Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2743

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Aufgrund der Kalkulation der Kurabgabe und des Beschlusses der Ratsversammlung vom 28.02.2023, die Kurabgabe ab dem Kalenderjahr 2023 ganzjährig mit den kalkulierten Abgabesätzen (Nebensaison: 1,00 Euro und Hauptsaison: 2,00 Euro) zu erheben, ist die Anpassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Plön notwendig. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage VO/RV/2022/2682 verwiesen.

 

Im Rahmen der Anpassung wurden auch einige weitere, notwendige Änderungen in der Kurabgabesatzung vorgenommen, die aus der in der Anlage 2 beigefügten Synopse detailliert ersichtlich sind.

 

Der in der Anlage 1 beigefügte Entwurf der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Plön sieht aus kalkulationsrechtlichen Gründen ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 01.01.2023 vor. Hier ist jedoch zu beachten, dass aufgrund des Schlechterstellungsverbotes (§ 2 Abs. 2 Satz 3 KAG) eine rückwirkende Festsetzung der Kurabgabe für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum Tage nach der Veröffentlichung nicht möglich ist. Die Bekanntmachung ist für den 30.04.2023 vorgesehen.   

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Plön (Kurabgabesatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.  

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der Ausweitung des Kurabgabeerhebungszeitraums und der Anpassung der Kurabgabesätze werden für das Kalenderjahr 2023 Mehrerträge in Höhe von ungefähr 45.000 Euro erwartet.


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...