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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2747

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Bundesrepublik Deutschland (Vorhabenträgerin), vertreten durch das Land Schleswig-Holstein, hat im Rahmen des o.g. Verfahrens die vom 26.02.2018 - 26.03.2018 ausgelegten Planfeststellungsunterlagen überarbeitet und hierfür die Durchführung eines Planänderungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beantragt.

Das im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein angesiedelte Amt für Planfeststellung Verkehr hat die Stadt Plön gebeten, die Planänderungsunterlagen einen Monat lang zur allgemeinen Einsicht auszulegen.

 

Die vom v.g. Amt an die Stadt Plön übersandten Planfeststellungsunterlagen für den Lärmschutz an der B 76 im Bereich der Ortsumgehung Plön - 1. Planänderung - liegen seit dem 01.03.2023 bis einschl. 31.03.2023 im Rathaus öffentlich aus. Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung (siehe Anlage 1) erfolgte am 17.02.2023 u.a. auf der Homepage der Stadt Plön. Die ausgelegten Planunterlagen wurden mit Auslegungsbeginn auch digital im Internet über folgenden Direktlink https://planfeststellung.bob-sh.de/plan/b76-laermschutz-ploen der Öffentlichkeit zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt. Einwendungen und Stellungnahmen gegen die geänderte Planung können bis zum 14.04.2023 einschließlich erhoben werden. Die v.g. Frist ist eine gesetzliche Frist und kann nicht verlängert werden.

 

Zu den im Jahr 2018 ausgelegten, ursprünglichen Planfeststellungsunterlagen für den Lärmschutz an der B 76 hat die Stadt Plön mit Schreiben vom 27.09.2018 eine Stellungnahme (siehe Anlage 2) an das Amt für Planfeststellung Verkehr-SH geschickt. Eine schriftliche Rückmeldung des Amtes ist seitdem nicht erfolgt.

 

Die Verwaltung empfiehlt die erneute Abgabe einer städtischen Stellungnahme zu den überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen. Auf Seite 1 der Bekanntmachung (Anlage 1) sind unter der Überschrift „Wesentliche Inhalte der geänderten Planunterlagen sind:“ Aussagen zu den geänderten Planfeststellungsunterlagen aufgeführt. Gemäß Beschlussstand bildet die Stellungnahme der Stadt Plön vom 26.09.2018 die Grundlage für die weitere Beratung über den Inhalt eines Entwurfs einer erneuten Stellungnahme.

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung empfiehlt der Ratsversammlung der Stadt Plön folgende Beschlussfassung:

 

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung in der Sitzung am 22.03.2023 beschlossene Entwurf einer Stellungnahme der Stadt Plön zu den Planänderungsunterlagen des Planfeststellungsverfahrens nach §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für den Lärmschutz an der B 76 im Bereich der Ortsumgehung Plön (Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+820) auf dem Gebiet der Stadt Plön - 1. Planänderung - wird als endgültige Stellungnahme der Stadt Plön beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme fristgemäß an das Amt für Planfeststellung Verkehr zu übersenden.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Abgabe einer Stellungnahme werden keine finanziellen Auswirkungen ausgelöst.
 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

Mit der Abgabe einer Stellungnahme ist keine Klimarelevanz verbunden.

 


 

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