“ ist für die Außenspielfläche zusätzlich der Gewässerschutz zu berücksichtigen.
Da die Fläche „Spielplatz an der Walter-Volkers-Straße“ im städtischen Besitz ist und sich hier eine Kindertagesstätte mit direkt angrenzenden Außenspielflächen realisieren ließe, stellt sich diese Fläche aus Sicht der Verwaltung als besser geeignete dar als die Flächen am „Appelwarder“. Laut Auskunft des Fachbereichs 1 ist der bestehende Spielplatz eher gering frequentiert, im Bereich Stadtheide gibt es einen weiteren kleinen Spielplatz im Helga-Hansen-Ring. Im Verlauf des Wilhelmine Detlefsen Wanderwegs stehen ebenfalls einzelne Spielstationen. Es ist denkbar, in Zukunft dort weitere einzelne Spielgeräte entlang des Wegs in der Grünfläche aufzustellen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung stimmt dem Standort für die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte im Bereich „Spielplatz an der Walter-Volkers-Straße“ zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans vorzubereiten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen: Die Standortentscheidung selbst hat noch keine finanziellen Auswirkungen. Kosten für Planung und Hochbau werden im weiteren Verfahren benannt.
 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine



 

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Anlagen

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