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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2741

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Datum vom 20.07.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt einen erneuten Aufstellungsbeschluss für die 80. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plön gefasst. Ziel der Flächennutzungsplanänderung war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung im Bereich der sog. Trammer Seewiesen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.10.2016 bekanntgemacht.

 

Der Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf wurde mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aufgehoben, da eine Entwicklung dieser Flächen nicht mehr weiterverfolgt wird.

hrend die Beschlüsse zum Bebauungsplanverfahren durch den Planungsverband gefasst wurden, wurden erforderliche Änderungen der Flächennutzungspläne durch die Gemeinden beschlossen. Da der Beschluss zur Aufstellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplans im Jahr 2016 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gefasst wurde, kann dieser Beschluss durch den Ausschuss, der dessen Aufgaben im Bereich der Bauleitplanung übernommen hat, den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung, aufgehoben werden.

Eine Entwicklung der Trammer Seewiesen ist nicht weiter vorgesehen. Mit der Aufhebung des Planungsverbands Trammer Seewiesen wurde dies endgültig bestätigt, so dass auch die 80. Änderung des Flächennutzungsplans nicht mehr erforderlich ist und der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden muss. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Aufstellungsbeschluss für die 80. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plön r das Gebiet beidseitig der Bundesstraße 76 zwischen „Kleiner Plöner See“ und „Trammer See“, süstlich des Flurstücks 3/4, Flur 3, Gemarkung Tramm der Gemeinde Rathjensdorf, nördlich und süstlich der Kläranlage der Stadt Plön sowie westlich und südwestlich des Ortsteils Tramm der Gemeinde Rathjensdorf vom 20.07.2016 wird aufgehoben.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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Anlagen

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