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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - O/RV/2022/2670-1-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die o.a. Angelegenheit zur Vorlage RV/2022/2670-1 wurde in der Sitzung des GUT am 09.02.2022 beraten. Da im Beratungsverlauf keine Einigung darüber erzielt werden konnte, in welchen Ausschuss die Entscheidungskompetenz fällt (SteP oder GUT) wurde die Kommunalaufsichtsbehörde am 10.02.2023 durch Herrn 2. Stadtrat Möller um eine rechtliche Einschätzung geben. Die KAB hat am selben Tag wie folgt geantwortet:

 

Gemäß § 27 Abs. 1 Sätze 2, 3 und 4 Gemeindeordnung (GO) trifft die Ratsversammlung alle für die Stadt wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, soweit dieses Gesetz keine anderen Zuständigkeiten vorsieht. Sie kann Entscheidungen, auch für bestimmte Aufgabenbereiche, allgemein durch die Hauptsatzung oder im Einzelfall durch Beschluss auf den Hauptausschuss, einen anderen Ausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen, soweit nicht § 28 entgegensteht. Die allgemein übertragenen Entscheidungen können in einer Anlage zur Hauptsatzung (Zuständigkeitsordnung) geregelt werden. Von dieser Möglichkeit hat die Ratsversammlung der Stadt Plön Gebrauch gemacht. Die Übertragung von Entscheidungszuständigkeiten muss konkret und eindeutig sein. Ergeben sich Auslegungsschwierigkeiten, gilt das engste Verständnis der jeweiligen Formulierung, denn die Ratsversammlung hat die allgemeine Zuständigkeit, so dass Abweichungen davon unzweifelhaft sein müssen.

 

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat durch Zuständigkeitsordnung dem SteP konkret benannte Entscheidungszuständigkeiten delegiert, dem GUT dagegen weitestgehend nur Grundsatzentscheidungen. Die Entscheidung, ob ein Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz gem. § 67 Abs. 1 BNSchG gestellt werden soll, ist allerdings bei beiden Ausschüssen nicht zu finden, so dass die Ratsversammlung m.E. zuständig sein könnte.

 

Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 13.02.2023 dafür ausgesprochen, dem Hinweis der KAB  mit der gleichen inhaltlichen Argumentation zu folgen.

 

Die Angelegenheit wird nun zur Entscheidung auf die Tagesordnung der Ratsversammlung am 28.02.23 gesetzt.

 

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Beschlussvorschlag

Wird in der Sitzung erarbeitet.  

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Ursprungsvorlage.

 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

 

keine

 

Siehe Ursprungsvorlage.

 



 

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