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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2746

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kreistag des Kreises Plön hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 die Errichtung eines mehrstöckigen Bürogebäudes im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle beschlossen, um den bestehenden Raumbedarf der Kreisverwaltung decken zu können. Für das benachbarte Grundstück soll zudem eine Nutzungsmöglichkeit als Parkplatz für die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung geprüft werden.

 

Zur Klärung der Baurechte wurde am 27.06.2022 durch den Kreis Plön eine Bauvoranfrage für den Neubau eines 4-geschossigen Bürogebäudes auf dem Gelände der Kreisverwaltung sowie für die Errichtung einer Stellplatzanlage auf dem freien Nachbargrundstück gestellt. Seitens der Stadt Plön wurde am 21.09.2022 das Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 5a, 2. Änderung, versagt, da die für die Umsetzung des Bauvorhabens erforderlichen Befreiungen die Grundzüge der städtischen Planung berühren.

 

Zur Klärung der bei der Planung der Bauvorhaben zu berücksichtigenden, beiderseitigen Belange fand am 23.01.2023 ein Gespräch unter Beteiligung von Vertretern der Selbstverwaltungen und der Verwaltungen des Kreises Plön und der Stadt Plön statt. Im Nachgang hat die Kreisverwaltung den Entwurf einer Absichtserklärung mit folgenden Eckpunkten zur Beratung durch die Stadt Plön vorgelegt:

 

1. Die Stadt Plön sieht grundsätzlich die Möglichkeit für einen Erweiterungsbau der Kreisverwaltung auf dem Bereich der jetzigen Zulassungsstelle sowie im Bereich des Parkhauses, ggf. unter Einbeziehung von Teilen des Kroschke-Grundstückes. Für den vorderen Bereich ist eine 3-Geschossigkeit und für den hinteren Bereich (wegen geringerer Flächenversiegelung) eine 4-Geschossigkeit denkbar.

 

2. Eine Entstehung von Parkraum auf dem Kroschke-Grundstück ist seitens der Stadt Plön nicht gewollt. Es wird empfohlen, dass der Prüfauftrag aus dem Beschluss des Kreistages vom 31.03.2022 nicht weiterverfolgt wird.

Es könnten die städtischen Anteile an der Tiefgarage an den Kreis verkauft werden, um die durch den Wegfall des bisherigen Parkhauses fehlenden Parkplätze zu kompensieren.

 

3. Zur künftigen Nutzung des Kroschke-Grundstücks wird es eine enge und partnerschaftliche Abstimmung zwischen Kreis und Stadt geben.

 

4. Der aktuell bestehende Aufstellungsbeschluss der Stadt Plön zur Änderung des B-Plans 5A betrifft das Gesamtareal der Kreisverwaltung inklusive des Kroschke-Grundstücks. Unter den vorstehend genannten Rahmenbedingungen könnte sich die Stadt Plön vorstellen, im Rahmen der erforderlichen Bauleitplanung über eine Änderung der bisher festgesetzten GFZ nachzudenken, wobei einzubeziehen ist, was sich städtebaulich aus der Verdichtungsabsicht im Bereich der Zulassungsstelle sowie des Parkhauses ergibt.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte unter Berücksichtigung des aktuellen Diskussionsstands vermieden werden, detaillierte Festlegungen, z.B. zu einer möglichen Geschossigkeit des geplanten Neubauvorhabens und zur Änderung einer GFZ (Geschossflächenzahl) im Rahmen einer Bauleitplanung Bestandteile einer Absichtserklärung zwischen dem Kreis Plön und der Stadt Plön werden zu lassen, weil diese erst nach dem Vorliegen eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts mit einer konkreten Hochbauplanung für einen Erweiterungsbau der Kreisverwaltung festgesetzt werden können. Der „Leitplanken“-Charakter eines „Letter of Intent“ würde mit kleinteiligen Festlegungen konterkariert. Die Verwaltung empfiehlt eine Umformulierung der von der Kreisverwaltung entworfenen Eckpunkte.

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung empfiehlt der Ratsversammlung der Stadt Plön folgende Beschlussfassung:

 

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung in der Sitzung am 22.03.2023 beschlossene Entwurf einer Absichtserklärung („Letter of Intent“) zwischen der Stadt Plön und dem Kreis Plön für einen Erweiterungsbau der Kreisverwaltung wird als endgültige Absichtserklärung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Absichtserklärung dem Kreis Plön zur Beratung in den zuständigen Gremien vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Durch den Abschluss einer Absichtserklärung („Letter of Intent“) werden keine finanziellen Auswirkungen erzeugt.


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

Mit dem Abschluss einer Absichtserklärung („Letter of Intent“) ist keine Klimarelevanz verbunden.


 

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