Stellenplan 2023
Der Stellenplan ist ein Bestandteil des Produkthaushaltes. Der Produkthaushalt des Jahres 2023 ist in der Entwurfsfassung aufgestellt und berücksichtigt in den finanziellen Auswirkungen bereits die in dieser Vorlage dargestellten Veränderungen.
Die Entwicklung der Personalkosten sowie die entsprechenden Gründe der Personalkostensteigerungen wurden in den dem Haushaltsentwurf begleitenden Ausführungen des Teams Finanzen ausführlich beschrieben.
Der Aufbau des Stellenplans selbst folgt einem entsprechenden amtlichen Grundmuster und gibt einen Überblick über die Aufteilung der Organisationseinheiten / Produktbereiche, die Bezeichnung der jeweiligen Stelle (Amts- und Funktionsbezeichnung), die Bewertung im Vorjahr und im laufenden Jahr sowie die tatsächliche Besetzung am 30.06. des Vorjahres. An einigen Stellen werden zudem auch Zusatzbemerkungen aufgenommen.
Die angeführten Stellen sind anschließend in einem separaten Stellenplanquerschnitt zusammenzufassen, der sich dabei in Bereiche für Beamte und Beschäftigte unterteilt.
Weiterhin ist eine Liste aufzustellen, in der die aktuellen Veränderungen des Stellenplans des Jahres 2023 gegenüber dem Jahr 2022 hervorgehoben und in Stichworten erläutert werden.
Der Stellenplan 2023 wurde mit allen Veränderungen ausführlich mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt.
Die Aufstellung des Stellenplans steht seit vielen Jahren unter zwei Gesichtspunkten, die leider eigentlich eher „gegensätzlich“ verlaufen und die hier nochmals angeführt werden:
- Auf der einen Seite steht die Entwicklung der Personalkosten bei der Stadt Plön als Fehlbetragskommune im dauerhaften Fokus eines möglichen Konsolidierungsbeitrags.
- Auf der anderen Seite hat die Stadt Plön dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, um den weitestgehend rechtlich übertragenen Aufgaben gerecht werden zu können.
Im Vergleich zu den Stellenplänen der Vorjahre sind bisher für den Stellenplan 2023 keine „tatsächlichen“ Stellenzuwächse vorgesehen.
Insbesondere im Stellenplan 2022 waren umfangreiche Veränderungen aufgrund der Rückführung des Baubetriebshofes sowie der Aufgabenneuerungen bzw. Aufgabenzuwächse, die an die Kommunen herangeführt werden, erforderlich.
Die einzige Stellenplanmehrung die sich im Stellenplan 2023 wiederfindet, ist die Wiedereinsetzung der im Jahre 2022 geschaffenen „ZBV“ Stelle.
Die Stelle wurde geschaffen, um möglichst flexibel innerhalb des Haushaltsjahres auf besondere und unvorhergesehene Situationen reagieren zu können.
Die Besetzung dieser Stelle steht dabei jeweils unter dem Vorbehalt eines Freigabebeschlusses des Hauptausschusses.
Die ZBV Stelle hat sich bereits kurz nach der Einführung bewährt und wurde in 2022 nach Beschluss durch den Hauptausschuss für die gesetzlich ausgelösten Veränderungen im Bereich des Teams Soziales (Wohngeld und Grundsicherung) eingesetzt und konnte auch sehr kurzfristig mit einer Mitarbeiterin besetzt werden.
Da es sich um einen dauerhaften Aufgabenzuwachs handelt und somit auch die Personalverstärkung dauerhaft erforderlich ist, sollte die ZBV Stelle erneut im Stellenplan 2023 ff. aufgenommen und für künftige Sonderfälle wieder zur Verfügung stehen. Die Besetzung der Stelle steht dabei weiterhin unter dem Vorbehalt des Freigabeschlusses des Hauptausschusses und hat aktuell keine finanziellen Auswirkungen.
Neben der ZBV Stelle sind zudem in der Veränderungsliste die aktuell abgeschlossenen Ergebnisse der Stellenbewertungen beschrieben. Zudem wird eine Beamtenstelle nach Eintritt in die Pension in eine Stelle für tariflich Beschäftigte umgewandelt.
Beim Baubetriebshof wird der stellvertretende Leiter in absehbarer Zeit in den Ruhestand übergehen. Daher ist geplant, eine der derzeit unbesetzten Stellen mit einer höheren Entgeltgruppe auszuweisen, um die Stelle bereits frühzeitig für eine ausreichende Einarbeitungszeit auszuschreiben und möglichst mit einer Bauhofmeisterin bzw. einem Bauhofmeister besetzen zu können. Die Stelle des jetzigen Stellvertreters könnte nach Eintritt in den Ruhestand in der Entgeltgruppenausweisung wiederum zurückgeführt werden.
Zudem wird auf die weiteren Hinweise in der Veränderungsliste verwiesen.
Aktuell bestehen Überlegungen, den Bereich der Verkehrsüberwachung weiter auszuweiten und die erforderlichen Stellenanteile hierfür bereitzustellen. Sofern parallel hierzu entsprechende Entscheidungen getroffen werden, könnten diese ggfs. noch vor einer endgültigen Beschlussfassung in den Stellenplan 2023 aufgenommen werden.
Bezogen auf die Personalgewinnung bleibt festzustellen, dass die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiterhin alle negativen Befürchtungen bestätigt. Fachpersonal, quer durch alle Bereiche, die eine Verwaltung bietet, ist Mangelware, und die Anzahl der eingehenden Bewerbungen ist weiterhin rückläufig.
Die Personalgewinnung und -haltung wird somit ein Kernthema für Kommunen bleiben und natürlich auch im Fokus der Stadt Plön stehen.